Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin ALG II Empfänger. Bis Dezember wohnten meine Frau, ihre Tochter und ich in einem Haushalt. Meine Frau`s Tochter bekommt BaföG. Da Sie im Juli 2009 einen neuen BaföG Antrag stellen musste, und diesen aufgrund der Ferienzeit erst im September den neuen Bescheid bekam, wir aber nach Antragstellung sofort die ARGE darüber informierten, dass der neue Bescheid für BaföG gestellt ist, jedoch erst nach der Ferienzeit eingereicht werden kann, machte die Mitarbeiterin der ARGE eine Notiz in meiner Akte.
In der letzten Woche erhielten wir diesbezüglich eine Verwarnung in Höhe von 35 €. Gegen diese Verwarnung lag ich Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde von der ARGE abgelehnt.
Jetzt meine Frage: Kann mir nach einem Jahr dafür eine Verwarnung ausgesprochen werden? Muss ich diese wirklich zahlen?
Jetzt noch eine zweite Sache: Ich war ab April 2008 ALG II Empfänger. In der Zeit von Mai bis September war ich in Arbeit. Ich meldete mich ordnungsgemäß beim Jobcenter ab. Trotzdem bezog ich weiterhin Gelder vom Jobcenter. Ich fragte mehrmals nach, ob ein Fehler im System auftrat. Mir wurde durch zwei Mitarbeiter jedes Mal erneut bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat, und ich froh sein sollte, dass ich noch Leistungen beziehe. Einen der beiden Mitarbeiter kenne ich beim Namen und die zweite Mitarbeiterin erwähnte ich in meinen Widersprüchen und Anhörungen „als rothaarige Frau am Empfang“. Im Januar 2009 hatten meine Frau und ich diesbezüglich ein Gespräch mit Mitarbeitern der Geschäftsleitung der ARGE: Der Geschäftsleiter redete uns ein, dass wir falsch handelten und die angeblich zu viel gezahlten Beträge zurück zahlen müssen. Da ich auch keine schriftlichen Nachweise (Kopien) vom damaligen Postverkehr zwischen uns und dem Jobcenter nachweisen konnte, mussten wir uns auf die Zurückzahlung einlassen. Im Nachhinein erfuhr ich durch eine Mitarbeiterin der Geschäftsleitung, dass die beiden Mitarbeiter, welche uns mündlich die Richtigkeit meiner Angaben bestätigten, in andere Niederlassungen versetzt wurden.
Jetzt meine Frage: Kann ich noch eine Anhörung diesbezüglich mit der Geschäftsleitung und den zwei Personen (welche mir und meiner Frau die Richtigkeit unserer Angaben bestätigten) verlangen?
Ich würde mich auf positive Antworten Ihrerseits sehr freuen.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Prelli