Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte ganz kurz eine dringende Frage:

ich war noch in der Probezeit und habe heute meine schriftliche Kündigung erhalten. In ihr steht, dass mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 27.02.2012 unter Anwendung meines Resturlaubs gekündigt wird. Nun haben wir aber schon den 08.03.2012. Versendet wurde die Kündigung am 06.03.2012.

Bin ich also jetzt seit dem 27.02.2012 arbeitslos und erfahre es erst heute am 08.03?
Ist das nicht rechtswidrig? Kann man da juristisch vielleicht etwas bewegen?
Ich weiß zwar, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden kann, aber ist das nicht eine Grenzüberschreitung?

Danke schon mal im Voraus.

LG
Mike

Hallo Mike,

als erstes - auch in der Probezeit kann man nicht fristlos gekündigt werden, es sei denn man hat etwas gemacht, was dies rechtfertigt! geklaut, den Vorgesetzen geschlagen oder Kollegen usw. …

In der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 14 Tage! und zwas VORWÄRTS und nicht RÜCKWÄRTS! Bitte in den Arbeitsvertrag schauen!

Diese Kündigung vom 06.03. rückwirkend auf den 27.02.2012 ist rechtlich unwirksam! Man kann jemanden kündigen und unter Anrechnung von Urlaub oder Überstunden von der Arbeit freistellen, aber auch dies geht nur VORWÄRTS! Bitte berufen Sie sich auf das Kündigungsschutzgesetz! Falls jetzt die Prbezeitfrist überschritten ist, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, unter Angabe von Gründen, 4 Wochen.

Grüße
gorbes