Hallo,
angenommen du bist Hilfeempfänger und hast zusätzlich einen Rentenantrag gestellt -
Nun schreibt dich die ARGE an um mit dir über deine Situation zu reden -
In Wieweit bist du Auskunftpflichtig insbesondere über Art und Zustand deiner Gesundheit Krankheit usw.
Danke
Hallo,
grundsätzlich verstehe ich $3 Abs.3 SGB II…
(Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann; die nach diesem Buch vorgesehenen Leistungen decken den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.)
… so, dass dir ARGE verpflichtet ist, alle Möglichkeiten zur „Selbstversorgung“ des Hilfeempfängers von diesem ausschöpfen zu lassen. Das heißt, zumindest theoretisch ist das Begehren, zu erfahren ob der Antragsteller nicht anderweitig ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt erwerben kann, (z. B. Rente) nicht als fiese Bösartigkeit zu verstehen und sie hat auch das Recht dazu.
Im „wirklichen Leben“ sieht es anders aus, im engeren Familienkreis habe ich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Behörde schon fast unglaubliches erlebt. Ich empfinde den Schutz der Persönlichkeitsrechte als hohes Gut. Der eigene Gesundheitszustand geht m. E. niemanden etwas an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ohne richterlichen Beschluss gezwungen werden kann, sich dahingehend zu offenbaren.
Ich würde an Deiner Stelle eine Rechtsberatung einholen.
Sehr empfehlen kann ich die Verbraucherbeatung, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man da für wirklich kleines Geld hervorragende und qualifizierte juristische Beratung erhält.
Im Telefonbuch findst Du die Adresse der Verbraucherzentrale in Deiner Nähe.
Viel Erfolg, Johannes
hi
bin leider nur experte für österreichisches sozialrecht.
lg
tr
Guten Abend,
ich muss mich entschuldigen,mich nicht bei Dir gemeldet zu haben.Über Deine Anfrage bin ich mir nicht sicher wie weit Du auskunftspflichtig bist.
MfG Oliver