Arbeitsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine konkrete Frage bezügl. einer außerordentlichen Kündigung. Mein Lebensgefährte hat seit 01.Juli 08 eine alte Bäckerei übernommen. Leider läuft der Betrieb noch nicht so, wie wir es gerne hätten. Dadurch kommt es zu störenden Zahlungsverzögerungen in allen Bereichen, aus der wir uns nur langsam befreien. Gemeint ist damit auch die Lohnauszahlung an die Mitarbeiter. In einer Betriebsversammlung im Juni haben wir unsere Mitarbeiter den Stand der Firma erklärt, auch dass es sich nicht so schnell beheben lässt und mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden muss. Heute war eine Mitarbeiterin derart aufgebracht darüber und diskutierte lautstark mit mir in einer Filiale. Desweiteren nahm sie Ware ohne Bezahlung aus dem Laden. Als Grund nannte sie den verspäteten Lohn und würde weiterhin Ware ohne Bezahlung mitnehmen. Desweiteren drohte sie damit einen „gelben Schein“ einzureichen, falls sich es nicht ändert. Peinlich ist die Situation auch geworden, als gerade ein Kunde in den Laden kam. Da die Mitarbeiterin schwanger ist, ist die Frage ob sie trotzdem in dieser Situation Kündigungsschutz genießt? Da sie auch u.U. allein in einer Filiale arbeitet, sehe ich das Vertrauenverhältnis als zertört an, da sie auch die Kasse etc. bedient und wir nicht kontrollieren können, ob sie sich auch dort der Ware bedient. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar

Hallo, bei allem Verständnis für die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, gilt es die Spielregeln der Demokratie einzuhalten. Das gilt für Euch aber auch für die Arbeitnehmer. Bei Diebstahl und wenn es 1 ct ist, gilt der Kündigungsschutz logischerweise nicht. Wenn dann noch mit dem „Gelben“ gedroht wird, ist schon ein Vorsatz erkennbar. Denn der Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz, deckt keine Straftaten!! Wenn sich die Situation nicht anders regeln lässt, dann kannst Du unproblematisch und fristlos von jetzt auf sofort sogar in der gleichen Minute, kündigen. Das einzige was Du machen mußt, die Schriftform beachten. Steht im gleichen Gesetz. Führe als Gründe, die Ankündigung von Straftaten auf. Diebstahl als Eigentumsdelikt (§ 242-244, 247 STGB),
Üble Nachrede (§ 186 STGB), der „Gelbe“ Erpressung (§ 253, 255 STGB)und das damit das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien, zerrüttet ist.
Und dann ziehe das knallhart ohne Diskussion im Schriftverkehr durch.

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