Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite in einem kirchlichen Kindergarten und habe eine halbe Stelle. Ab dem
nächsten Kitajahr (sept. 2009) wird es bei uns eine zusätzliche 1/4 Stelle geben.
Diese wurde für die Erweiterung unseres Ganztagsangebotes geschaffen. Meine
Frage ist, habe ich ein Anspruch darauf das diese zusätzliche Arbeitszeit an meine
angehängt wird? Außer meiner gäbe es noch eine noch eine andere Halbtagskraft
deren Stelle befristet ist (Sept 2009 bis August 2010) . Laut Chefin wird die Stelle
nämlich an diese gekoppelt. Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner
Frage.
l.G. Jana
Hallo,
ich kann ihre Frage momentan nicht beantworten, da ich mich noch im Urlaub befinde.
MfG
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Hallo Jana,
grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer zwar das Recht auf Verringerung seiner Arbeitszeit soweit dem keine betrieblichen Interessen entgegenstehen, aber es gibt kein Recht auf Erhöhung der Arbeitszeit. Daher ist es auch immer Ratsam Arbeitszeitreduzierungen nur befristet abzuschließen.
Findet bei euch der TVL Anwendung? Dann wäre es interessant wie die Arbeitszeiterhöhung in der Stellenbeschreibung begründet wird. Fraglich ist auch ob die 1/4-Stelle zeitlich befristet ist und ob Ihr beiden die gleiche Eingruppierung habt.
Stellt sich mir aber auch die Frage wie man eine Ganztagsbetreuung mit einer 50% und einer 75% Kraft gewähren will. Was ist im Krankheitsfall? Darf eine Kindergartengruppe überhaupt nur von einer Person betreut werden? Gibt es dazu hier im Forum Meinungen?
Gruß Simone
Hallo Simone,
danke für die schnelle Antwort! Bei der viertel Stelle handelt es sich um
Zusatzpersonal das wir bewilligt bekommen , weil mir unseren Ganztagsbetrieb
erweitern, sprich wir haben ab Sommer dann 5 Kinder mehr im Ganztag! Ich
arbeite schon seit ein paar Jahren in dieser Kita und die andere Halbtagskraft
fängt erst zum 1.8.2009 als Berufseinsteiger an. Ich fürchte ich hab schlechte
Karten für die viertel Stelle weil die *Neue* die Tochter der Chefin ist! Deshalb
versuche ich jetzt erstmal meine Ansprüche so zu klären, bevor ich mich an eine
höhere Stelle wende.
Vielen Dank im voraus für eine weitere Antwort.
liebe Grüße Jana
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Liebe Jana, nach allem was ich zum Arbeitsvertragsrecht weiß, hast Du keinen Rechtsanspruch auf die neue Stelle. Allerdings mußt Du im Gestz über die Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse nachlesen. Dort wird in § 9 ein „Berücksichtigungsgebot“ formuliert, wenn die Möglichkeit besteht, die Teilzeit aufzustocken. Wenn du also keine Konkurrenz hast in Bezug auf die Aufstockung, hast Du gute Gründe, dass die Stelle Deinem Arbeitsverhältnis zuzuschlagen ist.
Ich würde mich also bei der gehaltsführenden Stelle bzw beim Ortspfarrer melden und die Wünsche äußern.
Gruss Siegfried
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Vielen Dank…ich werd den Paragraphen nachlesen und mich an die höhere Stelle
wenden. Das interessante ist, daß die Tochter meiner Chefin diese befristete Stelle
ab dem 1.8.2009 antritt (Dauer 1Jahr). Ich vermutete man will ihr a) einen Vorteil
geldlich gesehen schaffen und b) halt auch Arbeitsvertragstechnisch vorsorgen.
Damit sie eben auch im nächsten Jahr nicht in die Arbeitslosigkeit muss! Aber wie
gesagt vielen Dank für die Antwort.
liebe Grüße Jana
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Tut mir leid, habe Deine Anfrage erst jetzt erhalten. Die Beantwortung hat sich vemutlich erledigt.
Claudia