Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bekomme AGL2 Geld. Wollte mich vor ein Paar Monaten
selbständig als Promoter machen, war auf einer Schulung,
die Fahrkosten sollte der Veranstalter übernehmen. Es
ging um ca. 400,- Euro (Flug, Zug, Taxi, die Zusage dafür
habe ich davor bekommen). Habe mir das Geld von Familie
und Freund geliehen, dort angekommen hießt es, ich soll
eine Rechnung schicken. Ich wollte mich erst nach
Schulung selbständig machen, was die wussten, da aber zu
keinem Arbeitsverhältnis gekommen ist, habe ich auch
keine Gewerbe angemeldet. Statt Rechnung habe ich nur die
Tickets und Belege abgeschickt und eine Konto genannt,
wo ich nicht Kontoinhaber bin. Das Geld habe ich bis
heute nicht, nach ein Paar mal hin und her ist es jetzt
so, dass die behaupten, sie wollen eine Rechnung und sie
dürfen nur auf Konto, die auf meine Name läuft,
überwiesen. Was soll ich machen?
Wäre echt super nett, wenn mir jemand sagen konnte, ob
ich eine Chance habe, dass Geld zu bekommen bzw. was ich
machen muss.
LG Petra

Hallo Petra,

dein Fall scheint in Grunde genommen ganz einfach, aber dennoch versteh ich den Hintergrund nicht ganz.
In der Regel ist es richtig, das die Firma, bei der du zur Schulung gegangen bist, die Reisekostenübernimmt. Entweder durch eine Reisekostenpauschale oder wie in deinem Fall, voll (durch nachweise). Da ist es auch egal ob jetzt rechnung oder belege. Da du ja kein gewerbe angemeldet hast, kannst du nur in bestimmten Ausnahmesituationen als privatperson rechnung schreiben. (will mich da jetzt aber auch nicht festlegen)
Nur die Sache mit dem Konto macht mir zu Bedenken. Frage: Warum hast du kein eigenes Konto, du bekommst doch auch irgendwie ALG2?
Die Firma muss anhand ihrer Einträge und auch anhand der Belege alles verbuchen (mit deinem namen). also muss auch der „geld“-empfänger derselbe sein, sonst könnt man ja wie wild spielchen spielen mit den überweisungen. Pass auf, wenn das Finanzamt mal zu denen kommt, und fragt, warum die 400,- an Herrn X überwiesen worden sind, und die nur Belege mit deinem Namen haben und dich als Schulungsteilnehmer, dann müssen die irgendwie dem Finanzamt nachweisen, dass diese Person mit dir in Verbindung steht.
Kann ich also in Grunde genommen verstehen warum du noch auf dein Geld wartest, so leid es mir für dich im Moment tut.

Mit den besten Grüßen aus Franken

Markus

Hallo Petra,
eines kann ich dir gewiss sagen, eine Rechnung kann nur derjenige erstellen, der ein Gewerbe hat, rein rechtlich. Da sieht man schon es handelt sich wohl um ein sehr dubioses Unternehmen!
Wenn du nichts schriftliches hast, wirst du keine Chance haben. Wenn du aber in irgendeiner Form ein Schriftstück von denen erhalten hast, in dem diese Fahrkosten-Rückerstattung benannt wird, hast du einen Anspruch darauf. Hilfreich bei solchen unseriösen Machenschaften sind auch immer die Verbraucherzentalen.
Sofern du keine Rechtschutzversicherung hast kannst du dich ja an die wenden, die helfen auch mit schriftlichen Aufforderungen an die Unternehmen.
Es ist halt ohne juristische Unterstützung sehr schwierig sein Recht geltend zu machen.
Viel Erfolg und wenn noch etwas ist, melde dich,
Gruß, Dagmar

Hallo Petra,
ich kenne mich zwar im Bankwesen nicht so gut aus, (ist eigentlich komisch, ich bin in einer Bank geboren)aber eine Kollegin hatte ein ähnliches Problem, auch sie konnte einen Geldbetrag nicht auf ein anderes Konto überweisen lassen.
Aber die Situation hört sich seltsamm an, auf solche Art ist schon so mancher über den Tisch gezogen worden. Du solltest Dich an einen Anwalt wenden.
Als ALG II Empfängerin bekommst Du Prozesskostenbeihilfe, dann kostet der Prozess Dich nichts. Guten Rat bekommst Du für kleines Geld beim Verbraucherschutz. Die Adresse des nächsten Verbraucherschutzvereins findest Du im Telefonbuch.

Eine Rechnung stellen wäre wahrscheinlich auch kein Problem, Du nimmst einen Zettel, schreibst „Rechnung“ drauf und die Summe, die Du haben willst. Aber auch da kann Dich der Verbraucherschutz besser beraten als ich.
Viel Erfolg und liebe Grüße, Johannes

Hallo Petra,

dein Fall scheint in Grunde genommen ganz einfach,

aber

dennoch versteh ich den Hintergrund nicht ganz.
In der Regel ist es richtig, das die Firma, bei der du

zur

Schulung gegangen bist, die Reisekostenübernimmt.

Entweder

durch eine Reisekostenpauschale oder wie in deinem

Fall, voll

(durch nachweise). Da ist es auch egal ob jetzt

rechnung oder

belege. Da du ja kein gewerbe angemeldet hast, kannst

du nur

in bestimmten Ausnahmesituationen als privatperson

rechnung

schreiben. (will mich da jetzt aber auch nicht

festlegen)

Nur die Sache mit dem Konto macht mir zu Bedenken.

Frage:

Warum hast du kein eigenes Konto, du bekommst doch

auch

irgendwie ALG2?
Die Firma muss anhand ihrer Einträge und auch anhand

der

Belege alles verbuchen (mit deinem namen). also muss

auch der

„geld“-empfänger derselbe sein, sonst könnt man ja wie

wild

spielchen spielen mit den überweisungen. Pass auf,

wenn das

Finanzamt mal zu denen kommt, und fragt, warum die

400,- an

Herrn X überwiesen worden sind, und die nur Belege mit

deinem

Namen haben und dich als Schulungsteilnehmer, dann

müssen die

irgendwie dem Finanzamt nachweisen, dass diese Person

mit dir

in Verbindung steht.
Kann ich also in Grunde genommen verstehen warum du

noch auf

dein Geld wartest, so leid es mir für dich im Moment

tut.

Mit den besten Grüßen aus Franken

Markus

Hallo Markus,

vielen Dank für Deine Antwort. Die Sache hat sich so,
dass meine Konto z.Zt. gepfändet ist, da interessiert
niemand, dass es ausgeliehenes Geld war, was ich zurück
geben muss…

LG Petra