Arbeitsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

in einem Forum über Jobwechsel eines Arbeitnehmers musste ich lesen, das bei einem Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb der gleichen Branche, es dem Arbeitnehmer nicht gestattet ist, beim neuen Arbeitgeber seine alten Kunden zu aquirieren und das der ehemalige Arbeitnehmer im Falle der Zuwiderhandlung Schadensersatz fordern kann. Dies machte mich stutzig. Ist dieses Ansichtsweise korrekt und rechtens oder was kann einen Arbeitnehmer im Falle dessen wirklich erwarten. Ist es dem Spediteur nicht selbst überlassen mit wem er arbeitet und hat der Kunde selbst nicht zu nentscheiden ob er mit dem alten Kunden arbeitet oder sich dem ehmaligen Disponenten verbunden fühlt und mit diesem bei der neuen Firma arbeiten will???

Nein es ist wirklich so, das regeln aber auch die Arbeitsveträge. Und da muss man dann genau herschauen :wink:

leider kann man diese Frage nur sehr allgemein beantworten, denn man kennt die Verträge so leider nicht.

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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

in einem Forum über Jobwechsel eines Arbeitnehmers musste ich lesen, das bei einem Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb der gleichen Branche, es dem Arbeitnehmer nicht gestattet ist, beim neuen Arbeitgeber seine alten Kunden zu aquirieren und
das der ehemalige Arbeitnehmer im Falle der Zuwiderhandlung Schadensersatz fordern kann. Dies machte mich stutzig. Ist dieses Ansichtsweise korrekt und rechtens oder was kann einen Arbeitnehmer im Falle dessen wirklich erwarten. Ist es dem Spediteur nicht selbst überlassen mit wem er arbeitet und hat der Kunde selbst nicht zu nentscheiden ob er mit dem alten
Kunden arbeitet oder sich dem ehmaligen Disponenten verbunden fühlt und mit diesem bei der neuen Firma arbeiten will???


Na das wäre ja noch schöner, wenn man seinem alten Brötchengeber die Existenz seines Betriebes ungestraft schmälern dürfte. Mich wundert, daß diese Frage überhaupt gestellt wird. Sie braucen sich doch nur in die Lage des alten AG zu versetzen, klingelt es dann?

Hallo, Lillo! Die betonung liegt auf akquirieren, nicht auf Zusammenarbeit. Natürlich darf
jeder arbeiten mit wem er will, aber es darf nicht abgeworben werden! Gruß Brigitte:Liebe/-r
wer-weiss-was Experte/-in,

in einem Forum über Jobwechsel eines Arbeitnehmers musste ich
lesen, das bei einem Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb der
gleichen Branche, es dem Arbeitnehmer nicht gestattet ist,
beim neuen Arbeitgeber seine alten Kunden zu aquirieren und
das der ehemalige Arbeitnehmer im Falle der Zuwiderhandlung
Schadensersatz fordern kann. Dies machte mich stutzig. Ist
dieses Ansichtsweise korrekt und rechtens oder was kann einen
Arbeitnehmer im Falle dessen wirklich erwarten. Ist es dem
Spediteur nicht selbst überlassen mit wem er arbeitet und hat
der Kunde selbst nicht zu nentscheiden ob er mit dem alten
Kunden arbeitet oder sich dem ehmaligen Disponenten verbunden
fühlt und mit diesem bei der neuen Firma arbeiten will???

Hallo Lilli,
ich weiß es nicht, denke mir aber, dass Du beim neuen AG immer auf dessen Weisung handelst und nicht eigenverantwortlich aquitieren „darfst“. MM besteht da keine Gefahr für Dich

Susanne Sterner

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Hallo,
gute Frage ich kann Ihnen leider nicht helfen.
Ich glaube aber, dass es dem Kunden obliegt zuwem er geht.
Es kann aber sein, dass es etwas wie Unlauterer Wettbewerb gibt, wobei Sie für eine gewissse Zeit
keine Konkurenztätigkeit die ihrem Ex-Arbeitgeber einen unmittelbaren Schaden zufügen kann ausführen dürfen. Ich weiss, dass es soetwas bei Geschäftsführern gibt, aber bei Arbeitnehmern?
Falls Sie in der Gewerkschaft sind, rufen Sie mal bei
der Rehtsstelle an, oder gehen zum Betriebsrat.

Grüße

Uwe Hermanns

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Leider habe ich auf dem Gebiet keine Erfahrung.
Einfach mal in der Branche umhören.

Hallo Lilli,

ja, das ist schon richtig, dass der Kunde ja seinen Geschäftspartner frei wählen kann. Nur sie dürfen die Kunden des alten Chefs nicht abwerben. Wenn sie natürlich ihren Kunden lediglich im persönlichen Gespräch mitteilen, dass sie die Stelle wechseln und jetzt eben bei XY arbeiten und sie ihnen folgen, dann handeln sie korrekt. Werben sie aber Kunden in Form von schriflticher oder mündlicher Aquise, kann der Chef ausgefallenes Entgelt von Ihnen zurückfordern. Wenn er das beweisen kann, sieht es schlecht für sie aus. LG

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Liebe Bea,
genau dies ist der Fall. Der Kunde hat durch einen befreundeten Disponenten mitbekommen das ich jetzt bei Firma XY bin unde möchte nicht mehr mit meinem alten Arbeitgeber arbeiten sondern mit mir. Mein ehemaliger Chef hat bei meiner Kündigung mit Sanktionen gedroht falls er so etwas mitbekommt. Kommt er hiermit durch?

Hallo,

nein, kommt er nicht, wenn der Kunde es selbst entscheidet ohne dass sie ihn quasi abgeworben haben. Somit hat der Chef nichts in der Hand. Sie können aber dem Kunden ein Schriftstück unterschreiben lassen, wo er ihnen bestätigt, dass der Wechsel ohne ihre Bemühungen zu tun hatte. Vielleicht macht er das. LG

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Hallo,

sorry, meine Mutter ist verstorben. Habe im Moment für die Beantwortung nicht den Kopf frei.

Gruß