Arbeitsrecht

Hallo zusammen,

wenn jemand bei einem Subunternehmer von Hermes arbeitet, was, bereits durch Medien bekannt, schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen bedeutet und diese Person einen Teilzeitvertrag seit Anfang des Jahres hat und fährt immer das gleiche Gebiet.

Nun stelle man sich vor, in diesem Arbeitsvertrag steht, dass die besagte Person keinen Urlaub bezahlt bekommt.
Der Subunternehmer kommt nun von heute auf morgen und legt dieser Person einen Aufhebungsvertrag unter die Nase, weil dieser in 75 Kilometer Entfernung ein neues Gebiet übernommen hat. Die besagte Person soll nun den Aufhebungsvertrag unterschreiben, oder in 75 Kilometer Entfernung an sechs Tagen die Woche arbeiten kommen.
Die besagte Person soll nun keine Wahl und keine Bedenkzeit bekommen. Sie weiß nicht einmal zu welchen Bedingungen sie für den neuen Subunternehmer arbeiten wird.
Und das, obwohl die Person ihren Chef einige Zeit zuvor auf die ganze Situation ansprach, weil sie durch Kollegen von einem „Weggang“ des Chefs erfuhr. Dieser stritt den Weggang ab und wollte somit der Person auch keine fristgerechte Kündigung ausstellen.
Die besagte Person möchte nun evtl. erst einmal auf 400 Euro Basis in der Kündigungszeit für den neuen Subunternehmer arbeiten und natürlich nicht den weiten Fahrtweg auf sich nehmen. Doch der momentane Subunternehmer möchte ihr auch dieses verbieten.
Die Person wehrt sich als einzige gegen die ihrer Meinung nach ungesetzlichen Machenschaften ihres noch- Arbeitgebers. Ist es ihr zu verdenken, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, weil sie sich belogen und unter Druck gesetzt fühlt? Weil die Person gerne
ihren Urlaub und die Feiertage bezahlt bekommen möchte, was doch gesetzlich auch so festgelegt wurde?
Ist es einem solchen Subunternehmer wirklich erlaubt ihr einen solchen Arbeitsweg von heute auf morgen zuzumuten, obwohl er selbst schon lange wußte, dass er gehen würde? Und kann er wohl wirklich einen 400 Euro Job verbieten? Ich empfinde dieses nicht als gerecht. Aber ist es gesetzlich? Was meint ihr???

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Hallo!

Nun stelle man sich vor, in diesem Arbeitsvertrag steht, dass
die besagte Person keinen Urlaub bezahlt bekommt.

Der/die Betroffene sollte zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und den Arbeitsvertrag sowie die Lohnabrechnungen mitnehmen. Wenn der Anwalt ein Haar in der Vertragssuppe findet (es sieht nach einem dicken Haarbüschel aus), bekommt der Arbeitgeber einen Einlauf verpasst, an dem er seine helle Freude haben wird.

Der Subunternehmer kommt nun von heute auf morgen und legt
dieser Person einen Aufhebungsvertrag unter die Nase… Die besagte :stuck_out_tongue:erson soll nun den Aufhebungsvertrag unterschreiben…

Die Person müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, würde sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Also: Den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall unterschreiben, sondern einstecken, auf dem Absatz kehrt machen und den Anwalt aufsuchen.

Wer bezahlt eigentlich die Sozialabgaben und führt Steuern ab? Handelt es sich womöglich um eine Scheinselbständigkeit? Wird dann ziemlich teuer für den Arbeitgeber.

Sie weiß nicht einmal zu welchen Bedingungen sie für
den neuen Subunternehmer arbeiten wird.

Sowas geht gar nicht. Erst einigt man sich per Anstellungsvertrag über die Modalitäten und wenn die passen, fängt man an. Andernfalls eben nicht.

Gruß
Wolfgang