Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seid 7 Wochen wegen burnout
krankgeschrieben und es wird wohl auch noch eine
Weile dauern bis ich wieder arbeiten gehen kann.

Nun habe ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber
erhalten, dass sie mit mir ein persönliches Gespräch
führen möchten, wie es jetzt weiter geht.

Meine Frage ist nun, ob ich an diesem Gespräch
teilnehmen muss. Denn ich fühle mich dazu absolut
nicht in der Lage.

Vielen Dank im Vorraus schon mal für eine Antwort.

M

Liebe Mayla,
solange Sie krank geschrieben sind, kann Ihr Arbeitgeber kein persönliches Gespräch mit Ihnen verlangen. Wenn der nicht einsichtig genug ist, lassen Sie sich das vom Arzt bescheinigen.
Schreiben Sie dem Arbeitgeber, dass Sie nach Gesundung ein Gespräch mit ihm führen werden. Denn das können Sie dann nicht verweigern.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

meine Empfehlung: teilnehmen.
Sie wissen doch: auch Krankheit schützt vor Kündigung nicht. Wenn ich Ihr Schreiben recht verstehe, möchten Sie weiterhin für die Firma arbeiten.
Versuchen Sie Zeit zu gewinnen, damit Sie in Ruhe über Ihre Situation nachdenken und sich beraten lassen können.
Empfehlenswert ist der Kontakt zu einem RA Arbeitsrecht.
Unterschreiben Sie nicht voreilig einen Auflösungsvertrag o.ä.
Wenn Ihnen einer angeboten wird, bitten Sie um Zeit zum Überlegen.

Bei Fragen bin ich jederzeit und gern Ihr Ansprechpartner!

Mit freundlichem Gruß!
Peter A. Hoppe
V.J.M Verlag Job+Management

  • Verlagsredaktion -

Wersener Str. 73-75
49090 Osnabrück

Hotline: 0700/47444744-0 (kostenlose Rufweiterleitung) Fax: 0541/47444 CarFon: 0160/4744474

Hallo Mayla,

über die Arbeitsfähigkeit entscheidet bei Krankheit der behandelnde Arzt und dieses Gespräch wahrscheinlich in den Geschäftsräumen würde zum Arbeitsbereich zählen. Der Krankgeschriebene muß seinem Arbeitgeber keine Angaben über die Krankheit geben (Ausnahme Arbeitsunfälle oder Krankheiten, die unter meldepflichtige „Seuchengesetze“ fallen - mir fällt im Moment dafür kein anderes Wort ein -, also eigentlich nie). Eine weitere Ausnahme könnte eine Krankheit sein, die eine weitere Berüfsausübung unmöglich machen würde (z. B. Blindheit bei einem Berufskraftfahrer). Von daher kann der Arbeitgeber nicht auf einem persönlichen Gespräch über das weitere Arbeitsverhältis bestehen. Ich vermute 'mal, daß der Arbeitgeber den Krankheitsgrund kennt und für die weitere Personaleinteilung planen will. Ich könnte mir auch denken, daß der Arbeitgeber sich seine Personalplanung ohne Mayla vorstellen kann - sonst würde er nicht nach 7 Wochen zum Gespräch bitten. Eine Kündigung wegen einer Fehlzeit, die aus Krankheit resultiert, ist sehr schwierig durchzusetzen und erst nach langer Krankheit (ca. ein Jahr und länger) und mit Zustimmung diverser Organe (Betriebsrat, Schwerbehindertenstelle, arbeitsärztliche Fachgutachten etc.) möglich. Meist gibt es dann auch noch eine Abfindung. Das weiß der Arbeitgeber sicherlich auch. Deshalb würde ich ohne vorherige Rechtsberatung nicht zu diesem Gespräch gehen und vielleicht jemanden vom Betriebsrat mitnehmen.
Ich rate, den behandelnden Arzt zu fragen (das dürfte wohl nicht der Hausarzt sein, sondern vermutlich ein Seelenklempner) und ich vermute, daß der Arzt von diesem Gespräch abraten wird. Dann würde ich dem Arbeitgeber kurz mitteilen, daß „nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zur Zeit kein Gespräch möglich sei“.

Soweit erst einmal meine Sicht der Dinge. Ich hatte natürlich auch langdauernde Erkrankungen meiner Mitarbeiter und ich habe auch Krankenbesuche im Krankenhaus oder zuhause absolviert oder telefonisch bei kürzeren Erkrankungen nachgefragt. Allerdings hatte ich nie den Eindruck, daß die Mitarbeiter dies als unangenehm empfanden, eher im Gegenteil. Dies dürfte in starkem Maße vom Arbeitsklima abhängen und bei einem Burnout-Syndrom ist wohl auch das Arbeitsklima angegriffen. Deshalb rate ich von diesem Gespräch bei angegriffener Gesundheit ab, zumal es vom Arbeitgeber nicht erzwungen werden kann.

Hallo Mayla,
Du solltest an dem Gespräch teilnehmen. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe nicht dran teilzunehmen ist, so zu tun, als wärst Du aufgrund Deiner Erkrankung immobil. Dies könnte natürlich dazu führen, daß das Verhältnis zu Denem Arbeitgeber sich verschlechtert und er Dich dann auf seine „Abschußliste“ setzt, falls das nicht schon passiert ist. Auch deshalb wäre es gut an dem Gespräch teilzunehmen, um den Stand der Dinge herauszufinden.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Hallo,

müssen musst du nicht! Aber besser ist das! Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, informiere ihn und geht gemeinsam zu diesem Gespräch! Wenn du dich trotzdem nicht in der Lage fühlst an dem Gespräch teilzunehmen, solltest du dir eine Bescheinigung von deinem behandelndem Arzt geben lassen. Sollte es um arbeitsrechtl. Konsequenzen gehen, informiere dich bei deiner zugehörigen Gewerkschaft,sofern du Mitglied bist!.Ansonsten solltest du dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Eine allg. Beratung ist nicht allzu teuer.

Mfg

G. Maßberg

Hallo M.,
wenn Du krankgeschrieben bist, musst Du nicht Deinem Chef für Gespräche zur Verfügung stehen. Frage Deinen Arzt nach einer Bescheinigung.
Sage Deinem Arbeitgeber, dass Du gerne bereit bist mit einem „Vertrauensarzt“ zu sprechen, aber aus gesundheitlichen Gründen ein Gespräch über die berufliche Perspektive nicht möglich ist.
Aber versichere Dich, dass Du über z.B. Gewerkschaft einen Rechtsschutz hast oder erkundige Dich beim Betriebsrat!