Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein ziemlich komplexes Anliegen.
Ich befinde mich in einem 400 Euro Job. Seit Beginn meiner Schwangerchaft habe ich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Bei Antritt meiner Arbeit habe ich einen unbefristeten Vertrag unterschrieben. Im Nachhinein wollte meine Chefin diesen in einen befristeten Ändern, hat mir daher den schriftlichen, unbefristeten entzogen. Allerdings habe ich KEINE Befristung unterschrieben. Nun sagt sie der Vertrag läft zum 01.01.2012 aus.Meine erste Frage ist nun wie verhalte ich mich richtig und weise sie darauf hin, das ja der unbefristete Vertrag gilt und sie zur weiteren Zahlung bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (Begin 11.01.2012) weiter zahlen muss.
Das nächste, viel gröserer Problem für mich ist, das mein Gehalt immer solange „Einbehalten“ wird, bis meine Chefin das Geld von der Knappschaft überwiesen bekommt. Es ist mittlerweile der 5 Mont in Folge, das ich mein Gehalt nich wie vereinbart am 01 des Monats bekomme, sondern immer 2-3 Wochen später. Für mich ist das unzumutbr, da ich auch meine laufenden Kosten habe und dadurch das mein Gehalt nicht kommt natürlich auch den Ärger und die Mahngebühren habe. Wie teile ich ihr das am besten mit? Finde leider keine Gesetzestexte dazu. Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.

Lieben Dank schon mal im voraus.

N.G.

Liebe N.G.,

eine einseitige Vertragsänderung geht nicht, also gilt natürlich der unbefristete Vertrag, auch über den Beginn der Schutzfrist hinaus. Dieser Vertrag könnte von Ihrer Chefin erst zu gegebenen Zeitpunkt fristgerecht gekündigt werden, wenn diese das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte. Ich empfehle Ihnen, die Ihrer Chefin so (schriftlich) mitzuteilen, dass Sie an dem unbefristeten Vertrag festhalten. Gleichzeitig bieten Sie Ihre Arbeitskraft ausdrücklich an.

Dass Sie auf Ihr Gehalt warten müssen, ist mehr als ärgerlich. Sie können Ihre Chefin schrifltlich abmahnen. Dieses Schreiben müssen Sie deutlich als Abmahnung bezeichnen, Sie müssen hineinschreiben, was sie konkret als Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch Ihre Chefin rügen (die verspätete Lohnzahlung nämlich), verlangen, dass sich das ändert und konkret eine Konsequenz ankündigen. Diese Konsequenz kann z.B. sein, dass Sie Ihre Chefin für die entstehenden Kosten haftbar machen (das sind z.B. Mahngebühren, Dispo-Zinsen oder Zinsen für einen Zwischenkredit). Das ist alles mühsam, aber: wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Ich hoffe, dass ich Ihnen konkrete Hinweise geben konnte, wünsche Ihnen alles Gute für 2012 und für die anwachsende Familie. fgeyer3

Hi,

diese Problematiken sind sehr komplex und lassen sich nicht auf dieSchnelle beantworten. Mein Tipp: Vom Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Estberatung einholen!

MfG

Hallo,

zuerst einmal kann ein bereits unbefristeter Vertrag nicht einfach so in einen befristetn Vertrag umgewandelt werden. Dies bedarf einer Änderungskündigung gegen die nach dem Küdigungsschutzgesetz die Klage eingereicht werden kann.

Zweitens
Wenn die Zahlung zum ersten des Monats vereinbart ist, dann muss dies auch erfolgen.Ob jetzt der Arbeitgeber das Geld von der Knappschaft hat oder nicht ist unrelevant. Dieser Vertrag Arbeitgeber/Knappschaft hat keinen Einfluß auf den Vertrag zwischen AG/AN. Sollte das Geld jetz später als zum vereinbarten Zeitpunkt eingehen, ist der Arbeitgeber Schadensersatzpflichtig ( siehe BGB ) Ich würde auf alle Fälle einen Rechtsanwalt einschalten und dem AG eine Abmahnung schreiben lassen. Solltest Du Dir keinen Rechtsanwalt leisten können, gehe auf das Amtsgericht zu einem Rechtspfleger und lasse Dir einen Beratungshilfeschein ausstellen. Dann kostet Dich der Anwalt erseinmal nichts. Kommt es dann zum Rechtsstreit, PKH beantragen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

Byrdi