Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,der sachverhalt ist nachfolgender:
ich beziehe seit ca. 14 monaten harz 4. bei antragsprüfung gab ich meine lebensversicherung in höhe von insges. 7000 euro an, welche jetzt fällig wird, und mein auto in höhe von ca 5000 euro an. der antrag wurde akzeptiert.
meine frage nun: durch ein früheres arbeitsverhältnis bedingt, erhalte ich zwischen 5-10 tausend euro abfindung. wie kann ich dieses geld ohne anrechnung verwenden?
ich möchte eine nicht geförderte ausbildung, welche ca 4 tausend euro kostet, durchführen.nachweis/rechnung darüber könnte ich der arge erbringen.
kühlschrank und sonst. kleine anschaffungen in höhe von ca. max 3 tausend euro stünden an-mit rechnung für arge.
vielleicht könnte ich das geld auch zur schuldenrückzahlung eines früher gewährten darlehens verwenden?
welche legalen möglichkeiten gibt es für mich?
mit bitte um kurzfristige info verbleibe ich

eisi

Hallo Richard,
Deine Fragen müssen sehr sorgfältig geprüft werden. Deshalb kann ich Dir nur raten,
Experten aufzusuchen, zum Beispiel bei der Gewerkschaft an Deinem Wohnort, wo es
vielleicht auch Hilfe beim Sozialverband Deutschland oder anderen Beratungsstellen gibt. In
meinem Wohnort Hannover könnte ich Dir Adressen nennen, aber Du findest auch
Anschriften im Intrrnet. Jedenfalls wird es sich lohnen, guten Rat zu beachten, weil die
Argen erfahrungsgemäß leider nicht fair beraten.
kollegiale grüße
Bernd Kirchhof

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Von Hartz IV habe ich leider nur wenig Ahnung, diese Fragen fallen eher in das Sozialrecht. Ich würde die Fragen noch einmal einstellen und Experten aus dem Sozialrecht auswählen. Vielleicht gibt es unter dem Stichwort Hartz IV noch speziellere Experten.

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Hallo,

hmm das ist natürlich schwierig, da die Arge berechtigt ist sich Auszüge der Bank über das Vermögen bzw die Zinsen etc einzuholen.

Sollte das Geld allerding woanders als auf dem Konto sein, wäre die Nachverfolgung für die Arge schwierig. Da nichts auf dem Papier vorliegt.

Mehr kann ich dazu leider nicht an Info´s geben, da es keinerlei Gesetzeslücken in diesem Punkt gibt.

Gruß

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Hallo,

grundsätzlich ist das Geld für die monatlichen Aufwendungen auszugeben.

Während der Fortbildung stehen Sie dem Arbeitmarkt doch gar nicht zur Verfügung. Warum also nicht ohne ALG 2 die Fortbildung durchführen, Anschaffungen tätigen und dann wieder ALG 2 beantragen?

VG
EK

Hallo,

sorry, meine Mutter ist verstorben. Habe im Moment für die Beantwortung nicht den Kopf frei.

Gruß