hier ein Fall, woraus ich nicht schlau draus werde:
Nehmen wir mal an:
Ein Vorgesetzter gibt einem Arbeitskollegen per telefon zu wissen, dass sich seine und die eines anderen Arbeitnehmers die Arbeitszeiten ändern.
(Hierbei handelt es sich um eine Zeitverschiebung: später Anfangen später aufhören, Arbeitsvertrag wird nicht gebrochen, da nur eine Wochen Zeit von 40 STd/WOche geregelt ist)
Er soll nun diese Information dem anderen Kollegen mitteilen, dass sich seine Arbeitszeit ab sofortiger Gültigkeit ändert.
Er war damit natürlich nicht einverstanden, zumal er das nur von einem Arbeitskollegen mitbekommen hat und ist am nächsten Tag wieder wie gehabt zur Arbeit erschienen.
Nun hat der Vorgesetzte ein Kontrollanruf getätigt, ob die Person auch da ist. Er war natürlich schon weg, zumal er auch wie gehabt um 8 Uhr zur Arbeit ershcienen ist)
Der Vorgestzte hätte am telefon rum gebrüllt, wie das denn sein kann und das die Person sich warm anziehen solle?
Er hat auch eine email an die Person gerichtet: ich habe Sie um 16,45 Uhr versucht zu erreichen!!
Frau X hatte Ihnen doch in meinem Auftrag die Arbeitszeitanpassungen mitgeteilt.
Wie soll nun die Person da drauf reagieren, zumal der Vorgesetzte morgen wieder da ist und zur Rede stellen wird.
Könnten Sie mir Gute Argumentationen nennen, wie man sich gegegnüber dem Vorgestzten in so einem Fall wehren kann.
Es gibt kein Betriebsrat.
Ist das rechtsverbindlich? Sollte man das als Vorgesetzter nicht persönlich mit dem Arbeitnehmer klären/bereden?
Würde mich über Eurer Wissen wirklcih freuen.
es ist sehr eilig, also würde mich über schnelle Info freuen.
Viele Grüße
die betroffene Person hat schlechte Karten; denn der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Delegationsrecht die Arbeitszeiten ändern. Diese dürfen aber nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Die Arbeitszeitänderung darf auch nicht willkürlich sein. Er muss die Interessen beider Seiten berücksichtigen, die des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers.
MfG
G. Maßberg
Meine Antwort auf ihre Frage ist keine Rechtsauskunft und ersetzt auch diese nicht. Es handelt sich um eine rein private Einschätzung der geschilderten Lage.
nun ob das vorm vorgesetzten ein guter stil ist, mag dahin gestellt sein (brüllen, keine persönliche anweisung).
aber grundsätzlich kann er auch arbeitsanweisungen (hier späterer arbeitsbeginn) an andere delegieren, schließlich kann und muß er ja nicht alles selbst machen. ob er grundsätzlich auch die arbeitszeit einfach von 8 auf später verlegen kann liegt daran, ob es betriebsüblich ist, den arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt und was im arbeitsvertrag steht.
ganz schlecht finde ich aber auch das verhalten des arbeitnehmers, der sich einfach nicht an die anweisungen hielt, das kann eine abmahnung- nicht ganz zu unrecht- nach sich ziehen. vom arbeitnehmeer wäre es die pflicht gewesen, sich entsprechend zu informieren, d.h. beim vorgesetzten anzurufen ob die neuen arbeitszeiten auch tatsächlich stimmen. einfach nicht einverstanden sein und ignorieren zieht nicht und ist auch ein schlechter stil.
ich würde als arbeitnehmer um entschuldigung bitten.
mfg
arnim wolff
ich weiss nicht was für eine Funktion hat Ihr Arbeitskollege, aber nehmen wir an, dass er wie Sie ein Arbeitskollege ohne Weisungsfunktion ist.
Sie mussten normalerweise sofort nachdem die Information bekommen haben, den Vorgesetzen anrufen und Ihn fragen ob tatsächlich die Arbeitszeit geändert würde, da sie das nicht gemacht haben bleibt Ihnen nicht etwas anderes übrig, als bei den Vorgesetze sich zu entschuldigen und dass sie werden die Zeit nachholen, sie müssen sagen dass sie geglaubt haben dasss dass der Kollege über den Tisch ziehen wollte.
Wenh Sie wollen, dass alles in Ordnung wird, dann vermeiden Sie eine Konfrontation mit dem Vorgesetze.
Hallo,
es gibt keinen Betriebsrat, das ist schon mal nicht optimal.
Also gibt es kein Gremium, dass in Fragen zu Beginn und Ende der Arbeitszeit und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage die Mitbestimmung wahrnehmen könnte.
Dann sind Beginn und Ende der Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt zu verhandeln.
Im wirklichen Leben heißt das, der Arbeitgeber bestimmt und der Arbeitnehmer hat zu nicken.
Im speziellen Fall scheint es so, dass ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter beauftragt hat, einen anderen Mitarbeiter über eine Änderung der Arbeitszeit in Kenntnis zu setzen.
Das wirft kein gutes Licht auf den Vorgesetzten, es ist schon geradezu dumm, eine offensichtlich so wichtige Regelung so unsicher auf den Weg zu schicken. Ich würde als Mitarbeiter einfach sagen: „die Info ist bei mir nicht angekommen. Ich höre manchmal einfach nicht zu, wenn irgend ein Kollege mir was erzählt. Auf Sie, Chef, hätte ich natürlich gehört.“
Also die Rechtslage ist ziemlich klar, der Arbeitgeber kann alleine entscheiden, wie und wann die Mitarbeiter zu arbeiten haben, (natürlich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes) aber er muss es auch unmissverständlich sagen.
Ich würde klarstellen, dass die Situation durch ein vom Vorgesetzten zu verantwortendes Missverständnis entstanden ist. (und immer dran denken, auch der Vorgesetzte hat einen Vorgesetzten. Den würde ich schnell auf meine Seite ziehen.)
Sollten Arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen (Abmahnung oder so) wäre mein erster Weg zum Rechtsanwalt und dagegen klagen.
Und ganz gewiss würde ich eine Betriebsrat wählen! Wendet Euch an Eure Gewerkschaft, die Kollegen werden Euch helfen.
Viel Erfolg, Johannes
Hallo, es ist nicht leicht deine frage zu beantworten und es ist nicht verbindlich, also arbeitszeiten kann man nicht so einfach ändern,man hat das recht sein leben zu organisieren, deshalb sieht das gesetz vor, das eine gewisee ankündigunszeit erstmal sein muss, dann durch einen kollegen geht schonmal garnicht, der ist nicht weisungsbefugt. Die frage ist wie lange schon nach gewissen zeiten gearbeitet wird und wie eingestellt wurde selbst die 40 stunden woche ist auf geteilt von wann bis wannn ich jeden tag arbeiten muss.Ich brauche da schon detaillierte aussagen.
Hallo Jazzmin 84…,
als Arbeitgeber kann ich über so ein unprofesionelles Verhalten nur den Kopf schütteln. Wahrscheinlich Angst davor mit seinen Angestellten zu reden eilderweil er dann in Disskuionen verstrickt wird wobei es dann an Argumenten fehlt.
Grundsätzlich müssen alle Dienstanweisungen die eine Veränderung der Arbeitsabläufe mit sich bring jedem Mitarbeiter mitgeteilt werden (Dienstplan ist arbeitsrechtliches Grunddokument!!). Folgende Anrufe mit Äußerungen von Droh- oder deklassierenden Äußerungen stehen mit Mobbing auf einer Ebene, abgesehen davon vernichtet er seinen Respekt und das Vertrauen auf die ein normales,gutes Arbeitsverhältnis aufgebaut sind.
„Wer schreit ist im Unrecht“…freundlich Lächeln, toben lassen und die Wortwahl beachten. In jedem Fall solltet Ihr zu zweit bei Gesprächen sein(Zeuge). Ich als Angestellter würde jedenfalls nach so einer Sache Plan B öffnen: Schon mal langsam einen neuen Job suchen und gehen…Jeder Mensch ist eine eigene Persönlichkeit …auch Du!!
sollte eine kernarbeitszeit imbertrag stehen und die neue regelung da raus laufen ist die mündliche mitteilung in jedem fall ungültig.
ist dies nicht der fall muss so eine anweisung von einer weisungsbefugte person kommen, d.h. vom direkten vorgesetzten oder jemand darüber. dies kann denke ich auch mündlich erfolgen aber nur von einer weisungsbefugten person. anweisungen von personen die mir nicht weisungsbefugt sind, sprich gleichberechtigte kollegen sind für mich nicht bindend.
für das gespräch rate ich: ruhig und sachlich bleiben, der vorgesetzte hat einen fehler gemacht und das weiß er. deshalb rastet er auch aus. sachlich erklären, dass das arbeitsumfeld (arbeitszeiten, ort, etc) vom vorgesetzten angegeben werden muss und sie ja nicht wissen können ob die information der kollegen korrekt ist. wenn sie so eine anweisung nämlich befolgen und der chef hat das gar nicht gesagt sind auch wieder sie schuld in seinen augen.
Hallo jazzmin84,
normalerweise sind nur Vorgesetzte befugt, solche Änderungen weiterzugeben, und es müßte auch schriftlich sein. Wenn mal der Fall eintritt, daß wegen einem dringenden Auftrag eine Arbeitszeitänderung kurzfristig stattfindet, geht das mal zur Not, daß man die Arbeitnehmer anruft und fragt, ob das kurzfristig gehen würde, aber ansonsten ist das eine schriftlich weiterzugebende Änderung, wenn das für die Zukunft so bleiben soll.
MFG
wolfwoman
So ganz einfach ist die Angelegenheit nicht zu beantworten!
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unzuverteilen.
Gegen den beschrittenen Weg ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden, wenn dadurch - wie im vorliegenden Fall - keine Probleme entstehen.
Der richtige Weg wäre sicherlich gewesen, wenn der Vorgesetzte die betroffenen Mitarbeiter direkt angesprochen hätte.
Einerseits hätte der hier zweite Mitarbeiter sicher sein können, daß sein Kollege ihm keine „Falle“ wollte.
Andererseits ist das Begehren des Vorgesetzten, die Arbeitszeit zu verschieben, auch mal nicht so eben durchzusetzen.
Der Mitarbeiter muß ja irgendwie Gelegenheit bekommen, seine persönlichen Bedürfnisse an die neue Arbeitszeit anzupassen. Insoweit besteht für den Mitarbeiter schon ein gewisses Gewohnheitsrecht, wenn es eine solche Umverteilung der Arbeitszeit nicht schon öfters gegeben hat.
Wenn der Streit im geschilderten Fall in der Art eskalieren würden, daß der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen würde, bekäme er vor dem Arbeitsgericht sicherlich ganz erhebliche Probleme.
Bei einem entsprechenden Vorlauf - in dem Falle würde ich annehmen, daß eine Zeit von ca. 14 Tagen angemessen wäre - müsste der Mitarbeiter der Aufforderung des Vorgesetzten nachkommen.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht zur Arbeitszeitumverteilung, mit Sicherheit nicht von Heute auf Morgen. Hier ist ein vernünftiges Zusammenspiel gefragt.
Arbeitsrechtlich ist ein solcher Fall auch nicht in Gesetzestexten verankert. Ein Arbeitsgericht würde hier die beiderseitigen, berechtigten Interessen abwägen.
Hallo,
generell sind Arbeitszeit deren Länge, sowie Anfang und Ende im Arbeitsvertrag vereinbart. Ihre Schilderung über die Verhaltensweise ihres Vorgesetzten ist kaum zu verstehen. Ich würde als Betroffener darauf bestehen, dass ich ein direktes Gespräch mit dem Vorgesetzten führen kann und etwaige Änderungen meines Arbeitsvertrages zu erörten.
Desweiteren würde ich mich bei meinem zuständigen Arbeitsgericht ( Rechtantragsstelle ) kostenlos rechtsverbindlich beraten lassen.
Viel Erfolg und viele Grüße
D. Kühn
hier ein Fall, woraus ich nicht schlau draus werde:
Nehmen wir mal an:
Hallo Jazzmin,
natürlich kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeiten verändern, so lange sie nicht, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit, überschreiten. Der Arbeitgeber, also der direkte Vorgesetzte hat Dir die neuen Arbeitszeiten mitzuteilen. Er ist schließlich Deine Führungsperson. Man kann doch nicht über „Mundpropaganda“ neue Arbeitszeiten festsetzen.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und sende Dir liebe Grüße aus Berlin
Ein Vorgesetzter gibt einem Arbeitskollegen per telefon zu
wissen, dass sich seine und die eines anderen Arbeitnehmers
die Arbeitszeiten ändern.
(Hierbei handelt es sich um eine Zeitverschiebung: später
Anfangen später aufhören, Arbeitsvertrag wird nicht gebrochen,
da nur eine Wochen Zeit von 40 STd/WOche geregelt ist)
Er soll nun diese Information dem anderen Kollegen mitteilen,
dass sich seine Arbeitszeit ab sofortiger Gültigkeit ändert.
Er war damit natürlich nicht einverstanden, zumal er das nur
von einem Arbeitskollegen mitbekommen hat und ist am nächsten
Tag wieder wie gehabt zur Arbeit erschienen.
Nun hat der Vorgesetzte ein Kontrollanruf getätigt, ob die
Person auch da ist. Er war natürlich schon weg, zumal er auch
wie gehabt um 8 Uhr zur Arbeit ershcienen ist)
Der Vorgestzte hätte am telefon rum gebrüllt, wie das denn
sein kann und das die Person sich warm anziehen solle?
Er hat auch eine email an die Person gerichtet: ich habe Sie
um 16,45 Uhr versucht zu erreichen!!
Frau X hatte Ihnen doch in meinem Auftrag die
Arbeitszeitanpassungen mitgeteilt.
Wie soll nun die Person da drauf reagieren, zumal der
Vorgesetzte morgen wieder da ist und zur Rede stellen wird.
Könnten Sie mir Gute Argumentationen nennen, wie man sich
gegegnüber dem Vorgestzten in so einem Fall wehren kann.
Es gibt kein Betriebsrat.
Ist das rechtsverbindlich? Sollte man das als Vorgesetzter
nicht persönlich mit dem Arbeitnehmer klären/bereden?
Würde mich über Eurer Wissen wirklcih freuen.
es ist sehr eilig, also würde mich über schnelle Info freuen.
Hallo jazzmin,
als erstes: Da im Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist kann der Arbeitgeber diese im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes verändern.
Um hierbei ein gutes Betriebsklima beizubehalten sollte dies nur in Absprache mit dem Arbeitnehmer geschehen. Außerdem hat der Arbeitnehmer ein Recht auf geplante Freizeit. Änderungen zur Arbeitszeit müssen dem Arbeitnehmer "rechtzeitig " mitgeteilt werden.
Hierzu sollte ein ruhiges Gespräch mit dem Vorgesetzten geführt werden.
Da Ihr keinen Betriebsrat habt muß jeder Arbeitnehmer diesen Kampf alleine ausfechten.
Im Zweifelsfalle solltet Ihr Euch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Hallo,
einerseits ist es eine Frage des Stils, wie ein Arbeitgeber mit seinen untergebenen Mitarbeitern umgeht. Eine persönliche Information ist natürlich ein weitaus geschicktere Variante, geänderte Arbeitszeiten mitzuteilen, vor allem wenn diese kurzfristig geändert werden.
Andererseits kann ein Arbeitgeber auch kurzfristig Arbeitszeiten ändern, wenn es betrieblich notwendig ist. Im Arbeitsvertrag steht, in welchem Rahmen Arbeitszeiten abzuleisten sind, innerhalb welchem Zeitrahmens zum Beispiel oder ob im Schichtenmodell oder Geleitzeit oder …
Er kann auch durchaus einem Mitarbeiter auftragen, die neue Arbeitszeit einem anderen Mitarbeiter mitzuteilen, sozusagen als Dienstanweisung per Boten. Es bleibt dem Mitarbeiter, der nun informiert wurde, sich darauf zu verlassen, dass diese Information stimmt, oder er hält Rücksprache mit dem Chef.
Geschickter Stil ist das alles nicht.
Es hängt jedoch auch davon ab, um welche Branche es sich handelt, also was per Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn es sich um eine Branche handelt, in der es kurzfristig zu Arbeitszeitveränderungen kommen kann, also z.B. alle Dienstleistungen wie Verkauf, Pflege, Betreuung, Handwerk … dann ist es wohlmöglich üblich, dass man sich auch kurzfristig auf andere Zeiten einstellen muss.
Die informierte Mitarbeiterin hätte sich rückversichern müssen über die neue Arbeitszeit. Man hätte wohlmöglich klären können, wie zukünftig gearbeitet werden soll. Aber einfach die Info ignorieren und so kommen und gehen wie immer, das war ein Risiko.
Auch ein Arbeitnehmer hat die Pflicht, sich zu informieren. Eine wichtige Information ist der Arbeitsvertrag.
MfG, bürgerin
ich hoffe es ist nich zu spät Ihnen zu antworten!?
Wenn im Arbeitsvertrag nur die Stundenwoche festgelegt wurde ist es leider dem Areitgeber im sogenannten Direktionsrecht vorbehalten, die Zeiten festzusetzen.
Jedoch hat auch er Regeln und Rechte einzuhalten, die besagen:
nicht ohne schriftliche vorherige Ankündigung
nicht von jetzt auf gleich, (zeitlich ca.mind.1.Monat) ausser es ist eine wichtige wirtschaftliche Angelegenheit vordergründig.
der Arbeitgeber muss dies selbst übernehmen und nicht über Dritte veranlassen!
In Ihrem Fall sollten sich die betroffenen Personen, bei dem zuständigen Arbeitsgericht in der Rechtsberatung, erkundigen. Diese Stelle wird sie kostenlos beraten.
Wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt, dann einen Fachanwalt aufsuchen, aber vorher die Versichung befragen.
Auch ein Arbeitgeber kann nicht Schalten und Walten wie er will.
Viel Erfog, und keine Angst,
wer sich nichts nachsagen lassen kann braucht in Ihrem geschielderten Fall keine Sorgen machen.
Gruß, Dagmar (Feelein)
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
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Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).