Arbeitsrecht

Hallo an alle!

Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt und dieser läuft nach der im Vertrag angegeben Zeit aus, scheint ja alles soweit ordnungsgemäß zu sein?!?

Nun flitzt der Arbeitnehmer nach Auslauf des Vertrags zum Arbeitsgericht und klagt auf Entschädigung für Ausfall des Arbeitsplatzes.

(Hierzu muß angemerkt werden, dass das Arbeitsverhältnis z. B. am 01.04.2000 begonnen hat, der Vertrag aber erst am 01.05.2000 aufgesetzt wurde. Das war scheinbar ein grober Fehler).

Den Fehler wollen wir auch eingestehen, doch warum in aller Welt hat der ehemalige Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung für den verlorenen Arbeitsplatz ? (Wenn man das so formulieren darf?)
Er wußte doch eigentlich von vornherein, dass der Arbeitsplatz befristet war.
Zudem gibt er das zweifache seines Bruttolohnes an, um hier mehr Abfindung zu bekommen?
Ich bin ratlos.

Vielen Dank im voraus.

Gruß …Melanie…

Hallo Melanie,
das Arbeitsverhältnis hat am 1.4. beegonnen, aus schlüssigen Handeln. Je nach Verabredung, die zu beweisen ist, möglicherweise von vorneherein unbefristet?
Hat der Arbeitnehmer nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnis nur einen weiteren Tag gearbeitet, so gilt möglicherweise das gleiche.
Allerdings, dass ein solches Areitsverhältnis bestanden hat, muß der Arbeitnehmer beweisen (z.B. Weiso hat er ein Befristeten Vertrag unterschrieben, wenn schon ein unbefristetes AV besteht).
Das gleiche gilt bei der Angabe des Lohnes. Es gilt dass, was bewiesen wird.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Hallo Melanie,

um die Kuh vom Eis zu bekommen, wären weitere Angaben nötig:
Wann nahm der AN seine Arbeit auf?
Wann wurde der Arbeitsvertrag, der eine Befristung vorsah, von beiden Seiten unterschrieben?
Bis wann war der Vertrag befristet?
(Bitte keine angenommenen Daten, sondern jeweils das tatsächliche Datum)
Existiert für den Betrieb eine tarifliche Bindung?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang.

Vorab schon einmal vielen Dank für Deine Bemühung.

um die Kuh vom Eis zu bekommen, wären weitere Angaben nötig:
Wann nahm der AN seine Arbeit auf?

Am 19.04.2000

Wann wurde der Arbeitsvertrag, der eine Befristung vorsah, von
beiden Seiten unterschrieben?

Am 16.08.2000

Bis wann war der Vertrag befristet?

Bis zum 01.02.2001

(Bitte keine angenommenen Daten, sondern jeweils das
tatsächliche Datum)

Das sind die tatsächlichen Daten.

Existiert für den Betrieb eine tarifliche Bindung?

Nein.

Vielleicht ist es noch erwähnenswert, dass der AN in Gegenwart seines Arbeitskollegen (dieser hat eine freiwillige, schriftliche Aussage gemacht), ohnehin nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten wolle und sich schon nach etwas anderem umsieht. Beweise haben wir keine.
Hinzu kommt, dass der AN seine Arbeit nach Neujahr nicht mehr aufgenommen hat, er hat keinen weiteren Urlaub gehabt und krank geschrieben war er erst ab 05.01.2001.

Gruß Melanie

Hi!

Wenn ich das so höre, könnt ihr ja froh sein, daß der Typ weg ist ;o))

Hallo Wolfgang.

Vorab schon einmal vielen Dank für Deine Bemühung.

um die Kuh vom Eis zu bekommen, wären weitere Angaben nötig:
Wann nahm der AN seine Arbeit auf?

Am 19.04.2000

Wann wurde der Arbeitsvertrag, der eine Befristung vorsah, von
beiden Seiten unterschrieben?

Am 16.08.2000

Ist zwar etwas spät, aber wenn von vornherein klar war, daß der Vertrag befristet ist auch nicht dramatisch, da bis dahin der Vertrag durchaus schon existierte, nur halt nicht schriftlich…

Bis wann war der Vertrag befristet?

Bis zum 01.02.2001

(Bitte keine angenommenen Daten, sondern jeweils das
tatsächliche Datum)

Das sind die tatsächlichen Daten.

Existiert für den Betrieb eine tarifliche Bindung?

Nein.

Vielleicht ist es noch erwähnenswert, dass der AN in Gegenwart
seines Arbeitskollegen (dieser hat eine freiwillige,
schriftliche Aussage gemacht), ohnehin nicht mehr in diesem
Betrieb arbeiten wolle und sich schon nach etwas anderem
umsieht. Beweise haben wir keine.

Der Kollege ist durchaus ein „Beweis“ und vor Gericht zulässig!

Hinzu kommt, dass der AN seine Arbeit nach Neujahr nicht mehr
aufgenommen hat, er hat keinen weiteren Urlaub gehabt und
krank geschrieben war er erst ab 05.01.2001.

Ich denke, du solltest dir keine größeren Sorgen machen. Der Typ versucht zwar hier an Geld zu kommen, daß ihm nicht zusteht, da er in der ersten Instanz keine Kosten zu tragen hat, doch bei der Art und Weise fällt wohl kaum ein Richter drauf rein…

Bernd
P.S.: Ich würde bei so etwas direkt Strafanzeige erstatten…

Hallo Melanie,

der Beschäftigte hat seit 19.04.2000 einen mündlichen oder falls nichts vereinbart war, einen stillschweigend zustande gekommenen Arbeitsvertrag. Falls damals schon von einer Befristung die Rede war und der Beschäftigte kann sich daran nicht mehr erinnern, handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, für den die gesetzliche Kündigungsfrist gilt (oder die tarifvertragliche).

Am 16.08.2000 kam es zum schriftlichen Arbeitsvertrag mit Befristung zum 01.02.2000. Der vorher schon existierende mündliche Arbeitsvertrag wurde nicht schriftlich gekündigt, nehme ich an. Nun könnte der Mitarbeiter erzählen, von der Befristung nichts gelesen zu haben. So eine überraschende Regelung hätte er nie unterschrieben. Je nachdem, wie überzeugend dumm er sich vor dem Arbeitsrichter stellt, könnte er damit sogar durchkommen.

Vielleicht ist es noch erwähnenswert, dass der AN in Gegenwart
seines Arbeitskollegen (dieser hat eine freiwillige,
schriftliche Aussage gemacht), ohnehin nicht mehr in diesem
Betrieb arbeiten wolle und sich schon nach etwas anderem
umsieht.

Für den oben beschriebenen Notfall kann die Aussage dieses Kollegen, die übrigens durchaus Beweiskraft hat, wertvoll sein.

Hinzu kommt, dass der AN seine Arbeit nach Neujahr nicht mehr
aufgenommen hat, er hat keinen weiteren Urlaub gehabt und
krank geschrieben war er erst ab 05.01.2001.

Daraus hätte man etwas machen können, aber es lohnt sich nicht. Freu’ Dich lieber, daß dieser Mitarbeiter weg ist.

Mit großer Wahrscheinlichkeit sind Deine Sorgen unbegründet und Du kannst dem Termin beim Arbeitsgericht mit Gelassenheit entgegen sehen.

Gruß
Wolfgang

Hi Melanie,
zunächst einmal ist es wichtig festzustellen, ob es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag mit sachlichen Gründen (z.B. Schwangerschaftsvertretung, Einsatz in einer zeitlich bestimmten Produktion o.ä.) oder ohne Angabe sachlicher Gründe handelt.
Sodann ist wichtig, wann der befristete Arbeitsvertrag beendet worden ist. Der Arbeitnehmer muß innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.

Wenn der Arbeitnehmer diese Frist nicht einhält, ist die Sache ohnehin vom Tisch!

Gruß,
Francesco