Arbeitsrecht

Hallo, da ich mit meinen Nerven ziemlich runter bin, und ertsmal nicht zum Anwalt gehen möchte, stelle ich hier mal die Frage. Ich bin seit 2007 in einer großen Firma beschäftigt. Ich habe mit einem 2 Jahres Vertrag angefangen. Jedoch habe ich im ertsen Jahr die Abteilung gewechselt, wo ich eine Schwangerenvertretung gemacht habe. Die Mutter kam auch nach einem Jahr wieder, ich konnte aber bleiben, da jemand anderes schwanger geworden ist. So zum punkt kommend ich habe immer wieder befristete Arbeitsverträge vorgelegt bekommen, heißt ich bin in diesem Jahr 6 Jahre im Unternehmen-allerdings befristet. Mein Vertrag läuft ende September aus. Ist mein wissen richtig das "mit Sachgrund (wie Schwangerschaft) " es rechtens ist, den Arbeitnehmer solange befristen zu können? Ich bin echt dankbar für jede Hilfe, da ich echt nicht weiß wie es weiter gehen wird. Danke und GrüßeLiebe/-r Experte/-in,

Grundsaetzlich stimmt das so. Theoretisch ist eine Aneinanderreihung von beliebig vielen Sachgrundbefristungen möglich. Die Frage ist, ob das immer korrekt geschehen ist, d.h. die Verträge formal richtig ausgestellt wurden. Durchaus denkbar, dass es hier zu Formfehlern gekommen ist. Ich wuerde hier durchaus einmal den Rat eines Anwaltes hinzu ziehen.
Gruss
WG

Die wichtigste Frage gibt die Sachverhaltsschilderung leider nicht her: Hat auch bei jeder neuen Schwangerschaftsvertretung der Arbeitsplatz gewechselt, oder blieb es beim immer gleichen Arbeitsplatz nur mit neuer Begründung?
Robby1

Hallo,
zu unterscheiden ist immer ob es sich um eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz handelt (Befristung bis maximal 2 Jahre möglich) oder um § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG mit Sachgrund (Vertretung eines anderen Arbeitnehmers). Sofern der 2. Fall zutrifft, ist dies grundsätzlich möglich einen befristeten Arbeitsvertrag aufgrund einer neuen Schwangerschaftsvertretung zu verlängern. Schauen Sie daher in Ihren Vertrag mit was die Befristung begründet wird (Sachgrund, Vertrtetung konkrete Mitarbeiterin…). Sofern Sie keine Schwangerschaftsvertretung mehr machen, wäre m.E. eine weitere Befristung unzulässig.
MFG
Alex

Hallo,

im Prinzip kann bei vorliegenden Sachgrund über die gesetzlichen Vorgaben hinaus befristet beschäftigt werden. Auf Grund Ihrer Aussagen kann ich allerdings nicht alle befristeten Arbeitsverhältnisse einschätzen ob da ein Sachgrund vorgelegen hat. Diese Problematik ist Aufgabe des Betriebsrates, den Sie wahrscheinlich schon lange um Hilfe hätten bitten müssen. Meine Empfehlen setzen Sie sich mit dem Betriebsrat in Verbindung und klären Sie das Problem der ständigen Befristung.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo,
besteht ein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrages, in Ihrem Fall Schwangerschaftsvertretung, gibt es, meines Wissens nach, keine Begrenzung der Anzahl der befristeten Arbeitsverträge. Das heißt, wenn die laufende Befristung endet, kann der Arbeitgeber Ihnen jedes Mal im Anschluß daran wieder einen befristeten Arbeitsvertrag geben.

Viele Grüße

Hallo,

die entsprechende Gesetzesgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG). Im § 14 ist die Sachgrundbefristung erwähnt. Unter Absatz I 1. ist sinngemäß die Schwangerenvertretung erwähnt.

Die Sachgrundbefristung kann wiederholt werden (z.B. durch die Schwangerenvertretung).

In Ihrer Firma gibt es vermutlich einen Betriebsrat. Suchen Sie das vertrauliche Gespräch.
Den Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht sollten Sie spätestens gehen, wenn keine weitere Beschäftigung vom Arbeitgeber gewollt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße.

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße…

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße…

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße…

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße…

Vielen Dank für ihre Antwort!!! Beste Grüße

Von meiner gestellten Frage hängt die rechtliche Beurteilung ab: Blieb der Arbeitsplatz (und damit die Tätigkeit) immer der gleiche, dann dürfte die jeweilige Befristung wirkungslos sein (Folge: Dauerarbeitsvertrag). Wechselte jedoch der Arbeitsplatz (und damit möglicherweise auch die tätigkeit), dann sind die Befristungen rechtens.
Gruß Robby1