Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mal eine Frage. In unserer Bank (Serviceunternehmen am Bahnhof) haben wir die Info bekommen, dass uns 28 Urlaubstage pro Kalenderjahr gewährt werden. Bei einer 7Tage Woche und 40 Wochenstunden ergibt sich folgende Rechnung: Pro genutztem Urlaubstag werden 5,7 Stunden verrechnet. Summiert man ds so ergeben sich 159 Stunden Urlaub pro Jahr. (Wir arbeiten auch mal Sonntags und haben dann einen anderen Tag frei)

Ist das ein Korrekter wert?

ich habe mal gerechnet- das sind real nur 20 Urlaubstage a8 Stunden pro Jahr.

Ist das fair? Ist das so korrekt?

Wieviele Urlaubstage stehen einem im Bankbusiness zu?

Gibt es einen Tarifvertrag für Banken? (bei Verdi oder so?!)

Grüsse

Dennis

Hallo Denis,
für das Bankgewerbe gibt es sicherlich einen Tarifvertrag. Diesen mußt Du Dir besorgen und auch prüfen ober er für Deine Bank gültig ist.
Eine 7 Tage Woche kannst Du eigentlich nicht haben!
Wie viele Stunden arbeitest Du denn an einem Tag?
Pro Woche gibst Du 40 Stunden an. Ich vermute, dass Du eine 5, max. 6 Tage Woche hast.
Wenn Du Sonntags arbeitest und dann dafür einen Tag frei hast, hast Du eine 6 und keine 7 Tage Woche.
Ich vermute, dass Du eine 5 Tage Woche hast (Du gibst 8 Stunden pro Urlaubstag bei der Berechnung an) und damit wären die 28 Tage Urlaub im normalen Bereich.
Lies Dir auch mal das Bundesurlaubsgesetz durch. Dort sind die gesetzlichen Urlaubstage (weniger als 28 Tage) und weitere Details zum Urlaubsanspruch detailliert vermerkt.
Gruß
Elenasofia

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Hallo Dennis,

danke für die Anfrage.

Ich verstehe jedoch nicht ganz, warum Du bei einer 40 Std.-Woche die Tage wiederum in Std. ausrechnest und nachher von einem 8-Std.-Tag ausgehst?
28 Tage sind dann mit Sicherheit schon mit der 7-Tage-Woche berücksichtigt worden.
siehe Mindesurlaubsanspruch lt. Bundesurlaubgesetz § 8:
Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei, wegen der Spezialnorm in § 3 Abs. 2 anders als in § 193 BGB, auch die Samstage als Werktage gezählt werden, sodass sich bei einer Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen errechnet.
Weiterhin interessant: Das Bundesurlaubsgesetz stellt im Bereich der Urlaubsdauer für viele Arbeitnehmer nicht die Grundlage für den Jahresurlaub dar, weil Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge oft für Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorsehen. So sieht der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Arbeitnehmer/innen altersabhängig zwischen 26 und 30 Arbeitstagen Jahresurlaub vor. In vielen Tarifverträgen beträgt der Jahresurlaub 30 Arbeitstage (=36 Werktage).

Welchen Tarifvertrag es für Euch gibt, dazu müßte ich wissen, welcher Tarif bei Dir angewandt wird.

So, ich hoffe ich habe vorerst weiterhelfen können. Ansonsten meldest Du Dich einfach noch einmal.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich ohnehin freuen.
MfG
Octo-Juro

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Hallo!

Danke für deine Mitarbeit!

Habe jetzt mal das Bundesurlaubsgesetz studiert. Man hat quasi 4 wochen urlaub, ich habe daher 4 x 7 Tage Urlaub- also 28 Tage.

Das entspricht 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche-ich habe also den gesetzlichen Mindesturlaub- nicht mehr. pro Urlaubstag bekomme ich nun 6,7 Stunden angerechnet- Hat das denn so seine Richtigkeit?

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Hallo Dennis,

wieso rechnen Sie um Himmels Willen in Stunden um? Normalerweise wird gerechnet: 28 Tage fürs Jahr : 12 ist der Monatsanspruch (egal ob 5 oder 7-Tage-Woche!)= 2,333 Tage/Monat. Gerundet wird dann bei 0,5 (nach oben)wenn nicht voller Monat.

Weiter müßte ich wissen, welcher Tarifart Sie unterliegen, dann kann man auch nach weiteren Vorschriften/Bestimmungen forschen.

Siehe auch meine Antwort vom 12.08.2009 an Sie.

MFG
Octo-Juro