Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite seid 2 jahren in einem Cafe,mit einem unbefristeten arbeitsvertrag mit 42 h die woche.
nun kommt mein chef mit einer vertragsänderung für ab oktober 2011 bis keine ahnung,unbegrenzt,mit 48 h pro woche (6Tage arbeit) und 100 euro mehr auf brutto.

darf er dies so einfach?

er meint wer dies nicht unterschreibt von denen wird er sich trennen,sprich kündigen,da über winter er nicht alle mitarbeiter bezahlen kann.

bitte helft mir…

was kann ich tun?

Der Chef kann hier eine Änderungskündigung vornehmen. D. h. er kündigt fristgemäß den alten Arbeitsvertrag und bietet gleichzeitig einen neuen an. Im Grunde hat er das gemacht, ob da alles formal richtig lief, kann ich nicht einschätzen. Der Arbeitnehmer hat dann die Wahl, den neuen Vertrag ohne Wenn und aber anzunehmen, dann gilt der neue Vertrag. Er kann den neuen Vertrag ablehnen, dann gilt die Kündigung. Und er kann drittens den neuen Vertrag annehmen unter dem Vorbehalt der Klage. Dann gilt der neue Vertrag und er hat 21 Tage Zeit, dagegen beim Gericht zu klagen. Das dürfte aber nur etwas bringen, wenn der Chef wie gesagt, formaljuristisch einen Fehler gemacht hat.

ich arbeite seid 2 jahren in einem Cafe,mit einem
unbefristeten arbeitsvertrag mit 42 h die woche.
nun kommt mein chef mit einer vertragsänderung für ab oktober
2011 bis keine ahnung,unbegrenzt,mit 48 h pro woche (6Tage :arbeit) und 100 euro mehr auf brutto.
darf er dies so einfach?
er meint wer dies nicht unterschreibt von denen wird er kündigen,da über winter er nicht alle
mitarbeiter bezahlen kann.

Guten Tag,

  1. 48 Stunden an 6 Tagen sind das Maximum nach Arbeitszeitgesetz
  2. eine Vertragsänderung geht nur gemeinsam, er kann es also nicht einfach
  3. Die Drohung zu kündigen ist unredlich. Wenn man von seinem Recht Gebrauch macht, diese Änderung nicht zu akzeptieren, dann darf man nicht deshalb gekündigt werden (Maßregelungsverbot)
  4. Eine betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfall der Arbeit im Winter wäre dennoch denkbar. Ist aber so ziemlich unlogisch. Wenn alle unterzeichnen, hätte er 6 Stunden mehr pro Mitarbeiter. Wieso das, wenn im Winter zu wenig Arbeit ist?
  5. Das Problem wird die Frage sein, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Es müssten mehr als 10 Leute beschäftigt sein (kann bei der Berechnung von Teilzeit und Aushilfen von der Anzahl der Köpfe abweichen).
  6. Wenn die 48 Stunden für das Geld zu viel sind, würde ich nicht unterzeichnen und mich dann ggfs. gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht wehren. Auch ohne RA gibt es dort eine Rechtsantragsstelle oder je nach Einkommen und Vermögen mit Prozesskostenhilfe klagen.
    Alles Gute

Hallo,

danke erstmal.
Nun bis jetzt hat er noch nicht gekündigt. ich solle es mir bis zum 30.09 überlegen. von einer anderen kollegin erfuhr ich,sie unterzeichnet auch nicht,das er nach seinem urlaub die kündigung für ie fertig macht.

bei mir gilt eine kündigungsfrist laut vertrag von 2 wochen. da er nun diese woche im urlaub ist,verstreicht der 15.09.
die vertragsänderung gilt ab dem 1.10. somit stehe ich noch aber im arbeitsverhältnis dann bei ihm,mit meinen alten vertrag. was ist wenn er mich trotzdem sechs tage anstellt bzw. einteilt?
tut er ja nun jetzt auch schon!

Nun wir sind festangestellte weniger als zehn personen.
unterzeichnen werden es mehrere nicht,wegen der bedingungen und des geldes.
ist es rechtens unbegrenzt sechs tage ohne ausgleich zu arbeiten?
Zudem müsste er mich zum 15. kündigen da ich laut vertrag eine frist von 2 wochen habe. er befindet sich nun im urlaub!
sprich kann er es erst im Oktober tun,wo jedoch der neue vertrag gelten soll.
kann er mich da sechs tage anstellen?

  1. es kommt nicht auf Festangestellte an, es können auch Aushilfen dazu zählen § 23 Kündigungsschutztgesetz

  2. die vertraglichen 42 Stunden kann der Inhaber wenn im Vertrag nichts anderes steht in einem Cafe auch auf 6 Tage verteilen

  3. wenn Sie seit mindestens 2 Jahren arbeiten, dann beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (30.09. zum 31.10). Unter 2 Jahren gelten mindestens 4 Wochen zum 15. oder letzten eines Monats (dh 17.09. zum 15.10. oder eben 3.10. zum 31.10.) es kommt auf den Zugang der schriftlichen Kündigung an (2 Wochen waren es in der Probezeit)
    Ohne geänderten Vertrag arbeiten Sie 42 Stunden

Mfg

Mh auch wenn in meinen arbeitsvertrag trin steht 2 wochen kündigungsfrist beiderseits,unter der klausel beendigung des Arbeitsverhältnis!

Mh auch wenn in meinen arbeitsvertrag trin steht 2 wochen
kündigungsfrist beiderseits,unter der klausel beendigung des
Arbeitsverhältnis!

Das sind die gesetzlichen Mindestfristen.

gut dann kann ich wohl erst zum 1.10 kündigen?

gut dann kann ich wohl erst zum 1.10 kündigen?

Falsch
Sie können bis zum 17.09. mit der Frist von 4 Wochen zum 15.10. kündigen.
Allerdings macht das doch gar keinen Sinn, da Sie eine Sperre bei der Agentur für Arbeit riskieren.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits 2 (volle) Jahre besteht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats (BGB § 623). Eine künrzere Frist ist im Arbeitsvertrag nur zulässig, wenn das im Tatifvertrag so geregelt sein sollte. Wenn er also nach dem 15.09. kündigen will, geht das erst zum 31.10. Bis 31.10. gilt also in jedem Fall noch der alte Vertrag. Natürlich kann sich der Arbeitnehmer bereiterklären, anders zu arbeiten, aber verpflichtet ist er dazu nicht.

Nun das stimmt,
jedoch nicht wenn man ein neuen Arbeitsplatz gefunden hat! =)

Der Arbeitgeber kann nicht einseitig die Arbeitsvertragsbedingungen ändern. Wenn der Arbeitnehmer mit den geänderten Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist - bedarf es einer Änderungskündigung! Dann würde ich unter Vorbehalt erstmal annehmen (sonst ist der Job weg!) und den Vertrag von der Gewerkschaft oder von einem Anwalt prüfen lassen.