Arbeitsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe eine konkrete Frage bezügl. einer außerordentlichen Kündigung. Mein Lebensgefährte hat seit 01.Juli 08 eine alte Bäckerei übernommen. Leider läuft der Betrieb noch nicht so, wie wir es gerne hätten. Dadurch kommt es zu störenden
Zahlungsverzögerungen in allen Bereichen, aus der wir uns nur langsam befreien. Gemeint ist damit auch die Lohnauszahlung an die Mitarbeiter. In einer Betriebsversammlung im Juni haben wir unsere Mitarbeiter den Stand der Firma erklärt, auch dass
es sich nicht so schnell beheben lässt und vorerst mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden muss. Heute war eine Mitarbeiterin derart aufgebracht darüber und diskutierte lautstark mit mir in einer Filiale. Des weiteren nahm sie Ware ohne Bezahlung aus dem Laden, die ihr die eine Verkäuferin aushändigte (sie dachte erst, sie würde normal „einkaufen“). Als Grund nannte sie den verspäteten Lohn und würde auch weiterhin Ware ohne Bezahlung mitnehmen. Des weiteren drohte sie damit einen „gelben Schein“ einzureichen, falls sich es nicht ändert. Mit dieser Aktion, nimmt sie uns auch die Möglichkeit Verkäufe zu tätigen und Umsatz in die Kasse zu bringen. Peinlich ist die Situation auch geworden, als gerade ein Kunde in den Laden kam.

Da die Mitarbeiterin schwanger ist, ist die Frage ob sie trotzdem in dieser Situation Kündigungsschutz genießt?

Da sie auch u.a. allein in einer Filiale arbeitet, sehe ich das Vertrauensverhältnis als zerstört an, da sie auch die Kasse etc. bedient und wir nicht kontrollieren können, ob sie sich auch dort der Ware oder des Kasseninhaltes bedient. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar

Hallo,

für die Kündigung einer Schwangeren bedürfen Sie der Zustimmung der in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde (z.B. Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt …).

Ich glaube nicht, dass Sie mit diesem Sachverhalt die Zustimmung bekommen. Sie hat ja nichts heimlich gestohlen, sondern sich „offen“ bedient und zudem sind Sie im Verzug mit dem Gehalt.

VG
EK