Arbeitsrecht

Hallo,

erstmal vieln Dank das Sie sich die Zeit nehmen meine email zu lesen. Ich habe eine Frage und brauche eine Rat.
Ich bin Key Account Manager in einem jap. Unternehmen und bin leider seit einigen Wochen krankgeschrieben und leider wirklich krank. Mein Vorgesetzter hat mich letzte Woche angerufen und gefragt wann ich endlich wieder arbeiten komme. Ich sagte ihm das ich natürlich wieder arbieten möchte und will nur das ich leider nicht voraussehen kann wann ich wieder arbeitsfähig bin. Ich sollte mich die nächsten Tage melden und Ihm mitteilen wann ich wieder arbeiten kann, so sind wir verbliebne. Durch einen wirklich dummen Zufall rief mich ein Freund am nächsten Tag an und meinte ob er sich bei meinem Unternehmen bewerben könnte weil er eine Stellenanzeige in Internet gelesen hat wo mein Unternehmen meine Stelle ausgeschrieben hat. Da wir eine kleine Nieerlassung sind denen es nicht gut ist eine Expandieren unmöglich sondern meine Stelle wurde ausgeschrieben. Ich habe das meinem Vorgesetzten geschrieben das ich die Anhzeige gesehen habe und er mir das bitte erklären möchte und das er auch mit offenen Karten spielen solle ob er mit mir weiter plant oder nicht. Habe heute noch keine Antwort bekommen. Wie soll cih mich verhalten, bitte und Hilfe und Rat, vielen Dank

Gruss aus Düsseldorf

D. ist nat. ein bischen diffizil.

Auf jeden Fall strikt an d. Formalien halten.
D.h. zB d. Krankmeldung immer folgend einreichen, ohne jede Unterbrechung.

Sollten Sie zu einem Gespräch gebeten werden
> 4- Augen-Prinzip o. 8-Augen-Prinzip
> auf keinen Fall etwas SOFORT unterschreiben
> auf jeden Fall ruhig bleiben, nicht ausrasten
> Bereitsch. erklären, an § 84 II SGB IX teilzunehmen, sollte dies thematisiert werden.

Alles andere kann nur ein FA Arb.recht beantworten.
Entsprechende Adr. bekommen Sie über den örtl. Anwaltverein bzw. d. Branchenbuch.

Hallo,

ich muss gestehen, ich weiß nicht wie japanische Arbeitgeber ticken, jedoch eilen die Vorurteile voraus.
In diesem Fall würde ich mich dringend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist es möglich wegen Krankheit gekündigt zu werden. Hilfreich ist sicher das Gespräch mit der Personalabteilung, vielleicht will man ja nur eine Interimslösung, um die Arbeit zu erledigen. Gibt es einen Betriebsrat, dann wende dich an diesen.
Viel Erfolg und gute Besserung aus Düsseldorf
C

Hallo, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, haben Sie einen Rechtsanspruch auf arbeitsvertragliche Beschäftigung. Wenn der Arbeitgeber in Zeiten längerer AU die Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt, ist das nicht Ihr Problem. Der Arbeitgeber kann ja für die Dauer Ihrer AU eine befristete Kraft einstellen. Ihr Anspruch richtet sich auf eine arbeitsvertragliche Beschäftigung, d. h. nach Ihrer Genesung kann unter der Voraussetzung, dass Ihrem Arbeitgeber das nach dem Arbeitsvertrag möglich ist, Ihnen auch eine andere gleichwertige Stelle zuweisen. Ist das nicht möglich und Ihre alte Stelle jetzt besetzt, muss er Ihnen kündigen. Auf die Kündigungsgründe kann man dann gespannt sein. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen im Arbeitsrecht versierten RA einzuschalten.

Viele Grüße
FKR

Wenn Sie erst seit einigen Wochen krank sind, kann man Sie krankheitsbedingt nicht kündigen. Ihr Arzt hat doch sicher Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und auch mit einem entspr. Datum versehen. Wie lange sind Sie denn noch krank geschrieben?
Vertretungsweise kann Ihr AG Ihre Stelle natürlich besetzen, aber ich gehe mal nicht davon aus, daß die Stelle befristet ausgeschrieben wurde.
Ich würde nicht nochmal auf Ihren AG zugehen. Sie sind krank geschrieben, der AG müßte aktiv werden, wenn er sich von Ihnen trennen will. Wie gesagt, kündigen wegen Krankheit kann er nicht. Leiten Sie neue Krankmeldungen unverzüglich weiter, damit man Ihnen vorwerfen kann, Sie fehlen unentschuldigt. Wenn Sie über die 6 Wochen hinaus sind und keine Krankmeldungen mehr bekommen, informieren Sie Ihren AG und fragen, ob er gelichwohl Krankmeldungen möchte. Dann wird der Arzt sie ausstellen, ggf. entstehende Kosten müßte der AG übernehmen.

Hallo,

hier gilt der Grundsatz, dass Krankheit vor Kündigung nicht schützt. Wahrscheinlich hat der AG auf einen nicht absehbaren Zustand reagiert bzw. reagieren müssen. Ich glaube, dass Sie hier mit offenen Karten spielen müssen, was bedeutet, dass Sie die absehbare Dauer ihrer Krankheit ihrem Vorgesetzten nennen sollten. Dies wäre auch der Grund ihn persönlich um Auskunft zu bitten, was die Stellenanzeige für Sie und für das Verhältnis zum Vorgesetzten bedeutet. Ihr Schreiben hat das Verhältnis nicht verbessert. In diesem Fall wäre ein Gespräch besser gewesen. Holen Sie das Gespräch nach. Falls eine innere Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sollten Sie schnellst möglich die notwendigen Entscheidungen treffen.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Guten Tag,

es ist natürlich schwierig, wenn der AG so agiert.
Da sie kein Arzt sind, können sie keinerlei eigene Prognose über die Krankheitsdauer abgeben und sollten das auf keinen Fall tun.
Sofern es sich um eine wirklich ernsthafte Erkrankung handelt, die evtl. Folgeschäden befürchten läßt und/oder sie noch sonstige gesundheitliche Einschränkungen haben, sollten Sie über einen Antrag auf Schwerbehinderung nachdenken. Dieser Antrag würde Ihnen 3 Wochen nach Eingang beim Versorgungsamt einen vorläufigen Rechtsschutz gem. § 90 Abs. 2a SGB IX „einbringen“.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html
Weiterhin sollten Sie bei weiteren Nachfragen seitens Ihres AG diesen an seine Pflichten zur Prävention gem. § 84 Abs. 2 SGB IX erinnern („betriebliches Eingliederungsmanagement“, unter diesem Stichwort können Sie viel ergoogeln)
Denken Sie bitte daran, keine Änderung oder gar Auflösung Ihres Arbeitsvertrages einzugehen ohne vorherigen fachanwaltlichen Rat. Gegen Ihren Willen kann auch eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages nur durch eine (gerichtlich überprüfbare) sog. Änderungskündigung vom AG durchgesetzt werden.

Ansonsten sind Sie nicht verpflichtet, für den AG überhaupt telefonisch erreichbar zu sein oder aber ans Telefon zu gehen, wenn Sie AU sind. Sie müssen lediglich bei Fortdauer der AU rechtzeitig Ihren Anzeige- und Meldepflichten nachkommen. Wenn Ihr AG etwas von Ihnen während Ihrer AU will, muß er das schriftlich machen. Auch für Sie zählt nur Schriftlichkeit. Auf mündliche Absprachen, die im Zweifelsfall nicht beweisbar sind, sollten Sie sich nicht verlassen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

erstmal vieln Dank das Sie sich die Zeit nehmen meine email zu
lesen. Ich habe eine Frage und brauche eine Rat.
Ich bin Key Account Manager in einem jap. Unternehmen und bin
leider seit einigen Wochen krankgeschrieben und leider
wirklich krank. Mein Vorgesetzter hat mich letzte Woche
angerufen und gefragt wann ich endlich wieder arbeiten komme.
Ich sagte ihm das ich natürlich wieder arbieten möchte und
will nur das ich leider nicht voraussehen kann wann ich wieder
arbeitsfähig bin. Ich sollte mich die nächsten Tage melden
und Ihm mitteilen wann ich wieder arbeiten kann, so sind wir
verbliebne. Durch einen wirklich dummen Zufall rief mich ein
Freund am nächsten Tag an und meinte ob er sich bei meinem
Unternehmen bewerben könnte weil er eine Stellenanzeige in
Internet gelesen hat wo mein Unternehmen meine Stelle
ausgeschrieben hat. Da wir eine kleine Nieerlassung sind denen
es nicht gut ist eine Expandieren unmöglich sondern meine
Stelle wurde ausgeschrieben. Ich habe das meinem Vorgesetzten
geschrieben das ich die Anhzeige gesehen habe und er mir das
bitte erklären möchte und das er auch mit offenen Karten
spielen solle ob er mit mir weiter plant oder nicht.

Das ist schon der richtige Weg, erst einmal direkt nachzufragen, ob das tatsächlich diese Stelle ist.

Ein konkreter Rat, wie das weitergehen könnte, lässt sich natürlich so, ohne die Reaktion des Vorgesetzten zu kennen, noch nicht geben.

Habe

heute noch keine Antwort bekommen. Wie soll cih mich
verhalten, bitte und Hilfe und Rat, vielen Dank

Gruss aus Düsseldorf

Hallo Goran 1975,

hast Du einmal überprüft, ob die Ausschreibung als Krankheitsvertretung gedacht ist?
Das wäre ziemlich normal und ist bei vielen Jobs üblich.

LG Wolfgang

Hallo,

Ich habe eine Frage und brauche eine Rat.

Ich bin Key Account Manager in einem jap. Unternehmen und bin
leider seit einigen Wochen krankgeschrieben und leider
wirklich krank. Mein Vorgesetzter hat mich letzte Woche
angerufen und gefragt wann ich endlich wieder arbeiten komme.
Ich sagte ihm das ich natürlich wieder arbieten möchte und
will nur das ich leider nicht voraussehen kann wann ich wieder
arbeitsfähig bin. Ich sollte mich die nächsten Tage melden
und Ihm mitteilen wann ich wieder arbeiten kann, so sind wir
verbliebne. Durch einen wirklich dummen Zufall rief mich ein
Freund am nächsten Tag an und meinte ob er sich bei meinem
Unternehmen bewerben könnte weil er eine Stellenanzeige in
Internet gelesen hat wo mein Unternehmen meine Stelle
ausgeschrieben hat. Da wir eine kleine Nieerlassung sind denen
es nicht gut ist eine Expandieren unmöglich sondern meine
Stelle wurde ausgeschrieben. Ich habe das meinem Vorgesetzten
geschrieben das ich die Anhzeige gesehen habe und er mir das
bitte erklären möchte und das er auch mit offenen Karten
spielen solle ob er mit mir weiter plant oder nicht. Habe
heute noch keine Antwort bekommen. Wie soll cih mich
verhalten, bitte und Hilfe und Rat, vielen Dank

Gruss aus Düsseldorf

Hallo,

Das Unternehmen muss seinen Angestellten keine Auskunft über Planungen oder Strategien oder Einstellungen, erteilen. Deshalb wird da auch keine Antwortreaktion kommen!!

Zur Krankheit, da gibt es sehr viele Möglichkeiten um diese Frage zu beantworten. Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz erst ab 10 Mitarbeiter (früher fünf, in der Altregelung). Heißt, der Unternehmer kann ( in diesem Falle hier) aus nicht zumutbaren wirtschaftlichen Gründen ziemlich einfach und kurz, nach den gesetzl. Vorschriften (Kündigungsfristen), kündigen.

Hallo

Sie sollten erstmal alle Vorkehrungen treffen, damit Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt: gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zeitnah an den Arbeitgeber senden, in Ihrem Fall per Einschreiben Einwurf, damit die Abgabe nachzuweisen ist.Ich nehme mal an es gibt keinen Betriebsrat etc.
Ihr Arbeitsplatz muss erstmal erhalten bleiben. Sicherheitshalber würde ich mal einen Anwalt aufsuchen. Alles Gute

Lieber Goran,
einen klaren Rat kann ich Ihnen nicht geben. Natuerlich kann Ihr Arbeitgeber jederzeit nach neuen Mitarbeitern Ausschau halten, Gespräche führen etc. Natuerlich kann der Arbeitgeber auch jeden einstellen (sofern ein Betriebsrat - wenn es denn einen gibt - zustimmt.
Damikt kann der Arbeitgeber aber in keinem Falle eine Kündigung Ihrer Person begründen.
Die Schwierigkeit Ihres Arbeitgebers liegt darin, dass er Sie bzw. Ihre Tätigkeit benötigt und derzeit nicht planen kann und auch nicht auf unbestimmte Zeit ohnen den Key Accounter arbeiten kann oder will.
Möglicherweise hilft Offenheit über5 Ihre Krankheit, wenn Sie dies nicht wollen oder können und Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt muss er nach dem Kündigungsschutzgesetz auch Gründe haben. Bei Krankheit ist der entscheidende Grund die unklare Genesungsprognose. Dazu reicht es aber nicht aus einfach 6 Wochen krank zu sein und nicht zu wissen wann man wieder arbeiten kann. Sofern es sich um die erste längere Erkrankung handelt dürfte eine Kündigung nicht vor 3-6 Monaten Aussicht auf Erfolg haben, aber …
Wenn eine Kündigung erste einmal ausgesprochen ist, ob haltbar oder nicht, wird am Ende vor Gericht häufig verglichen.
Sie muessen verhindernj, dass das Band zwischen Ihnen und der Firma zerreisst. Machen Sie plausibel, dass Sie so bald wie möglich zurück kommen, alles tun um wieder gesund zu werden etc.
Mehr kann ich dazu schwer raten.
Gruss
WG

Guten Abend.
Arbeitsrechtlich ist bislang nichts passiert.
Auf dieser Ebene müssen Sie wahrscheinlich abwarten, BIS etwas passiert, z.B. man Ihnen kündigt.
Dann können Sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht erheben - vorausgesetzt, der Betrieb hat mindestens 10,25 Vollzeitbeschäftigte.
Vor allen Dingen würde ich aber unbedingt Mitglied in der für die Branche zuständigen DGB-Gewerkschaft werden:
Nur gemeinsam sind abhängig Beschäftigte wirklich stark - auch und gerade gegen Ausbeuter vom japanischen Schlag!
Viel Glück
Eifelwanderer