Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite seit knapp zwei Jahren bei einer Firma als Freiberufler. Die Tätigkeit macht mir zwar Spaß und lohnt sich auch, aber mit der Firma an sich komme ich nicht mehr zu Recht. Möchte vieles anders machen (hoffentlich besser) mir sind aber die Hände gebunden. Am liebsten möchte ich allein weiter machen, aber darf ich das?? Gewerbe hab ich schon lang angemeldet, aber im Vertrag steht das ich das nicht darf. der Vertrag ist nicht sehr professionell daher hoffe ich sehr auf eine Lücke in die ich vielleicht schlüpfen kann?? Im Absatz Wettbewerbsverbot steht folgendes:
Der Vermittler, also ich, wird während der Vetragsdauer und auf einen zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des vertrags kein Wettbewerbsunternehmen erwerben, errichten, unterstützen, finanzieren oder sonst irgendwie fördern oder für ein Wettbewerbsunternehmen arbeiten.

…da steht noch ein bisschen mehr, im Prinzip darf ich laut Vertrag diese Tätigkeit nur bei der jetztigen Firma verrichten.

Es geht z.B. darum das meine Tätigkeit in keiner Weise gefödert wird ( Werbung etc.)
Also schalte ich selbst Anzeigen und kümmere mich, trage auch die Kosten dafür. Kommt es dann aber zur Vermittlung wollen die natürlich was ab haben vom Honorar und zwar 50%.
Das kann doch auch nicht sein oder??

Daher möchte ich eben nochmal bei null anfangen und es dann komplett allein machen, unterstützung habe ich ja so auch keine.

Bitte um Hilfe und gute Ratschläge.
MFG BLUME

Hallo Blume, ich bin zwar keine Spezialistin für Arbeitsrecht aber ich befürchte das du dich am Arbeitsvertrag halten musst, ich nehme an dass du auch damals unterschrieben hast?

Ja… unterschrieben hab ich den Vertrag leider auch.
Ich hab es befürchtet, dann wird meine Dummheit jetzt eben bestraft. Danke!

Hallo Blume,

an wen stellst Du denn die Rechnungen??

Das sieht mir ganz nach einer Scheinselbständigkeit aus! Noch dazu wenn Du verboten bekommst, in dem Bereich alleine tätig zu sein und Du die ganze Werbung trägst.

Aber 100 % genau kann ich das auch nicht beurteilen. Vielleicht weiß noch jemand etwas mehr bzw. genauer. Aber wie gesagt, auf den ersten Blick sieht das nicht korrekt aus.
Wenn Du dort was durchsetzen möchtest rate ich Dir zu einem Fachanwalt - wenn Du eine Firmenrechtschutz hast tragen die sogar die Kosten dafür.

Viel Erfolg wünscht

Falballa

HI,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Formulierungen zum Wettbewerbsverbot der Gänze nach haltbar sind. Wenn ich es recht verstehe besteht deine Tätigkeit im Vermitteln von, ja von was? Arbeitnehmer, Aufträge usw.? In wieweit erhältst du Kenntnisse über Interna, Geschäftsstruktur, Projekte usw die einem Konkurrenten dienlich sein könnten. Man müsste also mehr über die
Tätigkeit wissen. Aber hier handelt es sich weniger um Arbeitsrecht als solches.
Ich denke eine spezif. Anwaltsberatung wäre hier angesagt.
MfG
M. Schmid

Am liebsten möchte ich allein

weiter machen, aber darf ich das?? Gewerbe hab ich schon lang
angemeldet, aber im Vertrag steht das ich das nicht darf. der

Im Absatz

Wettbewerbsverbot steht folgendes:
Der Vermittler, also ich, wird während der Vetragsdauer und
auf einen zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des vertrags
kein Wettbewerbsunternehmen erwerben, errichten, unterstützen,
finanzieren oder sonst irgendwie fördern oder für ein
Wettbewerbsunternehmen arbeiten.

Die Kunden wenden sich in der Regel direkt an mich
(durch Empfehlungen), die Verträge unterschreibe ich dann für die entsprechende Firma, dort tauche ich als Kundenbetreuer auf. Meine Rechnungen über das Honorar stelle ich dann an die Firma für die ich arbeite und wenn ich dann viel geduld habe bekomme ich mein Geld auch irgendwann ;(

Ich vermittele Personal aus dem Ausland in Privathaushalte. Mit der Firma als solches habe ich teilweise Montelang keinen Kontakt. Ich kenne weder Zahlen noch Pläne, die Kenntnisse die ich nun habe, musste ich mir selbst erarbeite. Mir wurden nie irgendwelche Materialien, Schriftstücke oder ähnliches übermittelt oder gezeigt. Auch das Büro habe ich nur einmal betreten. Keine Schulungen…nicht´s der Gleichen.
Ich kann der Firma im Grunde nur Schaden wenn ich es besser mache…

MFG Blume

Leider kann ich dir da nicht helfen , da mir dein Arbeitsvertrag nicht vorliegt , wenn jedoch das Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag verankert ist dürfte dein Vorhaben auf extrem wackeligen Beinen stehen. Eventuelle Vertragsfehler ,die dir eine Tür öffnen könnten, kann wohl nur ein Rechtsanwalt entdecken.

Liebe® „Blume“,
grundsätzlich gilt der Vertrag, den Sie mit dem „Arbeitgeber“ abgeschlossen haben.
Wenn Sie alleine weitermachen wollen, müssen Sie den Vertrag einfach und zuerst mal kündigigen.
Inwieweit das Wettbewerbsverbot für Sie gilt, kann ich nicht sagen. Allerdings ist sehr zweifelhaft, ob man Ihnen mit diesem Wettbewerbsverbot ein 12 monatiges „Arbeitsverbot“ auferlegen kann. Doch das kann Ihnen eigentlich nur ein Anwalt nach genauer Analyse des Vertrages beurteilen.
Versuchen Sie, Ihre neue Tätigkeit so zu gestalten, dass Sie Ihre Dienste in den ersten 12 Monaten keinem Wettbewerber anbieten. Damit könnten Sie die Klauseln Ihres jetzigen Vertrages umgehen.
Mfg.
H.-J. Brockerhoff

Hallo Blume,
wie ich schon andeutete ist dein Fall kein arbeitsrechtliches Thema sondern im HGB geregelt.
Auszug:§ 74.(1) Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerbverbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilfen.

(2) Das Wettbewerbverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.

Ich gehe davon aus, dass Ziffer 2 der entscheidende Aspekt ist.
Wie gesagt ich halte die Wirksamkeit des Vertrages nicht für gegeben. Aber da ich kein Anwalt bin, würde ich ir empfehlen einen solchen zu befragen oder dich an die IHK zu wenden.
Es gibt eine Reihe von Urteilen, die meine Betrachtung unterstützen.
Vor allem musst du klären inwieweit du ohne den momentanen Auftrageber, erfolgreich sein kannst und danach entscheiden.
LG

Ich vermittele Personal aus dem Ausland in Privathaushalte.

DAs hilft mir schon weiter. Vielen vielen dank für die netten Antworten.

Lieber Herr Brockerhoff,

nun muss ich hdoch diese dumme Frage stellen.
Wer wäre denn mein Mitbewerber? Ich „verkaufe“, wenn überhaupt an Privatkunden (Endkunden).
Würde es dann ausreichen nur die Firmen mit den mein jetztiger „Arbeitgeber“ zusammenarbeitet zu umgehen?
Da stellt sich dann gelich mein zweites Problem, die kenne ich nichteinmal alle, höchstens einen kleinen Teil.
Hier ist wohl guter Rat teuer, ich danke Ihnen trotzdem für Ihre Antwort und bemühe mich um eine Bertaung bei einem Anwalt.
MFG BLUME

Herr Blume,
ich weiß natürlich nicht, was Sie konkret machen, und in welcher Branche Ihr Arbeitgeber (das ist derjenige, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben) tätig ist.
Wenn in Ihrem Vertrag ein Wettbewerbsverbot steht, dann sind damit diejenigen gemeint, mit denen Ihr Arbeitgeber im Wettbewerb steht. Im schlimmsten Fall könnte das die Branche sein, muss aber nicht.
Mfg.
H.-J. Brockerhoff

Hallo,

Danke für die Anfrage. Ist leider nicht so einfach zu beantworten. Solche Vertragsklauseln kenne ich. Ich bezweifele jedoch die Wirksamkeit, da solche Klauseln auch mal sittenwidrig sein können. In diesem speziellen Fall rate ich dazu einen Fachanwalt f. Arbeitsrecht zu fragen. Eine Beratung ist nicht alzu teuer. Als Freiberufler kann man die Kosten ja auch von der Steuer absetzen.

MfG
G. Maßberg

Hallo blume83,

ich bin kein Jurist und dies ist offensichtlich keine „arbeitsrechtliche“ Frage sondern eine „wettbewerbsrechtliche“ Angelegenheit. Offenbar sind Sie selbstständig, d.h. Sie versteuern und versichern Ihre Arbeitsleistung selbst. Daraus folgt kein Arbeitsverhältnis. Wären Sie bei dieser Firma angestellt und hätten ein Wettbewerbsverbot (wie von Ihnen geschildert), müsste der Arbeitgeber Ihnen Schadenersatz zahlen in dem Umfang, den Sie bei Arbeitsaufnahme bei einem Wettbewerber im Verbotszeitraum verdienen würden. Analog in etwa verhielte es sich so auch, wenn Sie als Handelsvertreter tätig wären und diese Tätigkeit beendet würde. Wenn Sie ausschließlich und nur für diese Firma arbeiten und dies schon über die genannten zwei Jahre, gäbe es bestimmt noch die Möglichkeit auf Einklagen eines festen Beschäftigungsverhältnisses (Stichwort „Scheinselbständigkeit“). Ein ausgewiesener Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihnen hier bestimmt besser weiterhelfen. Ein bißchen juristisch fundierter Hintergrund dürfte für den „Arbeitgeber“ die Alternative „Festeinstellung“ oder „Wettbewerbsverbotsaufhebung“ sicher leicht entscheidbar gestalten.

Hallo BLUME,
in Deinem Fall kann ich Dir nur eine Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlen der den genauen Wortlaut Deines Arbeitsvertrages über prüft.

MfG Peter

Hallo,

bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich fand früher keine Möglichkeit um zu antworten.

Auf die Art und Form der Regelung kommt es nicht ausgesprochen an, sondern vielmehr, dass eine Absprache stattgefunden hatte bzw. besteht. Es ist gängige Praxis, dass sich Auftraggeber entsprechend absichern.

Mit freundlichen Grüßen

Holger

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…tut mir leid, kann die Anfrage nicht beantworten.#
Grüße