Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich wende mich heute an Euch mit einer Frage aus dem Arbeitsrecht.
Ein Arbeitnehmer ist als Botenfahrer eingesetzt mit einer lt. Vertrag Arbeitszeit von 22 Std./Woche. Der Arbeitnehmer arbeitet in der einen Woche 4 Tage, in der anderen Woche 5 Tage mit sehr schwankender Arbeitszeit ( zw. 2 - 7Std, je nach Bedarf). Nun würde der Arbeitnehmer gerne wissen wie man die Stunden für den Monat berechnet da immer ein Fixgehalt gezahlt.

Desweiteren ergibt sich eine Frage wegen der Urlaubsregelung. Lt Vertrag stehen dem Arbeitnehmer 33 Tage zu bei einer 6 Tagewoche. Lt Vertrag müssen bei weniger wie 6 tage der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden. Wie muss der Arbeitnehmer das rechnen?

Um zahlreiche Antworten in ich Dankbar.

Hallo, Martina,

bisher konnte ich alle Fragen beantworten. Aber Dir kann ich leider nicht helfen und drücke Dir die Daumen, dass Dir jemand weiter helfen kann.

Sonnige Grüße aus Berlin

Danke trotzdem :wink:

Der umrechnungsfaktor von Woche auf Monat ist üblicherweise 4,35, so 22x4,35 wären die zu leistenden stunden/ Monat.
Beim. Urlaub ist es so, dass es um die Anzahl der freien Tage geht, bei 6 Tage Woche muss ja der Sonnabend auch Urlaub genommen werden, also teilt man die 33 Tage durch 6 und multipliziert die Zahl mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage/ Woche und bekommt so den Urlaubsanspruch, also 33:6 x5 bei 5 Tagen, kompliziert wird es wenn es in den Monaten unterschiedlich ist, dann muss man das für jeden Monat ermitteln

Hoffe. I ch konnte helfen

Hallo Martina
Was willst Du erreichen? Es wird doch ein Fixgehalt gezahlt. Wenn Du wissen willst, ob Du mehr Stunden arbeitest als bezahlt werden, musst Du die Stunden aufschreiben und addieren.
Zum Umrechnen kannst Du 2 Möglichkeiten wählen: 1. Mit dem Faktor 4,35 die Wochenarbeitszeit multiplizieren 22*4,35=95,7 oder 2. die Wochenarbeitzeit mit 52 multiplizieren und dann durch 12 dividieren 22*52/12=95,33.

Beim Urlaub spricht Du von Werktagen oder Arbeitstagen? Der Samstag ist ein Werktag aber kein Arbeitstag. Der mindest Urlaubsanspruch sind 24 Werktage. Ob die Urlaubsregelung in diesem Vertrag rechtens ist sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Der AG hat dafür zu sorgen, das Du deine Wochenarbeitszeit erfüllen kann. Es ist mir nicht ganz klar, wieso hier nur auf Tage und nicht auf Stunden gerechnet wird. Wenn Du an 3 Tagen je 7 Stunden arbeitest hast Du schon 21 Stunden gearbeitet. Am 4. Tag brauchst Du dann nur noch 1 Stunde zu arbeiten um Dein Wochenkontingent zu erfüllen. Warum sollst Du dann dafür weniger Urlaub erhalten? Sprich mit eurem Betriebsrat

Gruß
Ricko

Hallo,
für das Gehalt gelten 22 Std., die sind lt. Vertrag vereinbart
Für den Urlaub benötigt man die genaue Arbeitszeit.
Da gibt es einen Rechner auf den IHK Seiten.
Viele Grüße
Llissy

Hallo Martina,
ich bin zur Zeit auf Teneriffa in Urlaub.
Ich melde mich in 2 Wochen bei dir.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Hallo,

aus Sicht des Arbeitnehmers muss man zuerst mal in den Arbeitsvertrag schauen. Je nachdem wieviel Arbeitstage dort angegeben sind, rechnet man die Urlaubstage im Verhältnis herunter. Die effektive Arbeitszeit spielt keine Rolle.
Normaler Weise müsste der Arbeitgeber dann die Wochenarbeitstage lt. Vertrag im Verhältnis zur Wochenarbeitszeit setzen, so dass dann pro Tag eine Std.zahl X herauskommt, welche pro Urlaubstag verrechnet wird.

Sehr geehrte Anfragende,

in solchen konkreten Fragen möchte ich keine Stellung nehmen, weil sich hier auch im Bereich der juristischen Beratung bewegt wird. Grundsätzlich basiert der Urlaubsanspruch auf das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und beträgt 24 Werktage pro Jahr für einen Vollzeitbeschäftigten; bei Teilzeitbeschäftigen muss entsprechend eine Reduzierung gemäß der tatsächlichen Arbeitszeit vorgenommen werden.

Freundliche Grüße

Hallo Martina,

Deine Frage klingt sehr theoretisch: „Ein Arbeitnehmer ist …“
Geht es um Dich oder einem Deiner Bekannten?

Generell kannst Du rechnen:
Stunden pro Monat = wöchentliche Arbeitszeit mal 4,3

Urlaub: einfacher Dreisatz
6/33 = a/x (a = Tage pro Woche ; x = Urlaubsanspruch)
Daraus ergibt sich:
x = (a mal 33) geteilt durch 6;
bei a = 5 Tage: x = 27,5 Tage;
bei a = 4 Tage: x = 22 Tage; usw.
wobei die Urlaubstage natürlich nur die Arbeitstage sind. Im Ergebnis berbleibt es bei der selben zusammenhängenden Urlaubszeit, egal mit welchen Wochenarbeitstagen gerechnet wird.

Liebe Grüße
Wolfgang Lenssen