Liebe/-r Experte/-in,
Darf der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten,(angeglichen auf 50%) seit 19 Jahren in der Firma, bei längerer Krankheit (7 Monate) die Vermögenswirksame Leistung streichen?
Danke für eine hilfreiche Antwort.
Viele Grüsse
Hallo Karl,
die Kürzung ist evtl. möglich, kommt auch auf Tarifverträge und Einzelverträge an.
Notfalls würde ich mich nach 19 Jahren auf das sogenannte Gewohnheitsrecht nach BGB berufen.
Hier müßte im Notfall eine Klage eingereicht werden.
Dennoch,sollten die Kosten von tatsächlichen Lohn abgezogen werden, auf alle Fälle eine Quittung des Versicherers anforden und als Steuerliche Mehrbelastung beim Finanzamt angeben.
Gruß
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Also wenn VL teile des Vertrages sind … sowieso nicht… 19 Jahre ist auch schon eine lange Zeit, sodas man von gewohnheitsrecht sprechen kann, ausser dieses wurde im Vertrag festgehalten.
Lieben gRuss
Maike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jürgen,
danke für die schnelle Antwort.
Das Problem ist, in der Firma gibt es keine Tarifverträge, keinen Betriebsrat, erst Recht keine Gewerkschaft und ich habe bei Einstellung 1990 nicht mal einen Arbeitsvertrag bekommen, bis heute nicht. Also käme einzig und allein das Gewohnheitsrecht zum tragen, wohl etwas zu wenig um aufzubegehren?
Gruß Karl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Maike,
danke für die schnelle Antwort.
Das Problem ist, in der Firma gibt es keine Tarifverträge, keinen Betriebsrat, erst Recht keine Gewerkschaft und ich habe bei Einstellung 1990 nicht mal einen Arbeitsvertrag bekommen, bis heute nicht. Also käme einzig und allein das Gewohnheitsrecht zum tragen, wohl etwas zu wenig um aufzubegehren?
Gruß Karl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Lohnfortzahlung des arbeitgebers endet nach 6 wochen und somit auch jegliche andere zahlung während der unterbrechung. somit ist der arbeitgeber nicht verpflichtet, weiterehin VWL zu überweisen
gruß
gorbes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Karl,
wie bei sovielen Dingen „kommt es auf den Einzelfall und die genauen Umstände an“. Bei einer Krankheit von über 6 Wochen, kann es schon sein, dass der AG keine VL mehr leisten muß. Anbei einige interessante Infos, die man mit der eigenen Situation am besten vergleichen kann.
http://www.experten-tricks.de/vorsorge-bei-krankheit…
http://www.versicherung-vergleiche.de/lexika/kranken…
Grüße aus Köln
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nach meiner Kenntnissstand nicht, das muss Arbeitsgericht klären. Ich werde das nicht hinnehmen, es ist nur ein Vorwand um die Kosten zu reduzieren.
Wenn Sie in Gewerkschaft sind dann haben den Rechtsbeistand sicher.
gruß
Marinel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]