Hallo, Sigi,
nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt, Rechtsberatung im Einzelfall zu gewähren; dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und Vertreter von Verbänden (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) berechtigt.
Dies vorausgeschickt, nehme ich zu dem geschilderten Problem nur allgemein und beispielhaft Stellung.
Mündlich geschlossene Verträge sind durchaus gültig, wenn nicht in Gesetzen oder anderen Vorschriften die Schriftform ausdrücklich verlangt wird. Im Arbeitsrecht hat der mündlich geschlossene Vertrag Gültigkeit.
Ein Arbeitsvertrag kann im Einzelfall gekündigt werden, bevor das Arbeitsverhältnis begonnen hat. Dazu sind aber die üblichen Kündigungsfristen einzuhalten. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB möglich. An die Wichtigkeit werden hohe Anforderungen gestellt. Es reicht nicht aus, dass der Grund für den Kündigenden persönlich wichtig ist.
Liegt dieser wichtige Grund nicht vor, macht sich der Kündigende schadenersatzpflichtig.
Der andere Teil des Vertrags (hier der Arbeitgeber) hat aus dem Gedanken der Schadensminderungspflicht alles zu tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Er muss in einem Gerichtsverfahren z. B. darlegen und beweisen, was er denn unternommen hat, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei der Berechnung des Schadens kommt es auch darauf an, wie wichtig die (ausgefallene) Arbeit für den Betrieb war. Bei einem ungelernten Arbeiter wird der Schaden kleiner sein als bei einem Entwicklungsingenieur. Hier spielt auch eine Rolle, wie schnell bzw. wie leicht objektiv ein Ersatz zu beschaffen gewesen wäre.
Ist bei einem Arbeitslosen die Agentur für Arbeit im Spiel, kann die (rechtswidrige) Kündigung für den Arbeitslosen Konsequenzen haben (z. B. Sperrfrist).
Wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, wäre es ratsam, auf der Seite des Kündigenden auch fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (Rechtsanwalt, gewerkschaftlicher Rechtssekretär o. ä.).
Für eine gelegentliche Rückäußerung wäre ich dankbar.
ansemann