Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem ich arbeite seit April im Sicherheitsgewerbe bei leider einem Subunternehmer angestellt der uns mit 4,50 im monat brutto abspeist und bei über 200 std mit 5euro brutto ohne jegliche zuschläge und meistens bei firmen im westen die einen weit höheren tariflohn zahlen aber ansprachen des geldes wegen oder einer erhöhung oder nachtzuschlägen (da ich meistens nachtschicht habe) treffen bei ihm auf taube ohren er meint wenn mir das nicht passt soll ich kündigen aber da ich noch in der probezeit bin ist sowas an sich überhaupt gerechtfertigt?ein kollege hat zu mir gemeint ich soll meinen av nehmen und meinen ag vor ein arbeitsgericht ziehen hätte ich da unter umstände eine chance doch noch mein recht zu bekommen?

Hallo Armyman,

  1. haben sie in ihrer Firma einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertreung?
    Dies müsste dann zutreffen wenn ihr AG mehr Angestellte hat als 15-20. Dann ist ein Betriebsrat gesetzlich vorgeschrieben!
    Also falls sie einen Betriebsrat haben diesen auf jeden Fall einschalten!
  2. am 17.4.09 wurde zwischen der Gewerkschaft und dem BDWS (Bundesverband der Sicherheitsunternehmen) ein neuer Tarifvertrag geschlossen. Dieser regelt den Mindestlohn in ihrem Gewerbe. Der unterste Stundensatz liegt bei 6 Euro in den neuen Bundesländern und bei 8,32 in den alten.(nachzulesen auf der Website des BDWS, www.bdws.de).Dort.Dort) finden Sie auch den für Sie geltenden Tarifvertrag.
    Dieser Stundenlohn beinhaltet auf keinen Fall Nachtzuschläge diese müssen extra vergütet werden.
    Die Geschäftspraktiken ihres AG´s in Bezug auf die Bezahlung verstößt also gegen den bestehenden Tarifvertrag und gegen geltendes Arbeitsrecht und eine Klage vor dem Arbeitsgericht hätte mit Sicherheit Erfolgsaussichten.
    Ich hoffe ich konnte ihnen ein Stück weiterhelfen bei weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder melden!
    Liebe Grüße
    Elke Beck

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ja eine frage bestünde da noch und zwar wie verhält sich das wenn ich in einem anderen bundesland eingestzt werde wie einen monat in bw und 3 monate in hessen.steht mir da der jeweilige satz des bundeslandes zu oder nur die vergütung ost?

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