Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage bezieht sich auf das Arbeitsrecht. Ein Bekannter schilderte mir folgende Situation und bat mich um Mithilfe:

Er ist Monteur mit Einsatzwechseltätigkeit und bekommt Auslöse, Fahrgeld etc. - das ganze unversteuert, wenn er mindestens 4 Wochen Unterbrechung drin hat!!
Im Mai diesen Jahres, hat er für 2 Wochen eine neue Arbeitsstelle angetreten. Nach diesen 2 Wochen wurde er von seinem Betrieb dort wieder abgezogen. Der Betrieb zog ihm nun Steuern für diese Einsatzwechseltätigkeit ab. Ist das rechtens? Meiner Meinung nach nicht, denn es war eine neue Arbeitsstelle mit Einsatzwechseltätigkeit und die 4 Wochenregelung hat noch nicht gegriffen.

Wo finde ich etwas darüber, das man notfalls gerichtlich vor dem Arbeitgeber verwenden kann? Bzw. wer kennt Fallbeispiele.

PS: vom Finanzamt bekam er wohl (durch die Blume gesagt) einen Tipp, das dies nicht versteuert werden darf, leider ohne genaue Erklärung und rechtlich untermauerte Hinweise.

ich kann leider nicht viel dazu sagen.
gruss
gorbes