Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte behalten,wenn kein Arbeitsvertrag untreschrieben worden ist.Habe einen Tag in der Firma gearbeitet und mich dann entschieden dort nicht mehr zu arbeiten.
Nun gibt er mir nicht die Lohnsteuerkarte,bevor ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe.
Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll
Hallo!
Die Steuerkarte darf er nicht behalten. Er benötigt sie allerdings um Sie abzurechnen, auch wenn es sich dabei nur um einen Tag handelt. sollte der Arbeitgeber die steuerkarte deshalb behalten wollen, können sie ihm schriftlich mitteilen, dass sie die steuerkarte zurück wollen und er sie gegebenenfalls mit der Steuerklasse 6 abrechnen darf/soll. Ein Arbeitsvertrag sollte VOR der Arbeitsaufnahme unterschrieben werden, sicherlich versucht ihr ex-arbeitgeber sie ein wenig unter druck zusetzen um die unterschrift von ihnen zuerhalten. Warum wollen sie den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben? Normalerweise ist es ja üblich, auch für einen Tag. Sollten Sie den Arbeitsvertrag doch noch unterzeichnen wollen, prüfen sie VORHER ob es Vertragsstrafen für eine nicht fristgerechte Kündigung gibt bzw. welche Kündigungsfristen sie haben. haben sie schriftlich gekündigt? lt. BGB hat man eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten. in welcher branche arbeiten Sie? gibt es einen Tarifvertrag der die Kündigungsfristen regelt? zum beispiel: im rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung kann man innerhalb der ersten zwei wochen mit einer frist von einem tag kündigen.
nicht nur der Arbeitgeber hat pflichten sondern auch der arbeitnehmer!
alles gute
Guten Morgen
Vielen dank für Deine Antwort hat mir weiter geholfen.