Liebe/-r Experte/-in,
heute gehts mir um das Thema AR im medizinischen Bereich.(Pflegefachkraft in der Altenpflege)
diese Dame ist in der 5.Woche schwanger. Sofort nach Erfahrens (Test,ihre Aussage), ging sie zu ihrer Vorgesetzten und teilte ihr dieses mit. Soweit so gut, aber sie fing gleich an sie dürfe keine Spätschicht mehr machen, nur noch bis um 8.
Diese geht aber bis um 22.15 Uhr. Nachtschichten dürfe sie erst recht nicht machen und Sonn u. Feiertags auch nicht. Also ich verstehe ja auch als Maurer, das es jetzt schon schwirig wird die Damen und Herren aus dem Bett zu hiefen oder der Umgang mit spritzen und ähnliches.
Also im MuSGe fand ich ja auch schon etwas, aber sie behauptet das treffe bei ihr alles nicht zu. Habe da gefundenden §8 Abs. 4 glaub ich, wo steht das sie auch Spät und Nachtschichten in der Krankenpflege machen muss wenn sie wenigstens 1mal die Woche 24 Stunden frei hat.Weil jetzt ist nämlich das Problem, da sie um 8 abhaut wäre bis 22.15 keine Pflegefachkraft mehr da und ein anderer muss denn nach dem Frühdienst nun auch noch diese 21/4 h hinten ranhängen und denn nächsten morgen wieder um 4.30 Uhr raus um pünktlich auf Arbeit zu sein. Und sie arbeitet nur 6h obwohl sie 8.5 h müsste.
Ist mir zu hoch,meine Frau als Friseurin musste beim 1.Kind auch bis zum 8. Monat stehen und soweit alles mitmachen, wie Färben,Blondieren mit Spray arbeiten und noch die Schicht im Heim übernehmen mit dem sie einen Vertrag hatten. Und diese Frau darf nach ihren Aussagen nicht einmal Tabletten stellen. Also da frag ich mich ist diese Dame Krank oder schwanger. Ich will keine Frau damit angreifen oder diskriminieren, ich finds bloß komisch.
Danke im Voraus Andreas Große