Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,Mir wurde nach 2 Wochen ein neuer Job gekündigt.Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nicht einmal einen Arbeitsvertrag mit den vorher mündlich vereinbarten Konditionen erhalten.Vereinbart war für eine Teilzeitbeschäftigung von 25h/Woche ein Entgeld von 1625 Euro/Monat.Ich habe noch keine Lohnabrechnung erhalten,dafür aber eine Überweisung von
325 Euro für 2 Wochen, also 50 Stunden Arbeit.Auf Anfrage erklärte mir der Arbeitgeber, wir hätten ein Gehalt von 1300Euro vereinbart,erst nach der Probezeit die 1625.Aber auch dann erscheint mir der Betrag zu niedrig!Ich fühle mich betrogen,kann ich mich irgendwie zur Wehr setzen?

Sie können es nat. vers…
Frage ist nur, ob d. ein Ergenis bringt:

  • mündl. Vereinbarung - Zeugen, Beweisbarkeit ! ?

Wenn Sie es vers. wollen, beim Analtsverein bzw. im Branchenbuch finden Sie Adr. v. Fachanwälten f. Arb.recht.

Hallo Sissys,
das ist natürlich ohne Arbeitsvertrag schwer zu beurteilen.
Angenommen, ihr habt 1300 (zunächst) vereinbart pro Monat. Wir nehmen das mal an. Je nach Steuerklasse, angenommen Klasse 5, und Krankenkasse würdest Du etwa 750-800 NETTO herausbekommen.
Und das entspräche ja in etwa den 325 Euro für 2 Wochen.
Du musst berücksichtigen, daß 1 Monat nicht gleich 4 Wochen sind. Ein Quartal, also 3 Monate sind 13 Wochen.
Vielleicht konnte ich Dir helfen.
Auf jedem Fall fordere dringend den Arbeitsvertrag ein.
LG
A.

Zwar ist die mündliche Vereinbarung genauso bindend wie die schriftliche. Um aber den Anspruch gerichtliche geltend zu machen, muss der Beweis erbracht werden. Z. B. einen Zeugen, der dieser mündlichen Verhandlung beigewohnt hat, oder ebenfalls diese Informationen vom Arbeitgeber erhalten hat. Es kann auch überprüft werden, ob ein Tarifrecht in der Firma gültig ist. Allerdings kann diesen Tarif nur ein Mitglied der Gewerkschaft einklagen, es sei denn, der Tarifvertrag wurde für Allgemeinverbindlich erklärt.

Hallo Sissy,

ja das sieht nicht gut aus. Wenn du in der Gewerkschaft bist, gehe zu dem Rechtssekretär (achtung Frist zwei Wochen) und reiche eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Das kostet nichts und vielleicht bekommst du im Gütetermin noch Geld.
Bist du nicht in der Gewerkschaft… wird es eng. Ach so, vielleicht hast du ja eine Rechtschutzversicherung. Die könnte auch einspringen.
Es wird aber nicht viel geben…
Achte doch darauf, dass du zukünftig alles schriftlich machst… du siehst wo das hinführt.
Liebe Grüße aus dem Westerwald… da ist´s im Moment ganz kalt :wink:

Grundsätzlich ist während der ersten 6 Monate eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich, da ist also nichts zu machen. Aber meiner Meinung nach müßten Sie mehr Geld bekommen. Mal angenommen, die 1300€ sind der vereinbarte Lohn bei 25 Std. / Woche, dann wären das 110 Stunden im Monat (25*4,4 Wochen [gängige Durschnittsberechnung]) und das heißt dann 1300 / 110 * 50 = 590,91 €. Und die würde ich auf jeden Fall geltend machen.

Hallo sissys,

wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast und keine Zeugen für die mündlichen Vereinbarungen benennen kannst, hast Du wahrscheinlich mit Zitronen gehandelt. Zwar kann ein Arbeitsvertrag rechtlich auch mündlich geschlossen werden, aber im Fall des Falles steht Aussage gegen Aussage.

Wahrscheinlich wurde der Job auch mündlich gekündigt oder war der Arbeitgeber so naiv, Dir schriftlich eine mündliche Vereinbarung zu kündigen? Dann hättest Du wenigstens den Nachweis, dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Da Du aber auch dann die Konditionen nicht nachweisen kannst, ist es witzlos, hier noch mehr Energie zu verschwenden.

Ist aber auch eine komische Rechnung, die Du da aufmachst:
Bei 1300 p. Monat rechne ich 325 p. Woche, weshalb schreibst Du 325 für 2 Wochen? Das wären dann ja nur 650 p. Monat.

Mein Tipp: Verbuche den Verlust auf dem Konto Lebenserfahrung und überlege beim nächsten Mal vorher gründlich, auf was Du Dich da einlässt. Was war denn mit Lohnsteuer, Sozialversicherung und so? Wer hätte im Falle eines Arbeitsunfalls gezahlt? Im Arbeitsleben kann man sich nicht auf mündliche Vereinbarungen einlassen.
Oder hast Du schwarz gearbeitet?

Viel Glück
Fredo