Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
HILFE!!!

Ich arbeite im Moment als Lehrer an einer privaten Schule (Angestelltenverhältnis). Mein Arbeitsvertrag ist auf ein Jahr befristet (01.08.2011 bis 31.07.2012). Jetzt habe ich die riesen Chance in ein unbefristetes Verhältnis im öffentlichen Dienst zu wechseln. Ich war schon beim Zusagen, als mir in meinem jetzigen Vertrag das Thema Kündigung auffiel: diese ist nur zum 31.01. oder 31.07. möglich und muss jeweils mindestens 6 Wochen vorher erfolgen. Jetzt sitze ich da und bin fix und fertig, weil ich befürchte, dass mir deswegen mein neuer Job durch die Lappen geht! Ist es wirklich so, dass ich aus dem befristeten Jahresvertrag erst zum 31.07. herauskomme? Das würde bedeuten, dass ich den neuen Job absagen muss und ab dem 01.08.2012 arbeitslos wäre, weil der jetzige befristete Vertrag nicht verlängert wird. Wer kann mir helfen???

Hallo,

im Allgemeinen gelten auch für das Arbeitsrecht die geschlossenen Verträge. Es gibt allerdings die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn eine weitere Beschäftigung unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit muss man begründen. Dazu zählt natürlich auch die Möglichkeit der beruflichen Verbesserung durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Aus diesem Grunde kündigen Sie fristlos unter Angabe der Gründe. Schadensersatz könnte eingeklagt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der AG dies unternimmt. Da er ja dann den Arbeitsvertrag in einen unbefristenten verwandeln müsste, was er ja nicht machen wird.

Herzliche Grüße
efuessl

Hallo,

na das ist ja echt ein Ding! Ich bin Schulelternvertreter (Vors.) ehrenamtlich, versteht sich. Da bin ich froh, wenn es zusätzliche Lehrer gibt :wink:

Also:

Nach § 622 Abs. 1 BGB ist die Kündigungsfrist auf bis zu 4 Wochen geregelt.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber beiderseitig schriftlich eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, ist das grundsätzlich erst einmal möglich. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein.

Wie kommt man da raus?

Nicht mit Ehrlichkeit- leider. Die, die ehrlich sind und offen fragen, verlieren (ich habe viel damit zu tun, daher weis ich das sehr gut :wink:

Man muss nicht betrügen. Es gibt andere Dinge die man anwenden kann.
Wenn Ihnen wirklich etwas daran liegt,

-dann gehen Sie zum Arzt, lassen sich krank schreiben (totale Überlastung und Schlaflosigkeit, absolute Leere und Ohrenpfeifen angeben). Sodann eine Krankmeldung von mindestens zwei bis drei Wochen rausschlagen!

  • mit der Krankmeldung zur Schule (Chef/Chefin) und total fertig angeben, dass sie wahrscheinlich unter einem Bourn Out leiden und es wohl besser sei, wenn der Arbeitsvertrag (beiderseitig) aufgelöst werde. Sie würden niemanden zur Last fallen wollen und vielleicht später mal, nach einer Reha (Reha -wichtig- unbedingt sagen) noch einmal melden…

95% aller Arbeitgeber lassen sofort veranlassen, dass das Dienstverhältnis aufgelöst wird.

Und nun? Sie stehen jetzt da und sagen, dass Sie das nicht schaffen? Denn können Sie auch keine Kinder unterrichten?! Weil: So viel Schauspieltalent muss ein Lehrer haben - sag´ich mal humoristisch.

Wie dem auch sei: Sie haben ein Dienstverhältnis einzuhalten, welches unter diesen Umständen nur beiderseitig verkürzt beendet werden kann.

Oder Sie ziehen das durch. Überlegen Sie aber genau, wie mit Ihnen umgegangen wird (befristet u.s.w.) Sie sind unter diesen Umständen niemanden zum Dank verpflichtet. Wenn sich hier und jetzt eine Chance bietet - ran!!

Viel Glück!

Wenn die Kündigungsfrist so vereinbart ist, ist das so. Ich würde aber mit dem jetzigen Arbeitgeber reden und versuchen, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Termin zu schließen.

Guten Morgen,

wenn die Kündigungsfristen so sind, dann nützt nur ein Gespräch mit dem Arbeitgeber was um die Situation zu klären, denn rechtlich sind solche Fristen möglich. Snsonsten muß man sich die Vertragsstrafen die vorgesehen sind ansehen.

Hallo,

Sorry für die späte Antwort.

Kündigungsfristen zählen m.E. bei befristeten Arbeitsverträgen nicht. Das heißt die angegebenen Fristen die Zählen.

Ich würde mit den alten AG reden und ihm die Situation erklären.

Gruß

Michael