Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation. Unser Markt schliesst am 30.11.2011. Meine Kündigung habe ich auch schon. Im Juli habe ich Urlaubsgeld bekommen, einmal 200,- in Warengutscheinen und 200,- brutto zum Gehalt.
Nun habe ich gehört, dass wenn ich eher aufhören möchte, ich alles zurück zahlen muss.
In meinem Vertrag steht eine Klausel, die ich nicht so recht verstehe. Meinen Chef möchte ich zu diesem Thema nicht fragen.
Hier die Klausel:" Mit der Entgegennahme verpflichtet sich der Arbeitnehmer/in die Sondervergütung für den Fall als Vorschuss zurückzuzahlen, dass er/sie bei einer Sondervergütung von über 102,26€, jedoch weniger als ein Monatsgehalt, infolge einer eigenen Kündigung vor dem 31. März des Folgejahres aus den Diensten der Firma ausscheidet oder dass ihm/ihr aus wichtigem Grund fristlos gekündigt wird oder das Arbeitsverhältnis aus von ihm/ihr zu vertretenen Gründen oder auf seinen/ihren Wunsch in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig beendet wird."

Meines erachtens nach heisst es für mich, gehe ich eher aus der Firma, muss ich zurück zahlen?

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
tut mir leid, da bin ich mir nicht ganz sicher, ich sende Ihnen einen Link vieleicht hilf Ihnen dieser weiter: http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article…
Viel Glück

Hallo,

ich bin der Meinung, die Warengutscheine müssen nicht zurückgezahlt werden (die würde ich ganz schnell einlösen) und die 200 € wären nach dem Vertrag zurückzuzahlen, wenn Sie vorzeitig (also vor dem 30.11.11) aus dem Vertrag ausscheiden.
Da Sie die Kündigung schon haben, bin ich mir nicht im Klaren darüber ob Sie noch selbst kündigen können oder einen Aufhebungsvertrag anstreben. Mit dem Aufhebungsvertrag ist es zwar im gegenseitigen Einverständnis passiert, aber ich bin in der Gestaltung des Aufhebungsvertrages frei und würde versuchen, reinzuformulieren, dass diese Bestimmung aus dem Vertrag bei vorzeitigem Austritt in Ihrem Fall ausnahmsweise nicht greift.
Sie sind sich bewusst darüber, dass eine vorzeitige Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag eine Sperre beim ALG nach sich zieht? Es sei denn, Sie haben schon was Neues und wollen deswegen ganz schnell weg.
Die Argumentation steht ganz klar für Sie: da der Markt eh schließt und Sie schon zeitiger gehen, spart das Unternehmen Lohnkosten ein und kann dann schon mal auf die Rückzahlung des Urlaubsgeldes verzichten.
Alles Gute.

wenn du eher aufhörst, mußt du nach vertragslage zurückzahlen, das ist ganz sicher. ich hoffe, dir geholfen zu haben, es ist leider so

Hallo, danke für die Antwort. Ich weiss nun was Sachlage ist, vielen Dank!

Hallo, danke für die Antwort. Ich weiss nun was Sachlage ist, vielen Dank!.

Hallo!

Als ich ein Arbeitsverhältnis am 31.01.99 beendete, musste ich das Weihnachtsgeld - ausbezahlt mit dem Monatsgehalt November 98 - zurückzahlen. Das war vertraglich so geregelt. Und, so denke ich, dass ist auch gesetzlich so vorgesehen.
Im vorliegendem Fall scheint also alles vertraglich abgemacht zu sein, so dass man sich letztendlich auch daran halten muss??!!

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen - sorry!

Gruss, U.A.