Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe laut meine Arbeitsvertrag während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. die gesetzliche Kündigungsfrsit sind 14 Tage. Muß der Arbeitgeber sich daran halten? Kann eine andere Frist
laut Arbeitsvertrag (7 Tage) vom Arbeitgeber vereinbart werden? Was kann ich dagegen machen?
Vielen Dank im voraus

P.Henning

Kündigungsfristen in der Probezeit sind genauso vom AG variabel wählbar wie die Länge der Probezeit selbst.
MfG Peter A. Hoppe [email protected]