Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hat ein ag, der weniger als 20 an beschäftigt, einen finanziellen vorteil, wenn er einen an einstellt, der den behinderten gleichgestellt ist?

mein ag hat den eingliederungszuschuss (für mich 47, umschülerin zur steuerfachangestellten, 30%ig behindert), den mir mein arbeitsvermittler zugesichert hat, erst am 2. arbeitstag gestellt. Gibt es noch einen weg, diesen zuschuss zu erhalten, um meine arbeitsstelle zu sichern? (lt. aa nicht mehr möglich)

vielen lieben dank
maria

Liebe Maria
ich bedauere es sehr, aber auf diese Frage kann ich Ihnen leider keine Antwort geben.

Ein Tipp: Es gibt in jeder Stadt eine kostenlose Rechtsberatung, die Sie in Ansspruch nehmen können. Oder manchmal wird diese auch bei Rechtsanwälten durchgeführt. Hierfür erhalten Sie beim Amtgericht einen Beratungsschein, damit Sie den Anwalt kostenlos zur Rate ziehen können.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

MfG ichselbst42

Liebe Maria,
ich bin erst heute aus dem Urlaub zurückgekommen.

Ihre erste Frage kann ich beurteilen: Jeder Arbeitgeber hat den Vorteil, wenn er einen Schwerbehinderten (oder Gleichgestellten) beschäftigt, dass er weniger Scherbehinderten-Abgabe bezahlen muss. Wie hoch diese z.Zt. ist, weiss ich leider nicht. Allerdings ist die Höhe für ihn nicht allzu schmerzhaft.

Ihre 2. Frage kann ich nicht beantworten. Hier geht es um Stichtagsregeln. Diese können nach Ermessen der Ämter streng oder weniger streng ausgelegt werden. Am besten, Sie wenden sich an das für Sie zuständige Amt für Schwerbehinderte.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff