Liebe/-r Experte/-in,
ich bin z.Zt. nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig und erhalte bereits Verletztengeld. So wie es aussieht, wird die AU auch noch über das Ende meines bis 30.09.2009 befristeten Arbeitsvertrages andauern - leider.
- Frage:
Ich habe noch 20 Tage Urlaub, die ich nicht nehmen konnte. Muß der Arbeitgeber mir diesen Urlaub zum Vertragsende auszahlen?
- Frage:
Laut Vertrag erhalte ich bei Erfüllen meines Vertrages, d.h. wenn ich das Arbeitsverhältnis nicht selber vor dem 30.09.2009 kündige, einen Bonus in Form eines 13. Monatsgehaltes. Muß der Arbeitgeber diesen Bonus gewähren, auch wenn ich nicht mehr bzw. zu diesem Zeitpunkt nicht wieder in der laufenden monatlichen Gehaltszahlung bin?
Vielen Dank für Eure Antworten!
BBrueggi
zu 1: ja
zu 2: nein (unter vorbehalt der unkenntnis zum realen arbeitsvertrag)
mfg
arnim wolff
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Hallo,
- : ja, die Arbeitsgerichte haben erst kürzlich das Recht auf Abgeltung weite ausgedehnt
und 2.: ja , Vertrag ist Vertrag - du hast nicht gekündigt, das ist die Vertragsbedingung.
grüße
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Liebe/-r Experte/-in,
ich bin z.Zt. nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig und
erhalte bereits Verletztengeld. So wie es aussieht, wird die
AU auch noch über das Ende meines bis 30.09.2009 befristeten
Arbeitsvertrages andauern - leider.
- Frage:
Ich habe noch 20 Tage Urlaub, die ich nicht nehmen konnte. Muß
der Arbeitgeber mir diesen Urlaub zum Vertragsende auszahlen?
die Frage war bisher immer strittig, d. h. der Arbeitgeber hatte ja keine Gelegenheit Dir den Urlaub zu geben. Da hat aber der Europäische Gerichtshof ein neues Urteil Anfang des Jahres herausgebracht, dass dieser Urlaub nicht verfallen darf. Somit hättest Du für mich dieses Anspruch.
- Frage:
Laut Vertrag erhalte ich bei Erfüllen meines Vertrages, d.h.
wenn ich das Arbeitsverhältnis nicht selber vor dem 30.09.2009
kündige, einen Bonus in Form eines 13. Monatsgehaltes. Muß der
Arbeitgeber diesen Bonus gewähren, auch wenn ich nicht mehr
bzw. zu diesem Zeitpunkt nicht wieder in der laufenden
monatlichen Gehaltszahlung bin?
das hängt von Deinem Vertrag ab. Bei uns ist verankert, dass Du die Sonderzahlungen nur bekommst, wenn Du auch Deine Arbeitsleistung tatsächlich erbringst, somit würde die Zahlung wegfallen.
Hoffe, dass ich Dir helfen konnte und wünsche Dir gute Besserung!!!
Anja.
Sorry, hatte keinen Internetzugang.