Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
die Firma bei der ich arbeite Schuldet mir der letzten vier Monate meinen Lohn. Deswegen habe ich auch schon gekündigt und ein Mahnschreiben verfast. Auf diesen Schreiben bekamm ich eine Antwort, das sie die Mahnung nicht annehmen weil Stundenzettel fehlen würden. Ich solle die fehlenden Zettel nachreichen und sie würden die dann inerhalb 30 tage dann prüfen.

Kann das die Fa. einfach machen?
Da ich schon Abrechnungen der noch offenen Löhne hab. und ich kann auch nicht mehr nachvoll ziehen wo und wielange ich gearbeitet habe. Kann aber auch nicht beweisen das ich sie abgegeben hab.

Danke schon mal im vorraus für eure Antworten

mfg
Reinhardt K-H

Hallo,

Sie müssen nachweisen, wann und wielange Sie gearbeitet haben. Allerdings müssten die Stunden doch bereits auf den Abrechnungen vermerkt seien und nur die Auszahlung fehlt, oder? Weisen Sie den AG nochmal darauf hin.

Caroline Steurer
-Rechtsanwältin-

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HAllo Frau Steuer,
Ja meine geleisteten Std stehen auf der abrechnung! Das ist ja genau das was ich nicht verstehe. Wie können die eine Lohnabrechnung bearbeiten wenn meine Std zettel fehlen? Ich hab immer gedacht sobald sie eine abrechnung schreiben müssen sie den abgerechneten Betrag zahlen

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Hallo,

es erscheint zumindest sinnwidrig, dass man Ihnen die Stunden laut Abrechnung zugesteht und später herumfeilscht. Sie sollten im Zweifel direkt klagen und können sich hierzu gern an mich wenden.

Caroline Steurer
-Rechtsanwältin-

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Hallo,
ich danke Ihnen erst mal für Ihre hilfe in der angelegenheit. Ich würde gerne dagegen klagen und ihre Hilfe in anspruch nehmen, aber da meine Fa. kein oder wenig Lohn zahl kann ich mir das im moment nicht leisten. Soviel ich weiss muss man die Anwaltskosten selber tragen auch wenn man den Fall gewinnen sollte.
Deswegen versuch ich ja auch hier soviel Info wie möglich zu bekommen.

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Hallo,

Sie haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu bekommen, wenn Sie derzeit kein Einkommen haben. Sie könnten zum nächstgelegenen Arbeitsgericht gehen und sich dahingehend informieren! Das sollten Sie auf jeden Fall tun!

Caroline Steurer
-Rechtsanwältin-

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Danke das werd ich machen. Hat er aber eine Chance damit durch zu kommen das Die Std. Zettel fehlen? Die wurden ja immer auf Vertrauens basis abgegeben. Er könnte behaupten das ich noch nie welche abgegeben hab und ich könnte das gegenteil nicht mal beweisen.

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Die Abrechnungen der ausstehenden Löhne reichen um sie beim Arbeitsgericht einzuklagen. Das Arbeitsgericht ist kostenlos. Man hilft ihnen auch dort die Klage in der richtigen Form zu verfassen. Sollte ein Tarifvertrag in ihrer Firma gültig sein, dann müssen Sie nachden Ausschlußfristen schauen, wie lange rückwirkend eingefordert werden kann. Ansonsten gelten die Zeiten im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gut wäre wenn Sie sich Rat bei Ihrer Gewerkschaft holen, oder eine Rechtsschutzversicherung auch für Arbeitsrecht haben.Dann kann Ihr Problem vom Anwalt geklärt werden.

Hallo,
danke erst mal für Ihre Antwort. Das hab ich mir fast gedacht das ich die Löhne über die Abrechnungen einklagen kann. Jetzt stellt sich die frage kann er bei gericht eine zahlung der Löhne verweigern wegen der fehlenden Std. Zettel

mfg

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Nein, natürlich nicht. Schließlich hat er mit den Lohnzetteln bereits bestätigt dass gearbeitet wurde. Sie können ihn aber (um das Verfahren zu beschleunigen)den Stundenzettel nachreichen (wenn es möglich ist). Dabei ein Anschreiben verfassen, in dem der Arbeitgeber aufgefordert wird den Lohn des 1. Monat(Name) in Höhe von, den Lohn des 2. Monat(Name) in Höhe von …usw. entsprechend der Lohnzettel auf Ihrem Konto zu überweisen, da sie ansonsten gezwungen sind sich arbeitsrechtliche Schritte vorzubehalten. In der Anlage befinden sich die Kopien der Stundenzettel dieser Monate, die bereits in der Firma vorliegen.Setzen Sie ihm eine Frist bis das Geld überwiesen sein muss.Z. B. 31. 08. 2009 Ist es bis da nicht eingegangen, klagen Sie auf jeden Fall bei ihrem zuständigen Arbeitsgericht. Ihr Chef will eh nicht freiwillig zahlen. Dabei ist er verpflichtet auch seinen Teil des Arbeitsvertrages einzuhalten. Sie arbeiten für ihn und sie erhalten den festgelegten Lohn am festgelegten Monatstermin. In diesem Falle hat er den Vertrag nicht eingehalten, denn sie haben ihre Leistungen gebracht. Dafür gibt es sicher Zeugen. (Die sollten Sie sich auch namentlich und mit Adresse notieren)

Hallo,
Sie sollten umgehend einen Rechtsanwalt einschalten.
Haben Sie allerdings einen Betriebsrat in ihrer Firma, sollten Sie erst mit diesem sprechen.
MfG

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Hallo,

clever, AN hat die Beweislast für die erbrachten Stunden. Wenn AN nicht beweisen kann, dass er die Stunden abgerechnet hat, ist der Lohn noch nicht fällig, also auch kein Verzug und keine Verzugszinsen, schlimmstensfalls steht er ihm gar nicht zu, wenn er nicht beweisen kann, dass er die Stunden erbracht hat.

VG
EK

Hallo,

die Frage wurde zweimal gestellt.

VG
EK

Kann die Frage derzeit leider nicht beantworten.
Viele Grüße