Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

darf mein Chef seine Weisungsbefugniss benutzen um von mir zu fordern das ich falche oder irreführende Angaben in Dokumenten mache? Darf ich gezwungen werden gegen mein Gewissen zu handeln? Gibt es entsprechende Gesetze auf die ich mich berufen kann?

vielen Dank
luke

Hallo, Luke,

Deine Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Dazu müsste man schon mehr Details kennen und einschätzen können, welche Folgen aus den falschen und irreführenden Angaben entstehen können. Gesetze, auf die man sich berufen könnte, gibt es sicherlich. So zum Beispiel das Strafgesetzbuch oder die Steuergesetzgebung und, und, und. Wichtig ist auch zu wissen, in welchen Umfang Du Dich selbst evtl. strafbar machen könntest.

Gruß W.

Hallo Lukeskymuth,

ich würde ihn darauf hinweisen, wenn er weiterhin darauf besteht, möge er es schriftlich anweisen! Achte auf seine Reaktion!

Freundliche Grüße
CupidoVienna

Hallo,

grundsätzlich kann ein AN nicht vom AG zu gesetzwidrigem Handeln gezwungen werden. Dies ist auch nicht durch die sog. „Treuepflichten“ abgedeckt.
Da aus der Schilderung überhaupt nicht hervorgeht, um was für Handlungen es sich handelt bzw. ob Straftatbestände (Betrug, Urkundenfälschung) oder aber Ordnungswidrigkeiten zB aus dem Immissionsrecht, Handelsrecht, Verbraucherrecht oder was auch immer erfüllt sind, kann letztendlich keine seriöse konkrete Auskunft bzw. Handlungsanleitung gegeben werden.
Der AN hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den AG auf das rechtswidrige Handeln aufmerksam zu machen.
Stellt der AG das rechtswidrige Handeln nicht ein bzw. verlangt er vom AN weiterhin derartiges Handeln, sollte der AN unbedingt vor weiteren Schritten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, da das sog. „Whistleblowing“ in Deutschland nach der Rechtsprechung des BAG für AN sehr nachteilig geregelt ist.
Gewerkschaftsmitglieder haben auch in diesen Angelegenheiten vollen Rechtsschutz durch ihre Gewerkschaft.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Luke,

ich muss klar stellen, dass ich als Experte für Arbeitsschutz eingetragen bin und nicht für Arbeitsrecht.

Ich würde aber auf jeden Fall mal Rücksprache mit einem Anwalt halten.
Bei Straftaten darfst du auf jeden Fall den Auftrag verweigern z.B. Betrug. Wie es bei kleineren Vergehen ist, kann ich dir nicht sagen.

Lg
sil