Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Ich habe mich gefragt ob ein Arbeitgeber aufgrund einer schlechten Auftraglage
seinen angestellten einfach sagen kann
( Morgen haben wir nix zu tun bleib zu hause )
Aber der Tag wert von seinen urlaubstagen abgezogen
Ich bin mir nicht sicher das der Arbeit Geber einfach
so Handel darf
Es würde mich interessieren wie sie diese sache sehen
Mit Freundlichen Gruß C Martin
Hallo Herr Martin,
damit ein Arbeitgeber nicht sein ganzes Risiko auf die von Ihnen beschriebene Weise auf seine Mitarbeiter abwälzen kann, hat der Gesetzgeber den § 615 BGB ins Leben gerufen. Schauen sie mal hier:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/arbeitsre…
Freundliche Grüße
Lotte
Hallo ich muss noch mal stören
Also wenn der Arbeitnehmer in diesen Fall nicht arbeiten soll
Kann der Arbeitgeber zwar sagen bleib zu hause
aber er dar den Arbeitnehmer den Tag vom Urlaub Streiche
Habe ich es richtig versanden
Gruß C Martin
Kein Problem, stören sie ruhig.
Nein, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet und der Arbeitgeber diese nicht annimmt, kann er keinen Urlaub abziehen. Wenn es ein Arbeitszeitkonto mit entsprechenden Vereinbarungen gibt, sähe das allerdings etwas anders aus.
Wichtig bei alldem ist, dass der Arbeitgeber einen nach Hause schickt und man nicht sein Einverständnis dazu erklärt, Urlaub nehmen zu wollen.
Schönen Abend
Lotte
Danke
auch ein Schönen Abend