Es ist zwar eigentlich mein Gebiet, aber momentan bin ich etwas von der Rolle…
Am 30.05.2000 Bekam ich bei meinem Arbeitgeber einen Vertrag befristet über 6 Monate (Probezeit). Teil des Vertrags: Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.
Gut, ich bekam nur einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag bis zum 29.11.2001 - das hatte für mich keine besondere Bedeutung, da mir alle sagten, es sei üblich…
Frage: War die Befristung eigentlich rechtens? Ich meine: Nein! Ich wäre aber für ein paar Meinungen dankbar!
Am Freitag wurde mir dann gesagt, dass mein Vertrag NICHT verlängert wird und ich für die restliche Zeit freigestellt sei. Ich unterschrieb auch noch in meinem Schock einen Wisch, der besagt, dass damit alle Ansprüche beider Seiten abgegolten seien.
Frage: Kann ich das noch widerrufen? Kann mir das bei einer Kündigungsschutzklage zum Verhängnis werden? WAS mache ich jetzt als nächtses (Arbeitsamt, Gericht, Anwalt)?
Es ist zwar eigentlich mein Gebiet, aber momentan bin ich
etwas von der Rolle…
Am 30.05.2000 Bekam ich bei meinem Arbeitgeber einen Vertrag
befristet über 6 Monate (Probezeit). Teil des Vertrags: Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich über diesen
Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter
Arbeitsvertrag als geschlossen.
Gut, ich bekam nur einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag
bis zum 29.11.2001 - das hatte für mich keine besondere
Bedeutung, da mir alle sagten, es sei üblich…
Frage: War die Befristung eigentlich rechtens? Ich meine:
Nein! Ich wäre aber für ein paar Meinungen dankbar!
Ich denke doch! Einvernehmliches Handeln setzt die Zustimmung beider Parteien vorraus. Diese wurde dort gegeben als der zweite befristete Vertrag unterschrieben wurde. Du hast Dich also einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber über eine weitere Befristung geeinigt. Da dieses schriftlich gelaufen ist, war also die Klausel vom ersten Vertrag abgelöst.
Am Freitag wurde mir dann gesagt, dass mein Vertrag NICHT
verlängert wird und ich für die restliche Zeit freigestellt
sei. Ich unterschrieb auch noch in meinem Schock einen Wisch,
der besagt, dass damit alle Ansprüche beider Seiten abgegolten
seien.
Frage: Kann ich das noch widerrufen?
Nur wenn Du die Unterschrift unter Zwang und Druck geleistet hast. Z.B. das müssen sie jetzt sofort unterschreiben ohne Unterschrift kommen sie hier nicht raus (oder ähnlich)
Kann mir das bei
einer Kündigungsschutzklage zum Verhängnis werden?
Denke ich mal nicht. Ich halte aber eine Kündigungsschutzklage in diesem Fall für wenig sinnvoll, da mir die Sache klar vorkommt und hier der Arbeitgeber Recht bekommen wird.
WAS mache
ich jetzt als nächtses (Arbeitsamt, Gericht, Anwalt)?
Arbeitsamt und arbeitslos melden, sionst gibt es ab Anfang Dezember kein Geld vom Staat. Wenn Du rechtsschutzversichert bist würde ich schon mal einen Arbeitrechtsanwalt aufsuchen. Vielleicht gibt es doch noch den einen oder anderen Trick bei der SAche. Ohne Versicherung hat es meiner Meinung nach wenig Sinn da es nur Geld kostet. Aber das bleibt eh Deine Entscheidung.
Es ist zwar eigentlich mein Gebiet, aber momentan bin ich
etwas von der Rolle…
Am 30.05.2000 Bekam ich bei meinem Arbeitgeber einen Vertrag
befristet über 6 Monate (Probezeit). Teil des Vertrags: Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich über diesen
Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter
Arbeitsvertrag als geschlossen.
Gut, ich bekam nur einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag
bis zum 29.11.2001 - das hatte für mich keine besondere
Bedeutung, da mir alle sagten, es sei üblich…
Frage: War die Befristung eigentlich rechtens? Ich meine:
Nein! Ich wäre aber für ein paar Meinungen dankbar!
Ich bin Deiner Meinung. Hättest Du damals nicht Unterschrieben, hätte der Arbeitgeber Deinen Vertrag nicht verlängert. Meiner Meinung nach zählt die Klausel aus Deinem ersten Arbeitsvertrag.
Am Freitag wurde mir dann gesagt, dass mein Vertrag NICHT
verlängert wird und ich für die restliche Zeit freigestellt
sei. Ich unterschrieb auch noch in meinem Schock einen Wisch,
der besagt, dass damit alle Ansprüche beider Seiten abgegolten
seien.
Niemals etwas sofort Unterschreiben. Immer erst eine Nacht drüber schlafen. Das war ein Kopfsprung in die Scheiße.
Frage: Kann ich das noch widerrufen? Kann mir das bei
einer Kündigungsschutzklage zum Verhängnis werden? WAS mache
ich jetzt als nächtses (Arbeitsamt, Gericht, Anwalt)?
Eine Klage birgt ein ziemliches Risiko. Wenn Du durch eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft abgesichert bist, würde ich eine Klage, mit einer guten Ausrede für Deine Unterschrift, versuchen. Was hast Du zu verlieren, den Job bist Du doch los. Im übrigen sofort zum Arbeitsamt.
– Kommt auf die zweite Befristung an. Sachlicher Grund: Ja. Reine Zeitbefristung: Nein.
Am Freitag wurde mir dann gesagt, dass mein Vertrag NICHT
verlängert wird und ich für die restliche Zeit freigestellt
sei. Ich unterschrieb auch noch in meinem Schock einen Wisch,
der besagt, dass damit alle Ansprüche beider Seiten abgegolten
seien.
– Ärgerlich. Damit hast Du wahrscheinlich auch Deinen Anspruch auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht verwirkt…
Frage: Kann ich das noch widerrufen?
– Nein - Ausnahme: in ganz wenigen TV gibt es ein Rücktrittsrecht bei Aufhebungsverträgen. Der Aufhebungsvertrag kann aber wie jede andere Willenserklärung angefochten werden. Wird hier aber kaum möglich sein. „Schock“ ist vor Gericht ein wenig dürftig.
Kann mir das bei einer Kündigungsschutzklage zum Verhängnis werden?
– Küschutzklage ist wahrscheinlich nicht mehr möglich, da diese im Aufhebungsvertrag meist mit ausgeschlossen wird:frowning:
WAS mache ich jetzt als nächtses (Arbeitsamt, Gericht, Anwalt)?
– Anwalt und hoffentlich dann Gericht!
Der Anwalt kann sich auf drei Dinge konzentriere:
1.) Anfechtung des Aufhebungsvertrages
2.) „Fehler“ im Aufhebungsvertrag, die einen Ansatzpunkt für eine Klage bieten
3.) Anfechtung der zweiten Befristung und dadurch Fehler oder sogar Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages
Die Erfolgschancen erachte ich aber leider als sehr gering. Kommt allerdings entscheidend auf den Wortlaut des Aufhebungsvertrages an. Wenn dort „geschlampt“ wurde, steigen die Chancen. Wenn der Aufhebungsvertrag allerdings wasserdicht ist…
Du solltest Dich damit beeilen (direkt morgen!), damit Du keine Fristen versäumst.
ich würde mal bei der Gewerkschaft nachfragen, inwieweit Du dort eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen kannst. Ich habe mal gehört, dass es dort guter Berater geben soll. Für Mitglieder ist die Beratung wahrscheinlich kostenlos und sonst ist die vielleicht günstiger. Bei Rechtsanwälten gibt es sog. Fachanälte für Arbeitsrecht. Normalerweise denke ich, dass bei dem Unterschreiben eines neuen Vertrages die dort stehenden Bedingungen gelten, was Deine rechtliche Situation erschweren würde. Es muss aber geprüft werden, ob der neue Vertrag wirksam ist. Ich weiss, dass es bei vorformulierten Verträgen (z.B. viele Mietverträge) sog. Überraschungsklauseln gibt, die dann unwirksam sind. Vielleicht lässt sich das auf Deinen Arbeitsvertrag übertragen. Oder es liegt ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glaube vor, wenn ein Missbrauch ersichtlich ist. Z.B. müsste für eine derart kurze Befristung ein sachlicher Grund bestehen. All das kann ich Dir nicht versprechen. Das Dumme ist, dass Du bei einem normalen Anwalt das Kostenrisko trägst. Bei einem Prozeß musst Du Deinen Anwalt selbst zahlen, auch wenn Du gewinnst. Deshalb mein Vorschlag: Wende Dich an die Gewerkschaft. Viel Erfolg!
Harald
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ich würde mal bei der Gewerkschaft nachfragen, inwieweit Du
dort eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen kannst. Ich habe
mal gehört, dass es dort guter Berater geben soll. Für
Mitglieder ist die Beratung wahrscheinlich kostenlos und sonst
ist die vielleicht günstiger.
für Mitglieder ist die Rechtsberatung tatsächlich kostenlos. Auch alle weiteren Kosten werden getragen.
Für Nichtmitglieder gibt es allerdings keinen Schutz der Gewerkschaften. Da Gewerkschaften sich nur von den Beiträgen erhalten, können Trittbrettfahrer nicht mit den Leistungen der Gewerkschaften rechnen.