Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage, bei der Du mir vielleicht helfen kannst.

Mein Mann arbeitet seit über 30 Jahren bei einem privaten Busunternehmen, zuerst als Reisebusfahrer und inzwischen sowohl im Reise- als auch im Linienverkehr (weil auf dem Reisesektor leider nicht mehr so viel los ist).

Einen schriftlichen Vertrag hat er nie bekommen, war immer mit dem Inhaber (jetzt 2. Generation) befreundet. Heute nun hat ihm sein Chef einen Vertragsentwurf übergeben, den er zu unterzeichnen hätte, da die EU vorschreiben würde, schriftliche Verträge mit jedem Arbeitnehmer zu schließen.

Uns kommt der Vertrag sehr „knebelhaft“ vor und wir sind jetzt sehr beunruhigt, überlegen sogar, ihn von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Kannst Du uns raten, was wir machen sollen?

Vielen Dank schon jetzt!

Hallo Babsie66,
zunächst: das mit der Vorschrift, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen muss stimmt.
Einen Vertrag prüfen zu lassen bevor man ihn unterschreibt, ist auch völlig in Ordnung. Ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist da sicher ein guter Ansprechpartner.
Ist Dein Mann vielleicht Gewerkschaftsmitglied oder hat er mal drüber nachgedacht, einer Gewerkschaft beizutreten? Hier bekommt er zuverlässige Unterstützung in allen Fragen, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen. Eine Familien- Rechtsschutzversicherung mit umfassender Arbeitsrechtabdeckung ist im Beitrag eingeschlossen.

Das Hauptproblem Deines Mannes in dieser Angelegenheit ist bestimmt das Gefühl, einem Freund mit Misstrauen zu begegnen. Aber von dieser Einstellung sollte er sich schnellstens trennen. Die Prüfung eines Vertrages hat nichts mit Misstrauen zu tun, Sein Chef macht das mit absoluter Sicherheit auch jedesmal, bevor er etwas unterschreibt.
Meist nimmt ein Unternehmer einen Standart-Arbeitsvertrag, der oftmals alle Eventualitäten abdecken möchte und daher recht umfangreich ist und niemals auf den speziellen Fall zugeschnitten ist. Daher sind diese Verträge mitunter voller unwirksamer Klauseln. Es können auch Widersprüche zu so genannten „betrieblichen Übungen“ bestehen. Das sind zum Beispiel gewohnheitsmäßige Zuwendungen oder ähnliches. (Dinge, die „schon immer so gemacht“ wurden)Eine sachkundige Überprüfung ist dann vielleicht sogar im ureigensten Interesse des Arbeitgebers.
Ich rate dringend zu einer Gewerkschaftszugehörigkeit. Natürlich kostet das den Beitrag, aber man steht mit seinen Fragen nicht alleine da. Und als Arbeitnehmer in der Gewerkschaft zu sein ist völlig unverdächtig, eine Prüfung des Arbeitsvertrages wäre ohne jedes Aufsehen möglich.
Ich selber bin Mitglied in der TRANSNET (Mein „Laden“ gehört zur Bahn AG) und für Deinen Mann ist wahrscheinlich die ver.di zuständig. Sachkundige Informationen unter www.dgb.de
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen, bitte richte Deinem Mann meine kollegialen Grüße aus. (Ich bin selber Busfahrer)
mfg Johannes