Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Thema Abmahnung. Ich bin Hygienebeautragte in einer stationären Pflegeeinrichtung. Mein Verantwortungsbereich beschränkt sich auf Management. Das heißt, ich biete Fortbildungen / Präsentationen zum Thema Hygiene an. (zB. Handdesinfektion, diverse noskomiale Ekrankungen etc.). Ebenso mache ich jährliche Bewegung in den einzelnen Wohneinheiten. Das sind 5 verschiedene Heimen an unterschiedlichen Standorten mit jeweils eigener Hauswirtschaft.
Nun ist zur Osterzeit die Tür der Stationskühlschranks defekt gewesen und man schloss die Tür mit einem Keil, der die Temperatur konstant aufrecht erhielt.
Ich habe meiner Stationsleitung mehrfach (noch vor den Feiertagen) gesagt, dies solle vom Hausmeister unbedingt behoben und die Temperatur regelmäßig kontrolliert/dokumentiert werden, dass diese 6 Grad nicht übersteigt. Meine Leitung hat das nicht sonderlich „interessiert“, er meinte nur, er habe schon oft angerufen und dieser habe sich in den Urlaub verabschiedet.
Ebenso hat die Station eine Küchenhilfe, die doch ebenso für die Instandhaltung verantwortlich sein sollte? Sie dokumentiert täglich, was sie gereinigt hat und zeichnet alle anfallenden Arbeiten ab. Temperaturen der Kühl - und Gefrierschrank müssen 1 mal wöchentlich dokumentiert werden. Inwieweit betrifft sie das alles?

Es ist zwar bis dato nichts mit den lebensmitteln passiert, da die Temperatur konstant 4 Grad betrug, aber nun möchte man mich deshalb abmahnen. Ist das so rechtens?

Hallo Ava Adore,

m.E. trägt Ihre Leitung die Verantwortung, da Sie sie darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Kühlschrank zu reparieren ist. Man muss sich ja fragen, was Sie denn sonst hätten tun können?
Auch die Küchenhilfe kann man nicht verantwortlich machen. Die Leitung wusste Bescheid und hat die „Macht“, Reparaturen zu veranlassen.

Schöne Grüße
phantomin

Hallo,
da kann ich nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo Ava Adore,

ich war selber auch Hygienebeauftragter im Altenheim. Was bitte sollst Du denn falsch gemacht haben?
Ich erkenne da nichts. Sollte es zu einer Abmahnung kommen bitte sofort MAV oder Betriebsrat einschalten. Und ggfl. auch Rat beim Rechtsanwalt (Gewerkschaft?) holen. Ich nehme an, dass man Dir zu einer Gegendarstellung raten wird, die dann ebenfalls in die Akte käme. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es soweit kommt.
Ich würde zunächst mal ganz offensiv und nett nachfragen was man Dir vorwirft.

lg
Andi

PS Mein Tipp ersetzt wie immer keinen professionellen Rechtsbeistand!

Hallo, leider kann ich Ihnen eine sachgerechte Auskunft nicht geben, weil es sich hier um einen Einzel-Sachverhalt handelt. Es kommt damit verstärkt auf das „Bewerten“ und auf das „Argumentieren“ an. So wie Sie den Sachverhalt schilderten, erscheint es mir nicht zulässig, Sie abzumahnen. Wenn dies geschieht, müssen Sie sich beim Betriebsrat erkundigen (oder im Internet), was dagegen zu tun ist. Möglicherweise müssen Sie die Löschung beim Amtsgericht gerichtlich durchsetzten.

Gruss Siegfried

Hallo, Guten Tag, das würde ich ganz entspannt sehen. Steht denn die Wartung und Instandhaltung als Aufgabe in Ihrem Arbeitsvertrag? Sie sind Ihrer Pflicht nachgekommen und haben die Störung gemeldet. Gut wäre, wenn Sie die Weitergabe der Störung auch schriftlich dokumentiert haben. Herzliche Grüße

Hallo Ava Adore,

meiner Meinung nach ist die Abmahnung nicht haltbar - aber letztlich wird dies das Arbeitsgericht entscheiden.
Bei diesen Sachen ist wichtig, dass Du Deine Massnahmen beweisen kannst: Entweder unter Zeugen die Schadensmeldung machen oder schriftlich (Kopie machen und aufbewahren).

Wenn Du deshalb eine Abmahnung bekommst, so kannst Du beim Arbeitsgericht Klage einreichen und beantragen, dass die Abmahnung aus Deiner Personalakte entfernt wird - aber nur, wenn Du beweisen kannst, welche Massnahmen Du wegen der defekten Kühlschranktüre unternommen hast (falls diese Angelegenheit überhaupt zu Deinen Pflichten gehört).

LG Wolfgang

Das Problem ist wie bei jedem Beauftragten:
Wenn schriftlich nichts hinterlegt ist beim Vorgesetzten (also Mail oder ähnliches) - hat man immer Pech.

Richter sehen es mal so und mal so, wenn das vor Gericht landet. Grundsätzlich sind Sie theoretisch aus dem Schneider sobald Sie es angemahnt haben, aber am Ende sucht man sich immer irgendeinen der sich nicht wehrt.

Gegen die Abmahnung würde ich einfach mal Widerspruch einlegen und hoffen, dass man es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt, denn ohne schriftliche Dokumentation muss man hoffen, dass die Stationsleitung für einen aussagt, aber das ist leider nicht der Fall, da sonst nämlich die Stationsleitung selbst freigibt für eine Abmahnung.

Einfach widersprechen und hoffen. Hygienebeauftragten sind immer gerne schnell zum Abschuss freigegeben. Mein Tipp: Immer alles, einfach alles, schriftlich dokumentieren und wenn nicht per E-Mail, dann per Unterschrift des Vorgesetzten, dass man das gesagt hat absichern. Ansonsten immer eine Stufe höher gehen, wenn niemand was tut, denn am Ende ist man tatsächlich Schuld, wenn niemand etwas unternimmt. Und wenns ganz schlimm kommt: Mit Rücktritt drohen. Das hilft auch manchmal.
Auch Befugnisse sollten im Arbeitsvertrag klar geregelt sein und Zuständigkeiten, dann kann man vielleicht auch bei der Abmahnung was drehen. Wenn nämlich alles unbestimmt ist, dann kann auch niemand Ihnen was vorwerfen.

Viel Glück!