Arbeitsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bräuchte Info.Bin seit knapp 2Monaten arbeitslos.Bis heute
ca.55-60Bewerbungen geschrieben.Beim Bewerben bei einem
Unternehmen wurde der Termin zur Probearbeit ausgemacht.Dies
teilte ich meinem Arbeitsvermittler mit.Aber wie gesagt,die Stelle
gefunden habe ich ohne Arbeitsagentur.Die wurde auch nirgendwo
inseriert.Aus meiner eigenen Initiative fand die Firma und fragte
nach.Ausgemacht wurde,dass ich Probearbeit leiste.Danach wurde
gesagt,ich darf ab 01.08.2009 anfangen.Nach etwas Überlegen
entschied ich mich aber noch nach wo anders umzuschauen.Die
Bezahlung ist zu wenig.Für mich,2Kinder und Frau(Hausfrau,da das
zweite Kind erst 2Jahre alt ) hätte ich 1400,-€ brutto.Aus dem
Grunde wollte etwas Glück noch woanders versuchen.Die Frage ist
die.Wenn ich es dem Arbeitsvermittler sage.Kann er die Sperre
beim Leistungsbezug bzw. dem Arbeitslosengeld machen?

Vielen Dank im Voraus für Euer Info.

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Wenn ich es dem Arbeitsvermittler sage.Kann er die Sperre beim Leistungsbezug bzw. dem Arbeitslosengeld machen?

Moin moin,
ja könnte er. Mit ihm reden,reden und Kostensituation KLAR MACHEN.
Gruß
Rainer

Hallo,

dies ist keine arbeitsrechtliche Frage, sondern eine Frage zu ALG. Deshalb kann ich Sie nicht kompetent beantworten.
&Tschüß
Wolfgang

Sorry, d. Frage kann ich nicht beantworten.
Dazu fehlr mir d. Fachwissen.
Ich empfehle d. Kontaktaufnahme m. einer SHG f. Arb.lose.
Entsprechende Adr. bekommst Du zB über www.nakos.de
Marion

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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bräuchte Info.Bin seit knapp 2Monaten

arbeitslos.Bis heute

ca.55-60Bewerbungen geschrieben.Beim Bewerben bei

einem

Unternehmen wurde der Termin zur Probearbeit

ausgemacht.Dies

teilte ich meinem Arbeitsvermittler mit.Aber wie

gesagt,die

Stelle
gefunden habe ich ohne Arbeitsagentur.Die wurde auch

nirgendwo

inseriert.Aus meiner eigenen Initiative fand die Firma

und

fragte
nach.Ausgemacht wurde,dass ich Probearbeit

leiste.Danach wurde

gesagt,ich darf ab 01.08.2009 anfangen.Nach etwas

Überlegen

entschied ich mich aber noch nach wo anders

umzuschauen.Die

Bezahlung ist zu wenig.Für mich,2Kinder und

Frau(Hausfrau,da

das
zweite Kind erst 2Jahre alt ) hätte ich 1400,-€

brutto.Aus dem

Grunde wollte etwas Glück noch woanders versuchen.Die

Frage

ist
die.Wenn ich es dem Arbeitsvermittler sage.Kann er die

Sperre

beim Leistungsbezug bzw. dem Arbeitslosengeld machen?

Vielen Dank im Voraus für Euer Info.

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Hallo Jörg,
es tut mir leid,
darauf kann ich Dir nicht antworten, da ich mich im
Sozialhilferecht nicht auskenne, ich bin eingetragen
unter dem Stichwort kirchliches Arbeitsrecht.
Vielleicht solltest Du unter Experten für Sozialrecht
Deine Frage erneut stellen.

Lieber Gruß
Wolfgang

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Hallo, eine Sperre lässt sich in dem Fall nicht voraussehen. Es liegen keine Ansatzpunkte für eine Sperre vor. Denn wenn der Verdienst unter dem Gesamt-Hartz-IV-Einkommen liegt, kann es nicht gestrichen werden nur weil Du Dich um eine Höherbezahlte Tätigkeit bemühst. Du musst dass auch nicht zwingend dem Hartz-IV Bearbeiter mitteilen. Es reicht aus, wenn Du nachweist, dass Du Dich um Arbeit bemühst. Allerdings ist die Gesetzeslage heute so, dass man auch minder bezahlte Tätigkeiten annehmen muß sofern kein Lohnwucher vorliegt. Also unter Tarif. Um gegen eine Sperre vorzugehen, mußt Du auch erst den Bescheid dazu erhalten. Dann kannst Du Einspruch einlegen oder falls Du in der Gewerkschaft bist, dann wendest Du Dich an Deine Rechtsabteilung.

Ich hoffe Dir mit den Tipps weitergeholfen zu haben.

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Hallo,

ja kann er, denn sie sind verpflichtet jede zumutbare Arbeit anzunehmen und aus der Leistung ALG II herauszukommen, in dem Fall auch 1400 € brutto. Reicht das dann nicht für ihren Lebensunterhalt aus bekommen sie von der Arge zusätzlich noch Hartz IV. LG Bea

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Hallo,

liebe Bea.Danke für die Antwort.Ich bin KEIN ALG II
Empfänger.Wenn Du aufmerksam meine Anfrage gelesen hättest,würdest Du es sehen können.Denn es geht bei mir um das Arbeitslosengeld I.Erstens,und zweitens.Der Arbeitsvermittler kann das nicht,was die Sperre angeht.Denn das Stellenangebot hat es nicht gegeben.Ich fand die Stelle aus eigener Initiative.Daher gibt es keine Sperre.Es sei dem,die Stelle wurde von Arbeitsamt vermittelt bzw. vorgeschlagen.Es ist nicht der Fall.
Das habe ich mittlerweile schon selber mit dem Arbeitsvermittler geklärt.Daher ist das Info 100%ig das richtige…

Ich selber habe jetzt eine Erfahrung mehr.Und wenn ich im Forum gefragt werden sollte,gebe ich den Leuten die „richtige“ Antwort.Anstatt,dass ich „irgendwo vom Himmel etwas greife“ und für die richtige Antwort halte.

Trotzdem danke ich Dir für die Antwort.Schöne Zeit und Alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg

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Hallo,

nein, nur die Ablehnung von Jobangeboten der BA ist sperrzeitauslösend.

VG
EK

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