Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich habe eine frage über auland auslöse.
Wieviel auslöse steht mich in Afganischtan zu.Ich bin wohnhaft in Deutschland und arbeite für eine Firma in Leipzig.
MFG.Johnny
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich habe eine frage über auland auslöse.
Wieviel auslöse steht mich in Afganischtan zu.Ich bin wohnhaft
in Deutschland und arbeite für eine Firma in Leipzig.
MFG.Johnny
Hallo Johnny,
den Begriff der Auslösung gibt es so nicht mehr! Vielmehr heißt es schon seit geraumer Zeit „Tagegelder für Verpflegungsaufwendungen und Übernachtungsgelder“; diese werden vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Zuletzt am 17. 12. 2008 für 2009.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir in Afghanistan eine Unterkunft stellt, also das Hotelzimmer oder ähnliches direkt bezahlt (also nicht Du), dann hast Du Anspruch auf 30,00 € pro Tag für Verpflegung.
Musst Du Dir die Unterkunft in Afghanistan allerdings selbst besorgen, d. h. Du musst die Unterkunft auch selbst bezahlen, dann hast Du für die Unterkunft zusätzlich Anspruch auf einen Pauschalbetrag von € 95,00!
Zusammengefasst:
- Arbeitgeber stellt u. bezahlt Unterkunft = € 30,00
- Arbeitgeber stellt Unterkunft nicht = € 125,00
Gruß
maasterp
Hallo schon dank für der schnelle antwort
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Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich habe eine frage über auland auslöse.
Wieviel auslöse steht mich in Afganischtan zu.Ich bin wohnhaft
in Deutschland und arbeite für eine Firma in Leipzig.
MFG.Johnny
Ich kann leider nicht weiter helfen.
lieben Gruß
Hexe
Hallo Johnny,
entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde!! Ich war selbst bis heute früh in Paris… allerdings zum Sightseeing, nicht zum arbeiten!!
Zum Thema:
Der Begriff Auslöse ist veraltet bzw. nicht richtig, man kann Aufwandsentschädigungen, Spesen, Reisekosten und diverse Zuschläge erhalten.
Das nächste evtl. größere Problem ist, dass es dahin gehend in den mir bekannten branchen keine einheitlichen Regelungen gibt!
Bis Juli war ich neben dem Studium in der keramischen Industrie tätig, dort war die Sache bzgl. Dienstreisen, Auslandsaufenthalte usw. durch den dort gültigen Tarifvertrag geregelt.
Jetzt bin ich in einem Privatunternehmen, ohne Tarifvertrag angestellt, d.h. dort werden solche Sachverhalte im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder sogar in Anweisungen an die Mitarbeiter geregelt.
Das wars aber leider noch nicht… wenn du zum Zweck der Arbeit im Ausland angestellt wurdest und bestimmte andere rechtliche Bedingungen erfüllt sind müssen dir gar keine Boni gewährt werden.
Mein Tipp:
Vorgesetzten oder wenn mgl. Betriebsrat o. noch besser Gewerkschaft fragen!!
Wenn du nähere Infos brauchst, brauche ich die Branche in der tätig bist, also z.B. Metall, Elektro, Bergbau o.ä. und deine Position im Unternehmen, z.B. Meister, Facharbeiter, Außendienstmitarbeiter o.ä.