Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallöchen,

ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma zu einem super Job gekommen.

Mit der Z-Firma habe ich einen Vertrag über 151 Stunden im Monat. Die haben mit dem Kunden einen Vertrag über 160 Stunden im Monat.

Ich arbeite auch 160 Stunden im Monat. Die restlichen Stunden werden auf ein Arbeitszeitkonto gut geschrieben.

Wenn ich Urlaub nehme, bekomme ich aber nur 7 Stunden pro Tag berechnet. D.h. den Rest ziehen sie mir vom
Arbeitszeitkonto ab.

Ist das rechtens? Finde ich nicht gerade toll. Denn wenn ich 6 Wochen Urlaub nehme - habe ich 30 Stunden die mir abgezogen werden.

Danke im Voraus.

Hallo!

Sorry, aber da hab ich überhaupt keine Ahnung.
Bei mir in der Firma ist ein AT mit den jeweiligen Stunden auch gleichviel wert wie ein UT.
BSP: Ein AT hat 8,00 Stunden, ein UT hat eben auch 8,00 Stunden.
Tipp: Ein Anruf beim Arbeitsgericht kostet nichts, die haben Ahnung und geben bereitwillig Auskunft - bei uns hier ist das zumindest so.
Also, viel Erfolg bei Deinen Recherchen.

Gruß!

Hallo Sina,
sorry, aber auf dem Gebiet Arbeitsrecht mit Zeitarbeitsfirmen (ist sehr speziell) kenne ich mich nicht ausreichend aus, um dir hier wirklich eine Hilfe zu sein! Ich hoffe, dir kann jemand anderes in diesem Forum weiterhelfen!

mit einem fröhlichen Gruss…
Dirk

Hallo Sina,

ich bin keine Expertin, aber ich kenne mich da trotzdem ganz gut aus. Bei Dir ist folgender Sachverhalt:

Mit der Z-Firma habe ich einen Vertrag über 151 Stunden im
Monat. Die haben mit dem Kunden einen Vertrag über 160 Stunden
im Monat.

Du arbeitest offiziell 151 Stunden, d.h. auf die Woche gerechnet 34,87 Stunden und geteilt durch 5 Tage = 6,97 Std = 7 Std/Tag. Daher kommen sie auf die 7 Stunden.

Hinweis zu meiner Berechnung: Monatsstunden geteilt durch 4,33 (=durchschnittliche Wochenzahl im Monat aufs Jahr gerechnet = 12 Monate = 52 Wochen = 4,33 Wochen/Monat im Durchschnitt) dadurch die wöchentliche Stundenzahl und dann die Tagesstunden. So läßt sich immer korrekt der Stundenlohn ausrechnen, falls man mal Zeiten ändert. Diese Formel ist korrekt und wird immer so angewendet. (Beispiel: Std-Lohn von 12 Euro /18 Std. Woche = 12x 18 x 4,33 = Monatsgehalt.- oder umgekehrt Monatsgehalt 1500 bei 30 Std Woche - hier dann 30 x 4,33 = Monatsstunden. 1500 Euro : 130 = Stundenlohn)

Wenn ich Urlaub nehme, bekomme ich aber nur 7 Stunden pro Tag
berechnet. D.h. den Rest ziehen sie mir vom
Arbeitszeitkonto ab.

Achtung der Urlaub ist nur mit den vereinbarten Arbeitsstunden die lt. Arbeitsvertrag ausgemacht sind abzurechnen. Das bedeutet, die dürfen nicht einfach aus einen durchschnittlichen 7-StundenTag wie „vereinbart“ einen "8-StundenTag für die Urlaubsberechnung machen, das ist nicht korrekt. „Urlaubstage sind Arbeitstage entsprechend des Vertrages“ Du bekommst in Deinem Urlaub ja auch nur das was für die 151 Stunden vereinbart wurde bezahlt und nicht die 160 Stunden, also ist das nicht korrekt und falsch.
Das Zeitkonto darf nur für Minusstunden verwendet werden, d.h. wenn Du weniger Stunden aufgrund eines kleineren Auftrages arbeitest, dann kannst Du somit die „Überstunden aus dem Zeitkonto“ abbauen ohne dass Du einen Gehaltverlust hast. Das ist nicht anders als in einem normalen Arbeitsverhältnis. Da gibt es ganz klare gesetzliche Mindestbestimmungen und die kann kein Arbeitgeber ändern.

Aber es geht nicht, dass Du 5 Tage Urlaub nimmst und dann dazu noch 5 Stunden aus dem Zeitkonto abgezogen bekommst, da läuft entschieden was schief, wehre dich sofort.

Folgenden Tipp wo Du Information bekommst: Es gibt bei dem Arbeitsgericht vor Ort eine Beratungsstelle für Rechtsfragen, diese ist kostenlos, hier bekommst Du eine rechtsverbindliche Auskunft ohne dass Du etwas bezahlen mußt.
Wichtig ist dabei dass Du unbedingt Deinen Arbeitsvertrag dabei hast, denn ohne den geht es nicht.

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen und bitte wehre Dich, das ist nicht rechtens was da gemacht wird.

Viel Glück und alles Gute

Feando