Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem. Am 02.09.2010 habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Arbeitsbeginn ist der 15.11.2010.
Unter Punkt 1 steht der Zusatz: „Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.“
Hätte die Möglichkeit eine bessere Stelle zur Mitte dieses Monats zu bekommen.
In der Probezeit von 6 Monaten ist eine 14tägige, beiderseitige Kündigung mit 14tagesfrist zum Monatsende möglich.
Nun meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit aus diesem Vertrag herauszukommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Karin S.
Da ich den Vertrag nicht vorliegen habe, kann ich nicht viel sagen, aber wenn sie nicht ordentlich kündigen können, dann machen Sie eine Kündigung nach & 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Wichtigen Grund ist auch dass sie einen neuen Arbeitsplatz haben oder ein ärztlichen Atest.
Gruß
Marinel1
Hallo,
ich glaube nicht, solltest Dich aber u.U. mit dem Arbeitgeber einigen, er kann ja nicht zu 100% sicher sein, das Du tatsächlich die Arbeit aufnimmst oder eventuell von einer Krankheit dahingerafft wirst oder für die ersten tage schlechte Leistung ablieferst. Die Situation ist sicherlich blöd, aber ich denke je eher Du dich mit dem Vertragspartner auseinandersetzt, hast Du die Möglichkeit u.U. doch noch den besseren Job anzunehmen. Letztlich vertraut der Arbeitgeber auf Deiner Zusage, wie Du ja auch daruf vertrauen könntest.
Zur Not eventuell auch über einen Rechtsanwalt ( ist aber i.d.R. mit Kosten verbunden).
MfG
Klaus
Hallo Karin,
hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
mit freundlichen Grüßen
Peter
Nein, die ordentliche Kündigung ist laut Vertrag ausgeschlossen. Möglich wäre erst die ordentliche Kündigung bei Arbeitsbeginn (wichtig: man muß am Arbeitsplatz arbeitsbereit erschienen sein) am 15.11 zum 30.11 (14 Tage) auszusprechen. Ich würde mit dem Vertragspartner reden, denn dies wäre auch nicht in seinem Interesse (kostet nur mit der Gefahr der Krankschreibung etc…), vielleicht verbunden mit einer lieben Bitte aus Vertragsentlassung (schriftlich geben lassen).
Diese Klausel steht sehr oft in den Verträgen, weil auch der Aufwand für den Arbeitgeber nicht unerheblich ist (muß nun eine neue Stelle schalten, Bewerbungsgespräche führen, Dienste neu einteilen etc…), also in Zukunft vorher überlegen
)
Hallo Karin,
leider kann ich Dir deine Frage nicht beantworten.
MfG Katrin
Liebe Karin,
das kann ich Dir leider auch nicht exakt beantworten. Und der Ausschluss der ordentlichen Kündigung heißt ja nur, man kann nicht mit Kündigungsfrist kündigen, weil da ja noch keine gilt. Eine fristlose Kündigung müsste schon möglich sein. Was bringt es der Firma, wenn Du anfängst und gleich am ersten Tag wieder kündigst. Daran haben die bestimmt kein Interesse. Die werden zwar sauer sein, gut, sie haben wieder die Bewerbungskosten zu tragen. Deswegen würde ich mal beim Arbeitsgericht nachfragen, dort bekommen Arbeitnehmer Rechtsauskunft. Ich wünsche Dir viel Erfolg und bin sicher es gibt einen Weg.
Viele Grüße
Claudia
Hallo Karin,
Sie wissen ja, dass wenn man einen Vertrag unterschrieben hat, diesen auch einhalten sollte. Eine solche Situation wie Sie sie schildern habe ich während meiner Betriebsratstätigkeit noch nicht erlebt. Allein der Zusatz in Ihrem Arbeitsvertrag, dass vor Arbeitsaufnahme eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein soll macht mich ein wenig stutzig. Da ich kein Jurist bin, sondern nur über eine sehr lange Zeit als BRV tätig war kann und darf ich keine rechtsverbindlichen Rat erteilen.
Ich würde Ihnen folgenden Tip geben: Sprechen Sie mit Ihrem zukünftigen Chef und schildern ihm die Situation, um eventuell die Angelegenheit in Frieden zu lösen.
Sollte dies zu keinem Erfolg führen, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Arbeitsgericht und lassen sich bei der Rechtsberatungsstelle kostenlos rechtsverbindlich beraten. Ich glaube an Ihren Erfolg und wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück.
MfG
Dieter Kühn