Liebe/-r Experte/-in, ich finde im Internet leider keine genauen Auskünfte über folgenden Sachvrhalt:
Eine Frau arbeitet als Zahnarzthelferin. Nun ist Sie schwanger und ihr Gynäkologe wird ihr bald ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Bislang erhielt sie von Ihrem Arbeitgeber für ihren Sohn einen Kindergartenzuschuss.
Wird dieser nun im Beschäftigungsverbot weiter bezahlt?
Der Kindergartenzuschuss ist vertraglich festgelegt, wird dieser auch in der Elternzeit weiter gewährt?
Können Sie mir als Experten weiterhelfen?