Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich studiere berufsbegleitend und habe einen 40-Stunden (gerne auch unbezahlt mehr) Job. Kann ich für meine Klausuren Sonderurlaub beantragen? Fällt das unter den sogenannten „Bildungsurlaub“?

Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. MfG Peter A. Hoppe

von denen aus bekomme ich nichts. wissen wollte ich eigentlich, ob mir so etwas gesetzl. zustehen könnte!?

Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. MfG Peter A. Hoppe

von denen aus bekomme ich nichts. wissen wollte ich
eigentlich, ob mir so etwas gesetzl. zustehen könnte!?

Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. MfG Peter A. Hoppe

was für ein Job (Vertrag, Tarifvertrag) ist das ? MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

Ja, Bildungsurlaub ist möglich sofern das Studium nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hat. Heißt, wenn ich als Tischler im Abendkurs meine Elektromeister mache um vielleicht später mal in einer anderen Firma als Strippenzieher zu arbeiten, dann muß mir der Arbeitgeber 5 Tage Bildungsurlaub bezahlen.

Oder,

Man beantragt unbezahlte Freistellung. Notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen.