Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite in einer therapeutischen einrichtung als honorarkraft seit 3 monaten.
nun möchte ich das verhältnis gern kündigen, da das einkommen nicht im ansatz dem entspricht, was vorab besprochen war, bzw. das arbeitsklima etwas verrückt ist. mir wurde vorgehalten, dass ich papier verschwende, wenn ich die fehldrucke, welche extra als
schmierzettel bereit liegen zum vorbereiten meiner stunden hernehme. da gibts noch einige solche dinge. wie auch immer. im vertrag steht keine kündigungsfrist oder irgendwas zur kündigung, lediglich, dass ich die fortbildungskosten tragen muss, wenn ich vorzeitig kündige. wenn ich zwei jahre dabei bleibe, muss ich diese kosten nicht tragen.
mehr steht nicht drin. habe jetzt §621 bgb gesehen, wo steht, dass ich praktisch zum 15. august kündigen kann und dann ende august „frei“ bin. stimmt das? geht das so einfach?
danke für die hilfe. der 15. ist bald und ich möchte schnell handeln, da meine ersparnisse aufgebraucht sind und ich wegen krankenkasse und so derzeit mehr ausgaben wie einnahmen habe, dank dieses jobs.
liebe grüße
helen
Honorarkraft - heißt als Selbst. o. als angestellte Kraft ?
Dann kommt darauf an, ob noch in d. Probezeit o. nicht mehr ?
Gilt ein Tarifvertrag
etc. ?
GANZ WICHTIG: wenn Du angestellt bist u. selber kündigst, ohne triftigen Grund, gibt`s eine Sperre vd BA.
Warum nicht noch einmal vers., ein Gespräch zu führen: in aller Ruhe, unter 4 Augen ?
Ansonsten bitte einen FA Arb.recht aufsuchen.
Marion
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Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite in einer therapeutischen einrichtung als
honorarkraft seit 3 monaten.
nun möchte ich das verhältnis gern kündigen, da das einkommen
nicht im ansatz dem entspricht, was vorab besprochen war, bzw.
das arbeitsklima etwas verrückt ist. mir wurde vorgehalten,
dass ich papier verschwende, wenn ich die fehldrucke, welche
extra als
schmierzettel bereit liegen zum vorbereiten meiner stunden
hernehme. da gibts noch einige solche dinge. wie auch immer.
im vertrag steht keine kündigungsfrist oder irgendwas zur
kündigung, lediglich, dass ich die fortbildungskosten tragen
muss, wenn ich vorzeitig kündige. wenn ich zwei jahre dabei
bleibe, muss ich diese kosten nicht tragen.
mehr steht nicht drin. habe jetzt gesehen, wo steht,
dass ich praktisch zum 15. august kündigen kann und dann ende
august „frei“ bin. stimmt das? geht das so einfach?
danke für die hilfe. der 15. ist bald und ich möchte schnell
handeln, da meine ersparnisse aufgebraucht sind und ich wegen
krankenkasse und so derzeit mehr ausgaben wie einnahmen habe,
dank dieses jobs.
liebe grüße
helen
Hallo Helen,
leider kann ich so deine Anfrage nach deinen Angaben nicht so einfach beantworten, da mir der Inhalt deines Honorarvertrages nicht bekannt ist. Da es sich um eine einzelvertragliche Regelung handelt müsste ich den Text der Vereinbarung lesen. Wichtig ist hier auch wie deine Vergütung vereinbart ist.
Nach Tagen,Wochen,Monaten usw.?
Hast Du auf Kosten des AG eine Fortbildung besucht?
Du schreibst das zwar keine Kündigungsfristen vereinbart sind aber bei vorzeitiger Kündigung du Fortbildungskosten zurück zahlen müßtest. Du sieht es ist nicht so einfach dies zu beurteilen. Wenn Du mir den Vertragstext ohne Namen der Fa und Dir schicken könntest könnte ich zumindest versuchen das für Dich ab zuklären.
Gruß Lallabar
Benötige zum Antworten dringend: wie hoch waren die Fortbildungskosten???
Gruß brigitte
Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite in einer therapeutischen einrichtung als
honorarkraft seit 3 monaten.
nun möchte ich das verhältnis gern kündigen, da das einkommen
nicht im ansatz dem entspricht, was vorab besprochen war, bzw.
das arbeitsklima etwas verrückt ist. mir wurde vorgehalten,
dass ich papier verschwende, wenn ich die fehldrucke, welche
extra als
schmierzettel bereit liegen zum vorbereiten meiner stunden
hernehme. da gibts noch einige solche dinge. wie auch immer.
im vertrag steht keine kündigungsfrist oder irgendwas zur
kündigung, lediglich, dass ich die fortbildungskosten tragen
muss, wenn ich vorzeitig kündige. wenn ich zwei jahre dabei
bleibe, muss ich diese kosten nicht tragen.
mehr steht nicht drin. habe jetzt §621 bgb gesehen, wo steht,
dass ich praktisch zum 15. august kündigen kann und dann ende
august „frei“ bin. stimmt das? geht das so einfach?
danke für die hilfe. der 15. ist bald und ich möchte schnell
handeln, da meine ersparnisse aufgebraucht sind und ich wegen
krankenkasse und so derzeit mehr ausgaben wie einnahmen habe,
dank dieses jobs.
liebe grüße
helen
danke ür die schnelle antwort…also ich bin freiberuflich dort tätig und es gibt 5 fortbildungsblöcke, die zusammen mit 1500€ berechnet werden. ich selbst habe bisher nur an einem der blöcke teilgenommen…
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Hallo, Helen,
nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Einzelpersonen nicht erlaubt, Rechtsberatung im Einzelfall zu erteilen; dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und Vertreter von Verbänden (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden) berechtigt.
Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der genannten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung:
Ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, kann bis zum 15. des Monats zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist (§ 621 BGB).
Was in dem Zusammenhang Fortbildungskosten zu suchen haben, ist unverständlich. Solche Klauseln sind nur im Arbeitsrecht üblich, und da ist es auch statthaft, im Zusammenhang mit vom Arbeitgeber aufgewendeten Fortbildungskosten Bindungs- und Rückzahlungsklauseln zu vereinbaren. Die Dauer der Bindung muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten und dem Nutzen für den Betrieb bzw. den Arbeitnehmer stehen. Wenn das mit Augenmaß geschehen ist, kann der Arbeitgeber bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers einen Teil der Kosten zurückfordern.
Wie gesagt, dies wäre im Dienstverhältnisrecht völlig unüblich. Fast kann man schon an die Umgehung des Arbeitsrechts denken. Sollte das der Fall sein, wäre sowieso alles rechtswidrig. Der Dienstverpflichtete könnte dann ohne Not nach § 621 BGB kündigen.
Darf ich gelegentlich um eine kurze Rückmeldung bitten?
ansemann
Okay, würde bedeuten, dass bisher 300 € Kosten angefallen sind. Nach rechtsprechung muss man nur „verhältnismässig“ zurückzahlen. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht zurückzahlen müssen, da die Kosten m.E. absolut im Rahmen einer 3-monatigen Tätigkeit stehen. Es ist auch davon abhängig, inwieweit die Fortbildung erforderlich für den Arbeitsplatz war. Im schlimmsten Falle wären die Kosten anteilig zurück zu zahlen. Wenn im Vertrag nichts von Geltung eines Tarifvertrages steht (dort könnten eventuell andere Kündigungfristen gelten, gehe aber davon aus, dass kein TV gilt, da Sie kein „Arbeitnehmer“ sind) gelten die Fristen vom BGB.
Alles Gute!
Gruß
Brigitte
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vielend dank für die antwort. was die fortbildungen betrifft. diese soll man nach und nach alle absolvieren und werden von der einrichtung selbst geführt. ich gehe vom vornherein davon aus, dass ich 300€ zahlen muss, da bisher der Geiz der Leitung sehr merkbar wurde. naja. also vielen dank!
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vielen dank für die schnelle und ausführliche antwort. habe mir gestern die mühe gemacht und den vertag abgetippt, sowie den anhang was die fortbildungen betrifft. diese könnte ich ihnen noch schicken, wenn gewünscht. aber ich denke auch, ich kann nach dem bgb §621 handeln…DANKE
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