Hallo,
grundsätzlich kann ein AN nicht vom AG zu gesetzwidrigem Handeln gezwungen werden. Dies ist auch nicht durch die sog. „Treuepflichten“ abgedeckt.
Da aus der Schilderung überhaupt nicht hervorgeht, um was für Handlungen es sich handelt bzw. ob Straftatbestände (Betrug, Urkundenfälschung) oder aber Ordnungswidrigkeiten zB aus dem Immissionsrecht, Handelsrecht, Verbraucherrecht oder was auch immer erfüllt sind, kann letztendlich keine seriöse konkrete Auskunft bzw. Handlungsanleitung gegeben werden.
Der AN hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den AG auf das rechtswidrige Handeln aufmerksam zu machen.
Stellt der AG das rechtswidrige Handeln nicht ein bzw. verlangt er vom AN weiterhin derartiges Handeln, sollte der AN unbedingt vor weiteren Schritten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, da das sog. „Whistleblowing“ in Deutschland nach der Rechtsprechung des BAG für AN sehr nachteilig geregelt ist.
Gewerkschaftsmitglieder haben auch in diesen Angelegenheiten vollen Rechtsschutz durch ihre Gewerkschaft.
&Tschüß
Wolfgang