Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

hier ein Fall, woraus ich nicht schlau draus werde:

Nehmen wir mal an:

Ein Vorgesetzter gibt einem Arbeitskollegen per telefon zu wissen, dass sich seine und die eines anderen Arbeitnehmers die Arbeitszeiten ändern.
(Hierbei handelt es sich um eine Zeitverschiebung: später Anfangen später aufhören, Arbeitsvertrag wird nicht gebrochen, da nur eine Wochen Zeit von 40 STd/WOche geregelt ist)

Er soll nun diese Information dem anderen Kollegen mitteilen, dass sich seine Arbeitszeit ab sofortiger Gültigkeit ändert.

Er war damit natürlich nicht einverstanden, zumal er das nur von einem Arbeitskollegen mitbekommen hat und ist am nächsten Tag wieder wie gehabt zur Arbeit erschienen.

Nun hat der Vorgesetzte ein Kontrollanruf getätigt, ob die Person auch da ist. Er war natürlich schon weg, zumal er auch wie gehabt um 8 Uhr zur Arbeit ershcienen ist)
Der Vorgestzte hätte am telefon rum gebrüllt, wie das denn sein kann und das die Person sich warm anziehen solle?
Er hat auch eine email an die Person gerichtet: ich habe Sie um x Uhr versucht zu erreichen!!
Frau X hatte Ihnen doch in meinem Auftrag die Arbeitszeitanpassungen mitgeteilt.

Wie soll nun die Person da drauf reagieren, zumal der Vorgesetzte morgen wieder da ist und zur Rede stellen wird.

Könnten Sie mir Gute Argumentationen nennen, wie man sich gegegnüber dem Vorgestzten in so einem Fall wehren kann.

Es gibt kein Betriebsrat.

Ist das rechtsverbindlich? Sollte man das als Vorgesetzter nicht persönlich mit dem Arbeitnehmer klären/bereden?
Würde mich über Eurer Wissen wirklcih freuen.
es ist sehr eilig, also würde mich über schnelle Info freuen

Hallo,
wenn es sich hierbei um einen handwerklichen Betrieb handelt, fürchte ich, dass der Mitarbeiter keine Chance
hat, gegen den Chef zu agumentieren. Es häng von der Auftragslage ab. Je nach Bedarf kann der Vorgesetzter die Arbeit aufteilen und entsprechend die Mitarbeiter einsetzen. Es wäre natürllich viel respektvoller, wenn der Chef seinen Mitarbeiter direkt anspricht.

Die Frage ist nur, warum er das nicht getan hat. Versteht der Chef vielleicht nicht so gut mit seinem Mitarbeiter? So oder so hat der Mitarbeiter keine andere Wahl als dies zu akzeptieren. In diesem Fall soll er sich einen Grund überlegen, warum er nicht mehr zu erreichen war. (z.B. er hatte schon lang privat einen Termin geplant, den er nicht verschieben konnte)

Es sei denn, es gibt mehrere Schichten am Tag. In diesem Fall muss der Chef dies schriftlich mitteilen,
denn es betrifft auch die anderen Kollegen. Er muss aber auch die Gründe nennen.

Wenn es um eine die Verschiebung von eine bis zwei
Stunden geht, soll der Mitarbeiter dies akzeptieren.
Er kann den Chef aber höflich bitten, ihm die Gründe zu nennen und vor allem ihn zukünftig, wenn es sich um seine Person handelt, direkt anspricht.

Herzliche Grüsse
To Van

Scheint ja ein Choleriker zu sein der Chef. Ist immer schwierig, so jemandem mit Recht zu kommen. Es gibt eine Regelung, die besagt, wieviele Tage vorher man Bescheid geben muss, wenn die Arbeitszeiten geaendert werden. Evtl. gilt da was analog. In Eurem Fall kommt aber noch hinzu, dass auch die Belange des Arbeitnehmers zu beruecksichtigen sind, denn es kann ja sein, dass die Arbeitszeit auch notwendig ist, um Kinder rechtzeitig abholen zu koennen.

Meine Empfehlung: Einer Gewerkschaft beitreten, denn da gibt es die noetige Rechtsbeihilfe.

Viel Erfolg
Anja

Lassen Sie mich von hinten Ihre Frage beantworten:
Änderung von Beginn und Ende der Arbeitszeit (wenn nicht vertraglich geregelt) kann ein Vorgesetzter in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer ändern. Dabei ist auch die persönliche Situation des Betroffenen als auch die Situation des Betriebes zu berücksichtigen.
Dass ein Arbeitskollege, der nicht weisungsbefugt ist, einem diese Änderung mitteilt, ist nicht der übliche Weg. Und ich gehe davon aus, dass Ihr bekannter auch nicht erkennen konnte, dass der Arbeitskollege diese Vollmacht hatte. Ich würde dieses Vorgehen als nicht rechtsverbindlich erachten.
Nun zum Verhalten bei dem Gespräch mit dem Vorgesetzten: Ruhig und sachlich bleiben. Aber dem Vorgesetzten in bestimmter Art mitteilen, dass man erwartet habe, dass man die Arbeitszeitänderung gemeinsam hätte besprechen können.
Dann hätte man sich all die Aufregungen (tel. Kontrollanruf, unfreundliches „Rumbrüllen“ etc.) ersparen können.
Mit freundlichen Grüssen
H.-J.Brockerhoff

Natürlich ist es Sache des AG eine Veränderung der Arbeitszeiten selbst mit zu teilen. Andererseits ist es nicht ganz nachvollziehbar, dass der Kollege diese
Mitteilung einfach ignoriert.
Alles eine Frage des Stils wie man miteinanderumgeht,
keine Frage des Arbeitsrechtes.
mfG
Monacomani

Sehr geehrter Herr Brockerhoff,

ich möchte mich für diese ausführliche und schnelle Antwort bedanken.
Ich habe nur von Ihnen die Beste Antwort auf mein Problem erhalten.

Vielen herzlichen Dank, dass Sie Ihr Wissen mit mir geteilt haben.

Mit freundlcihen Grüßen

Der Vorgesetze hat war die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu verändern. Dies ergibt sich aus der Organisationsbefugnis und auch aus Tarifverträgen.
Im vorliegenden Fall hätte der Vorgesetzte dies selbst anordnen müssen und auch schriftlich - außer es wäre „Not in Verzug gewesen“.
Üblicherweise kann auch nicht erwartet werden, dass ein Arbeitnehmer so flexibel ist, dass er innerhalb eines halben Tags seine Lebensplanung umstellt.

Also: Bestimmte Dinge muss der Vorgesetzte persönlich tun, sonst muss sich dessen Vorgesetze fragen, ob er geeignet ist für diese Stelle.
Also: Änderungen müssen - in aller Regel - rechtzeitig mit Vorlaufzeit und schriftlich erfolgen.

Alles andere ist ein Mißbrauch der Direktionsbefugnis. Erschwerend kommt hinzu, dass der Vorgesetzte durchaus Zeit hatte, sich zu melden, aber zu einem Zeitpunkt, wo typischerweise die Arbeitszeit bereits beendet war. Auch dies ist ein Mißbrauch. Es gehört zu den Pflichten des Vorgesetzten, bei so gravierenden Änderungen wie Beginn und Ende der Arbeitszeit sich selbst rechtzeitig zu überzeugen, dass die Informationen angekommen sind.

Wenn der Vorgesetzt glaubt, er könnte eine Abmahnung aussprechen… zurückweisen und klagen.
Gruss Siegfried

Hallo jazzmin84,

es ist natürlich schlecht wenn der Chef das so kurzfristig und dazu auch noch so unpersönlich mitteilt.
Es gibt leider keine Fristen für die Änderung der Arbeitszeiten. Aber der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht (gem. §106 GewO) und kann den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, solange das nicht gegen den Arbeitsvertrag oder Gesetze verstößt.

Mit billigem Ermessen ist nach §315 BGB gemeint, dass der Berechtigte einen Ermessensspielraum hat. Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen festzustellen.

Also darf der Chef das nicht einfach so beschließen, sondern muss dies auch begründen können, falls eine Partei damit nicht einverstanden ist.
Allerdings, wenn er damit nicht einverstanden war, hätte er mit dem Chef klären müssen, ob das anders geregelt werden kann. Hatte er denn keine Möglichkeit den Chef am selben Tag noch persönlich zu sprechen ?

Falls der eine Kollege den anderen nicht erreicht hätte, hätte der Chef auch dagegen nichts machen können. Aber da er in diesem Fall weiß das der Kollege die Mitteilung erhalten hat und dieser vorsätzlich nicht der Weisung des Chefs gefolgt ist, ist das ein klares Fehlverhaltes des Kollegen, wogegen er nur sehr schlecht Argumentieren kann.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße :smile:
spryvh

Hallo,

ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Anweisungen eines Chefs auch dann befolgt werden müssen, wenn Sie über dritte die Anweisungen erhalten.
Der Arbeitgeber ist allerdings dazu verpflichtet nach der erfolgten Anweisung noch einmal mit dem Betreffenden selbst zu sprechen.
Vorerst, bis zum persönlichen Gespräch, gilt jedoch die Tatsache, dass er die Arbeitszeitänderung einem Mitarbeiter mitgeteilt hat und diesen um Weitergabe an die oder den Kollegen gebeten hat. Also ist dieses zu befolgen!

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen!

MfG ichselbst 42

Nun ist dieses ein 2schneidiges Schwert.
Einerseits JA … der AN der angerufen wurde um es weiter zu geben ist dann aus dem schneider
Und der kollege sollte wohl am kommenden tag zu der angegebenen zeit erscheinen.

Begründung:
Wenn jemand krank wird , kann man spontan ( auch durch einen Nachbarn zur Arbeit beordert werden)
Unter der vorraussezung, das die ausrichtende person ausdrücklich darauf hinweisst das diese anweisung von „oben“ kommt

Die kehrseite ist:
Arbeitszeitveränderungen sind keine dinge die innerhalb von 5 min zu entscheiden sind sondern sind vorplanungen.
Der AG hat schlicht und ergreifend vergessen das rechtzeitig mitzuteilen.
Es kann ev zu einer abmahnung kommen zu mehr nicht .
dann bitte eine gegendarstellung schreiben.
Beispiel:
Ich hab es nicht geglaubt weil…(kollege lügt viel) , scherz ,usw

ich bitte darum ausdrücklich bei dem geschpräch mit dem vorgesetzten NICHT zu schwindeln … ev entschuldigen mehr nicht.

Ich betone
Ein kündigungsgrund ist das nicht.
Der AG müste sich dann die frage gefallen lassen wieso erst auf den letzten drücker die info raus geht
ich hoff das es etwas hilft

Hallo,

ein Arbeitgeber kann in diesen Fällen die Arbeitszeiten ändern. Allerdings hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer diese Information auch richtig bekommt.
Er kann jemanden beauftragen, aber wie stellt er sicher, dass die Info korrekt weiter gegeben wurde ?

Man hat tatsächlich schlechte Karten, wenn man seine AZ nicht ändern möchte.
Schau mal hier:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article…

Hallo Jazzmin,

laut § 87 I Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei „Beginn und Ende der Arbeitszeit“. Im Normalfall gibt es eine Ankündigungszeit von 4 Wochen. Über dritte Personen wird im Normalfall eine Veränderung nicht mitgeteilt. In unserem Unternehmen wird darüber eine Betriebsvereinbahrung schriftlich fixiert, die dann öffentlich über unser Personalbüro mitgetilt wird, per Mail und Aushang.
Lass mal wieder etwas von dir hören, wie die Angelegenheit ausgegangen ist.

MfG
Frank

Hallo jazzmin84 !

Ein Vorgesetzter muss eine Arbeitszeit Verschiebung nicht persönlich mitteilen,er kann damit auch jemanden beauftragen.Somit hast du dich rechtswidrig verhalten.
Eine Entschuldigung bei deinem Vorgesetzten mit dem Hinweis das du dies nicht wusstest und dies nicht noch einmal vorkommt,sollte dich vor einer Abmahnung bewahren.

Gruß Reklar.

sorry…habs wegen einer Dienstreise heute erst lesen können…hätte aber auch so nicht verbindlich antworten können, da hier zuviel stille Post und Hörensagen stattfindet.
Die Kollegin hätte es auch als Scherz auffassen können.
Naja…bei so nem Chef braucht man keine Feinde.

Gruß und weiter toi toi toi in dieser Firma…Ihr werdet es brauchen.

Hallo jazzmin84,

ich muss um Verzeihung bitten, aber hier habe ich keine befriedigende Antwort.

Andreas

Hallo,
ich melde mich später nochmals. Muss recherchieren.
Ich glaube, dass eine Änderung der Arbeitszeiten
nur schriftlich vor einem Arbeitsgericht standhält.
Ich würde aber als Kollege dem Vorgesetzten sagen, dass
er ihm solch wichtige Dinge persönlich zu sagen hat.
Ich würde auch wenn es der Vorgesetzte ist, klar und
deutlich Position beziehen.
Ich werde aber nachschauen, was rechtlich verbindlich ist.

Gruß

Uwe H.

Hallo,

zunächst einmal Entschuldigung für meine verspätete
Antwort.

Zum Fall: Ich gehe mal davon aus, dass die Zeitverschiebung betrieblich bedingt und erforderlich ist.

Die Betriebsorganisation und damit auch die Arbeitszeiten fallen unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Es ist zwar kein guter Stil, Weisungen nur mündlich und auch nicht direkt gegenüber dem Betroffenen vorzunehmen, aber die Anordnung ist m. E. zu befolgen. Wenn der Kollege damit ein Problem hat, muss er das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.

Viele Grüße
Zemionow

Hi,
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das rechtsgültig ist. Nur mündlich und dann noch am Telefon und ausgerichtet über eine andere Person…also arbeitsrechtliche Folgen kann der Chef meiner Meinung nach daraus nicht ableiten. dafür müsste es was schriftliches oder zumindest vom Chef selbst im direkten Gespräch mitgeteiltes sein. Da das aber fast schon danach „riecht“ als wolle der Chef jemanden los werden, ist natürlich Vorsicht angebrachtund unbedachtes Handel nsollte vermieden werden. Also lieber einen auf treudoof machen und sagen, dass man davon ausgegangen ist, dass es sich nicht um eine tatsächliche Anweisung handle, da sie nicht pesönlich überbracht worden ist.