Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe sie können mir bei meinem Arbeitszeugnis weiter helfen. Und mir vieleicht sagen was da drin steht, habe selber davon keine Ahnung.:

Im Rahmen der Berufsausbildung nahm Frau xxx regelmäßig am Berufsschulunterricht und an den Fachlehrgängen der überbetriblichen Ausbildung an der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Zentrum für Gartenbau und technik in Quedlinburg teil.

Frau xxx hat innerhalbihrer Berufsausbildung in den einzelnen Ausbildungsbereichen erfolgreich an der Erlernung der Tätigkeiten und an der Erreichung der Ausbildungsziele gearbeitet. Sie war den Beanspruchungen und Belastungen, welche die Ausbildung mit sich bringt, gut gewachsen. Alle wesentlichen Fertigkeiten verrichtete sie sorgfältig, in guter Qualität und dennoch zügig. Frau xxx wurde von den Pflegebezierken wegen ihrer zuverlässigen Lern- und Arbeitsweise und ihrer Mitarbeit geschätzt. Die Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität. Sie wandte die erlernten fertigkeiten und Kenntnisse in der Praxis erfolgreich an.

Wegen ihres freundlichen und hilfsbereiten Wesens war Frau xxx bei den Ausbildern/ rinen und Mittarbeitern / rinnen gleichermaßen anerkannt und geschätzt. Von den Auszubildenden wurde sie wegen ihrer Kameradschaftlichen Art sehr geachtet. Gegenüber Bürgern/ rinnen war ihr auftreten immer freundlich und korekt. Ihr persöhnliches Verhalten war konstant einwandfrei.

Ich danke ihnen für die gute und angenheme Zusammenarbeit während der Ausbildung.

Für ihre berufliche Zukunft und für ihr persöhnliches Wohlergehen wünsche ich Frau xxx alles Gute und weiterhin viel erfolg.

Ich würde mich über eine Antwort von ihnen Freuen.
Mit freundlich grüßen Devil

Hallo Devil 1990,

Arbeitszeugnisse sind nicht so mein Fachgebiet. Ich habs mehr mit den Paragrafen. Hast du keinen Betriebsrat in der Firma? Hoffe Dir hilft jemand weiter.
Gruß
flohan

Hallo Devil,

alles in allem entspricht das Zeugnis einer 2. Das erkennt man daran, dass überall „gut“ und nicht „sehr gut“ steht. Positiv ist, dass das Zeugnis sehr ausführlich ist. Das ist nicht immer der Fall. Wichtig ist, dass Sie das Erlernte in der Praxis angewandt haben und bei Kollegen, Ausbildern und Bürgern immer einen guten Eindruck gemacht haben.

Leider ist es schon einige Zeit her, dass ich mich täglich mit Arbeitszeugnissen auseinander setzen musste, aber das Zeugnis macht einen guten Eindruck auf mich. Wichtig ist auch, dass drin steht, dass Sie sorgefältig und zügig arbeiten. Und auch das ist vorhanden. Wenn Sie also nicht der Meinung sind, dass Sie ein Einserzeugnis verdienen, können Sie mit diesem Zeugnis meiner Meinung nach sher zufrieden sein.

Ich hoffe, ich konnte ein Wenig weiterhelfen! Viel Erfolg bei der Jobsuche.

Gruß

Hallo +guten Tag ,ich würde das Zeugniß von einem Anwalt prüfen lassen,es hört sich nicht so gut an.
Gruß B.