Arbeitsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Guten Tag, habe mal eine Frage
Problem mit Lohnabrechnung.
Mein VL-Vertrag läuft seit 4 1/2 Jahren. Nun stellte sich heraus das mein Chef diesen Betrag zwar zahlt, diesen aber nicht mit auf die Abrechnung packte, wie es üblich ist. Das heisst kein Abzüge und nicht versteuert. Ich beziehe ein Festgehalt, von daher kontrolliere ich meine Abrechnung nie. Jetzt machte ich dieses und dabei fiel mir auf das VL nicht auf der Abrechnung war. Dies sagte ich meinen Chef und er meinte das würde er in Ordnung bringen ohne das ich einen Schaden haben würde. Nun, bei der letzten Abrechnung zog er mir einen Teil des zuviel gezahlten Geldes ab,ohne mich zu informieren.Er sagte das würde er solange tun, bis die zuviel gezahlten Beträge abgezahlt sind. Meine Frage ist jetzt: Ist das alles so rechtens, oder haftet jemand anders dafür Buchhaltung oder Steuerberater von Chef?
Muss ich jetzt den Kopf hinhalten für einen Fehler den andere machten?
Vielen Dank für eure Mühe.
MFG
B.Wolff

Hallo,

in ordnung ist das nicht, was ihr Chef so macht. Ihr Anliegen kann ich pauschal nicht beantworten. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind lassen sie sich dort beraten; oder lassen Sie sich von einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht beraten. Eine Erstberatung ist nicht teuer. Aus meiner Sicht müsste man die ganzen Gehltszettel unter die Lupe nehmen. Man muss den Schaden ja beziffern können; sollte es zum Streit kommen.

MfG
G. Maßberg

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leider kann ich dir nicht helfen.
bin zur zeit im urlaub

Hallo,

die Steuer kann er nur im laufenden Jahr korrigieren, die SV-Beiträge nur für die letzten 3 Monate.

VG
EK

Hallo,

ob der Abzug komplett rechtlich in Ordnung ist, hängt davon ab, was arbeitsvertraglich zur Verjährung vereinbart wurde.
Außerdem muß der AG die Aufrechnung schriftlich erklären, ggfs. mit einem Zahlungsplan.

Moralisch habe ich mit Deiner Anfrage aber große Bedenken, da es nicht darum geht, daß Du „den Kopf hinhälst“ für den Fehler Anderer, sondern Dich an den Fehlern Anderer persönlich bereichern willst. Schließlich hast Du die zur Aufrechnung stehende Leistung ja nach Deinen eigenen Worten unzweifelhaft erhalten.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Herr Wolf,

es gibt eine sogenannte Ausschlussfrist. Diese beträgt 3 Monate. Das heißt, Fehler in der Lohnabrechnung, die bei der Korrektur zu Nachzahlungen durch den Arbeitnehmer führen, dürfen nur für die letzten 3 Abrechnungszeiträume (Monate), nachdem der Fehler festgestellt wurde, korrigiert werden.
Was darüber hinaus in die Vergangenheit geht, hat der Arbeitgeber zu tragen.
Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie nichts von dem Fehler gewusst haben und diesen auch nicht zwingend feststellen konnten.

Und hier liegt der Knackpunkt. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich seine Lohnabrechnungen zumindest oberflächlich anzuschauen. Da Sie ein regelmäßig gleichbleibendes Bruttoentgelt beziehen, hätte Ihnen schon bei der ersten Lohnabrechnung vor 4,5 Jahren auffallen müssen, dass sich am Nettoentgelt nichts geändert hat. Auch am Überweisungsbetrag auf dem Girokonto hätte es Ihnen auffallen können.

Lediglich für Zahlungen, die vor dem 01.01.2005 liegen kann der Arbeitgeber keine Korrekturen vornehmen, weil diese verjährt sind.

Ansonsten sehe Ich hier leider wenig Raum, arbeitsrechtlich dagegen vorzugehen. Offen ist allerdings, was Ihr Arbeitgeber mit „keinen Schaden haben“ gemeint hat. Letztlich hat er ja den Fehler gemacht.

Ich würde hier auf die Goodwill-Tour gehen und anfragen ob er Ihnen nicht zumindest einen Teil der Nachzahlung erlässt.

Tut mir Leid, dass ich keine bessere Nachricht habe.

Wünsche trotzdem ein schönes (sonniges) Rest-Wochenende.

Peter Kunte

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Hallo Herr Wolf,

es gibt eine sogenannte Ausschlussfrist. Diese beträgt 3
Monate. Das heißt, Fehler in der Lohnabrechnung, die bei der
Korrektur zu Nachzahlungen durch den Arbeitnehmer führen,
dürfen nur für die letzten 3 Abrechnungszeiträume (Monate),
nachdem der Fehler festgestellt wurde, korrigiert werden.
Was darüber hinaus in die Vergangenheit geht, hat der
Arbeitgeber zu tragen.
Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie nichts von dem Fehler
gewusst haben und diesen auch nicht zwingend feststellen
konnten.

Und hier liegt der Knackpunkt. Jeder Arbeitnehmer ist
verpflichtet, sich seine Lohnabrechnungen zumindest
oberflächlich anzuschauen. Da Sie ein regelmäßig
gleichbleibendes Bruttoentgelt beziehen, hätte Ihnen schon bei
der ersten Lohnabrechnung vor 4,5 Jahren auffallen müssen,
dass sich am Nettoentgelt nichts geändert hat. Auch am
Überweisungsbetrag auf dem Girokonto hätte es Ihnen auffallen
können.

Lediglich für Zahlungen, die vor dem 01.01.2005 liegen kann
der Arbeitgeber keine Korrekturen vornehmen, weil diese
verjährt sind.

Ansonsten sehe Ich hier leider wenig Raum, arbeitsrechtlich
dagegen vorzugehen. Offen ist allerdings, was Ihr Arbeitgeber
mit „keinen Schaden haben“ gemeint hat. Letztlich hat er ja
den Fehler gemacht.

Ich würde hier auf die Goodwill-Tour gehen und anfragen ob er
Ihnen nicht zumindest einen Teil der Nachzahlung erlässt.

Tut mir Leid, dass ich keine bessere Nachricht habe.

Wünsche trotzdem ein schönes (sonniges) Rest-Wochenende.

Peter Kunte

Hallo Herr Kunte, vielen Dank für die rasche Antwort.
Ist schon viel schiefgelaufen in diesem Fall. Festzustellen bleibt, das ich unmittelbar einen Schaden habe, das heisst, das ich meine jetztige Abrechnung nicht mehr für einen kleinen Privatkredit einsetzen kann, den ich im August aufnehmen wollte, und meine Angaben stimmen da jetzt nicht mehr.
Mein Chef hat " nur monatlich" die 26,-€ zuvielgezahlt.
Mir zieht er aber ungefragt,ohne eine Rücksprache auf meine persönliche und wirtschaftliche Situation über 300,-€ ab, was mich in arge Schwiergkeiten bringt und bei der nächsten Abrechnung würde ich Schulden machen müssen um meinen Unterhalt zu sichern. Diese Diktatorische Maßnahme von meinem Chef ist übelst und da möchte ich gegen angehen. Ich bin ja bereit ihm das zuvielgezahlte Geld zu zahlen, aber nicht aufeinmal. Zudem wird der VL-Vertrag erst in 2 Jahren frei. Und zum kontrollieren meiner Abrechnung, ich wusste bis July nicht das VL aufs Brutto kommt dann versteuert wird und schließlich abgezogen wird. Nun denn, bin immer noch sauer auf den „Diebstahl“ auf meiner Abrechnung. Vielen Dank
und ebenso ein schönes Wochenende
MFG B. Wolff

Hallo Herr Wolff,

wenn es von Anfang an richtig läuft, ist es eigentlich ein Vorteil, wenn der VL erst dem Brutto zugeschlagen wird. Hier handelt es sich dann um einen Zuschuß vom Arbeitgeber (AG) zur VL. Sonst würde der Betrag nur vom Netto einbehalten und abgeführt werden. Das dieser versteuert und verbeitragt wird, ist nicht seine Schuld.
Dem Grunde nach ist der AG nicht verpflichtet, zum VL einen Zuschuß zu zahlen. Es sei denn, es ist tariflich oder arbeitsvertraglich vorgeschrieben.
Aber schofelig ist es schon, dass er gleich 300,00 EUR verrechnet.

Auch würde ich nochmal mit dem Chef direkt verhandeln, ob er nicht kleinere Raten nehmen oder kleine Raten und einen größeren Betrag vom Weihnachtsgeld nehmen kann.

Ansonsten können Sie nur vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Dies muss dann auch recht schnell eingeleitet werden, da es auch hier nur kurze Fristen gibt. Von Arbeitsgerichtsverfahren rate ich in solchen Fällen aber ab, da der folgende Ärger mit dem Chef, den schon entstandenen Schaden nicht aufwiegt und der Ausgang einer solchen Verhandlung ungewiss ist.

Ich denke, auch das mit dem Kleinkredit kann man regeln. In der Regel muß man ja die letzten drei Lohnabrechnungen vorlegen. Der Kreditsachbearbeiter wird daran schnell erkennen, dass es sich nicht um einen dauerhaften Abzug vom Lohn handelt.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Glück für alle Verhandlungen.

Schöne Grüße

Peter Kunte

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