Ich bin in Rheinland-Pfalz angestellt, dort ist der Firmensitz.
Aber ich arbeite in der Niederlassung in Hessen.
Der 1. November ist ein Feiertag, fast überall, nur nicht in Hessen. Fast die gesamte Belegschaft hatte an diesem Tag frei, nur die drei Angestellten in Hessen nicht.
Nun verwehrt man uns (so wie im letzten Jahr gehandhabt) einen freien Tag als Ersatz !
Ist das so rechtens ???
Ich arbeite auch Sonntags auf Messen für die Firma,
dann bekomme ich einen freien Tag als Ausgleich.