Gilt eine fristlose Kündigung als zugestellt, wenn der Anwalt/Notar selbst behauptet diese von ihm geschriebene Kündigung auch selbst eingeworfen zu haben und das ohne weitere Zeugen?
Ist anzunehmen, dass diese Künfigung mit der Werbung durch den Empfänger entsorgt worden zu sein?
" Für den Zugang einer verkörperten Willenserklärung [z.B. Kündigung]ist es nötig, dass die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist."
Übersetzt: Ob der Notar die selbst einwirft oder irgendeinem Saufkumpanen 5 Euro dafür gibt spielt keine Rolle, denn Zugegangen ist sie dann, wenn unter gewöhnlichen Umständen mit der Leerung des Briefkastens zu rechnen ist. (Also bei Briefen z.B. in aller Regel mehrmals die Woche bis zu täglich)
Ergänzung: Falls Du NICHT wie von mir angenommen den Empfängerbriefkasten meinst, sondern einen x-B
eliebigen Briefkasten, so kann man natürlich im Zweifelsfall behaupten, die Post hat den Brief verbummelt. Deswegen kommt sowas i.d.R. per Einwurfeinschreiben.