Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte ganz kurz eine dringende Frage:
ich war noch in der Probezeit und habe heute meine schriftliche Kündigung erhalten. In ihr steht, dass mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 27.02.2012 unter Anwendung meines Resturlaubs gekündigt wird. Nun haben wir aber schon den 08.03.2012. Versendet wurde die Kündigung am 06.03.2012.
Bin ich also jetzt seit dem 27.02.2012 arbeitslos und erfahre es erst heute am 08.03?
Ist das nicht rechtswidrig? Kann man da juristisch vielleicht etwas bewegen?
Ich weiß zwar, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden kann, aber ist das nicht eine Grenzüberschreitung?
Danke schon mal im Voraus.
LG
Mike